Bei einer Wurzelbehandlung handelt es sich um eine anspruchsvolle zahnmedizinische Versorgung, bei dem der Wurzelkanal gereinigt und aufgefüllt wird. Eine Wurzelspitzenresektion ist ein chirurgischer Eingriff, bei der ein Stück der Zahnwurzel entfernt wird.
Eine Wurzelspitzenresektion erfolgt erst, wenn die Wurzelbehandlung erfolglos geblieben ist. Konnte die Zahnwurzelentzündung mit der Wurzelbehandlung nicht vollständig beseitigt werden oder kehrt sie wieder, muss der Zahn erneut behandelt werden. In den meisten Fällen wird dann die Wurzelbehandlung wiederholt (Revision). Manchmal wird dem Patienten jedoch auch gleich eine Wurzelspitzenresektion vorgeschlagen. In diesem Fall lohnt es sich nachzufragen, warum eine Revision der Wurzelbehandlung nicht sinnvoll erscheint. Möglicherweise sollte sich der Patient eine Zweitmeinung einholen. Für den Patienten ist eine erneute Wurzelbehandlung, mag sie auch langwierig und aufwändig sein, verglichen mit dem chirurgischen Eingriff einer Wurzelspitzenresektion, meist das kleinere Übel.
Eine Wurzelbehandlung erfolgt in den allermeisten Fällen durch den Zahn hindurch. Die Zahnkrone wird aufgebohrt und der Wurzelkanal durch diesen Zugang hindurch gereinigt und versorgt.
Bei einer Wurzelspitzenresektion erfolgt der Zugang zur Zahnwurzel von außen durch das Zahnfleisch hindurch. Dafür wird ein kleines Loch in den Kieferknochen gebohrt, die Wurzelspitze freigelegt und das umliegende, entzündete Gewebe entfernt. Die Zahnwurzel wird um zwei bis drei Millimeter eingekürzt. Anschließend wird das Weichgewebe um den Knochen herum vernäht. Das fehlende Stück Kieferknochen bildet der Körper mit der Zeit nach.
Ob eine Wurzelspitzenresektion den Zahn noch retten kann, kann nur der Zahnarzt feststellen. Ist zum Beispiel der Knochen durch die fortschreitende Entzündung stark angegriffen, kann es sinnvoller sein, den Zahn zu ziehen, da er im Kieferknochen nicht mehr genug Halt finden kann. Die Kosten für eine Wurzelbehandlung werden von den Krankenkassen in den meisten Fällen wenigstens zu einem Teil übernommen. Für eine Wurzelspitzenresektion kommt die Krankenkasse meist nur auf, wenn es sich um Zähne im Front– oder Seitenzahnbereich handelt.
aktualisiert am 13.09.2017