Der häufigste Grund, warum eine Wurzelbehandlung notwendig wird, ist unbehandelte Karies. Die Wurzelbehandlung kann aber auch prophylaktisch erfolgen.
Beginnende Karies macht sich häufig durch Wärme- oder Kältereize bemerkbar. Wer jetzt zum Zahnarzt geht, kann möglicherweise eine Wurzelbehandlung verhindern. Unbehandelt können die Bakterien weiter bis ins Zahnmark vordringen. Der Nerv entzündet sich. Die Gefäße der entzündeten Zahnwurzel dehnen sich aus und drücken auf den Zahnnerv. Die Folge sind unangenehme Zahnschmerzen.
Die Schmerzen sind ein wirksamer Warnhinweis des Körpers. Bliebe die Entzündung weiter unbehandelt, könnte sie sich bis in den Kieferknochen ausbreiten und über den Blutkreislauf lebenswichtige Organe befallen. Aus diesem Grund muss eine entzündete Zahnwurzel immer behandelt werden, auch wenn sie keine Schmerzen verursacht.
Die Wurzelbehandlung dient dazu, den angegriffenen Zahn von krankem Gewebe zu befreien, ihn zu reinigen und die Entzündung im Zahninneren zu heilen. Anschließend können die Wurzelkanäle wieder verschlossen werden. Wird der entzündete Zahn ordnungsgemäß versorgt, kann er erhalten bleiben und hat eine ebenso lange Lebensdauer wie gesunde Zähne. Auch wenn der Zahn nach der Wurzelbehandlung nicht mehr durchblutet ist, erfüllt er seine volle Funktionsfähigkeit im Gebiss.
Die einzige Alternative zur Wurzelbehandlung ist, den kranken Zahn zu ziehen und entweder die Lücke bestehen zu lassen oder mit Zahnersatz zu füllen. Kann der Zahn erhalten werden, sollte eine Extraktion gut überdacht werden. Selbst wenn eine Wurzelbehandlung zunächst möglicherweise höhere Kosten verursacht, die nicht komplett von der Krankenversicherung getragen werden, kann sich der Zahn später im Leben noch als hilfreich erweisen. Wenn zum Beispiel benachbarte Zähne auf eine Brücke angewiesen sind, kann der eigene Zahn noch als Stütze fungieren.
Eine Wurzelbehandlung kann auch vorbeugend durchgeführt werden. Wenn Zahnersatz notwendig wird, muss vom Zahn eine große Menge Substanz abgetragen werden. Dann muss nicht nur der Zahnschmelz komplett weichen, sondern auch viel vom darunterliegenden Zahnbein (Dentin). Das unter dem Dentin liegende Zahnmark (Pulpa) liegt dann fast – oder stellenweise ganz – frei. In diesen Fällen ist es ratsam, das Zahnmark komplett zu entfernen. Denn ist der Zahn erst überkront, ist eine Wurzelbehandlung ungleich aufwändiger.
aktualisiert am 27.07.2017