Esistfrauenfe…
Zu deinen Beiträgen fallen mir ganz spontan ein paar Dinge ein:
1. Wir haben in D grundsätzlich das Recht zur freien Berufswahl. Der Ausschluss männlicher Ärzte vom Fachbereich Gynäkologie wäre diskriminierend!
2. Jeder Patient hat das Recht der freien Arztwahl. Wer also keinen männlichen Gyn will, muss sich eine Ärztin suchen.
3. Du bist fixiert auf die vaginale OP und schreibst von 90% überflüssiger Eingriffe DIESER Methode. Du weißt schon, dass es noch andere OP-Methoden gibt und die vaginale HE nur unter bestimmten Voraussetzungen durchführbar ist? Weitere Möglichkeiten sind die abdominale HE, die TLH, die LAVH, und die LASH. Bei
Krebs heißt die OP dann ganz schnell mal Wertheim-Meigs. Beim
Zervixkarzinom steht noch die TMMR alternativ dazu zur Auswahl. Diese OPs beinhalten die Entfernung von wesentlich mehr Strukturen als nur die Gebärmutter.
4. Wie viel Würde eine Frau mit auf den Untersuchungsstuhl nimmt, ist ihr selbst überlassen. Es verlangt niemand, selbige am Empfangstresen abzugeben.
5. In Afrika werden „nur“ Schamlippen entfernt? Falsch!
Es gibt 4 verschiedene Typen der weiblichen Beschneidung. Wikipedia hilft!
Einem Vergleich mit der Hysterektomie hält diese unsinnige, medizinisch nicht indizierte Praktik definitiv nicht stand.
6. Bei der Embolisation wird ein Myom NICHT entfernt.
Seine Blutzufuhr wird unterbrochen und so verhindert, dass die
Hormone, die es im Wachstum anregen können, zu den Rezeptoren gelangen.
Im Idealfall bildet es sich über einen LÄNGEREN Zeitraum zurück, aber NIE von jetzt auf gleich wie du behauptest!
Die Methode eignet sich übrigens nicht für jedes Myom (Lage) und bei einer bestimmten Größenordnung wird kein vernünftiger Radiologe noch embolisieren.
7. Der verurteilte Arzt hatte KEINE 10.000 Patientinnen. Es wurde eine Anzahl von Bildern in dieser Größenordnung gefunden. Einen solchen Patientenstamm kann kein niedergelassener Arzt bewältigen. Im Übrigen verallgemeinerst du sehr plakativ, dass ALLE Ärzte so wären.
8. In D muss jeder mündige Patient seine Zustimmung zu Untersuchungen und Therapien geben. Bei kleinen Dingen, wie
Blutentnahme oder
Impfungen gilt konkludentes Handeln. Bei operativen Eingriffen gibt es Aufklärungsformulare, die unterschrieben werden müssen. Mit seiner Unterschrift bestätigt jeder Patient, dass er ausführlich aufgeklärt wurde, die Erläuterungen verstanden hat und alle seine Fragen beantwortet wurden.
9. Sprich bitte nicht in der „Wir-Form“! Das ist anmaßend!
Ich persönlich finde mich in keinem einzigen Wort deiner Beiträge wieder. Meine HE liegt nun schon einige Jahre zurück und fühle mich weder verstümmelt noch kastriert.
Vor und nach meiner OP habe ich gerne hier gelesen. Beiträge wie deine sind jedoch absolut unnötig, weil dir jegliche Differenzierung abgeht.
@ all
Derartige Beiträge findet man immer wieder im Netz. Ganze Textteile gleichen sich in ihrer Wortwahl auffallend!