Kein gesunder Zahn sollte wurzelbehandelt werden, weil er überkront werden muss. In machen Fällen, wie nach einem Schleiftrauma oder wenn der behandelte Zahn bereits sehr angegriffen ist, kann eine vorherige Wurzelbehandlung sinnvoll sein.
Manch ein Patient mag sich fragen, ob es nicht besser ist, wenn ein Zahn vor dem Überkronen eine Wurzelbehandlung erfährt. Was passiert, wenn sich die Zahnwurzel irgendwann entzündet und der Zahn dann mit einer Krone verschlossen ist? Tatsächlich ist eine Wurzelbehandlung unter einer Krone umständlicher und kostenintensiver als bei einem nicht überkronten Zahn. Doch jeder wurzelbehandelte Zahn ist ein toter Zahn. Es gibt keinen guten Grund, aus einem gesunden Zahn, der kariesfrei ist und keine Beschwerden bereitet, einen toten Zahn zu machen. Eine prophylaktische Wurzelbehandlung, die verhindern soll, dass der vitale Zahn irgendwann Probleme bereiten könnte, ist deshalb unangemessen.
In einigen wenigen Fällen kann eine Wurzelbehandlung trotzdem richtig sein, bevor der Zahn überkront wird. Das betrifft vor allem Zähne, die zwar noch vital, aber durch vorherige Behandlungen sehr strapaziert sind. Ein Schleiftrauma, das zustande kommt, wenn ein Zahnnerv durch Schleifen mit der falschen Temperatur oder zu viel Druck geschädigt wird, kann eine Wurzelbehandlung vor dem Überkronen notwendig machen. Auch wenn im Zuge der Vorbereitung auf den Zahnersatz viel von der Zahnsubstanz entfernt werden muss, ist eine Wurzelbehandlung ratsam. Liegt das Zahnmark fast frei, ist der Zahn ist nicht mehr ausreichend durch Zahnschmelz und Dentin geschützt. Dann ist es besser, die gefährdete Wurzel vor einer Überkronung stillzulegen, da hier die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie möglicherweise wieder entfernt werden muss.
Rät der Zahnarzt zu einer Wurzelbehandlung, wenn der Zahn überkront werden soll, lohnt es sich, genau nachzufragen. Nur wenn auf den Röntgenbildern ersichtlich ist, dass die Zahnwurzel geschädigt ist, ist eine Wurzelbehandlung notwendig. Eine prophylaktische Wurzelbehandlung ist nicht üblich. Eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einzuholen, kann sinnvoll sein.
aktualisiert am 08.09.2017