Wer sich einer Wurzelbehandlung unterziehen muss, sollte sich vorher genau über die Kosten informieren – und gegebenenfalls eine Zweitmeinung einholen.
Eine Zahnwurzelbehandlung wird nicht immer, wie häufig angenommen, von der Krankenversicherung bezahlt. Vielmehr kann der Eigenanteil des Patienten, je nach Zustand des Zahnes, mehrere hundert Euro betragen. In manchen Fällen muss der Patient die Behandlungskosten auch komplett selbst tragen. Bei der Behandlung von Backenzähnen gibt es für eine Kostenübernahme bestimmte Voraussetzungen:
Hinzu kommt, dass der betroffene Zahn aus Sicht des Zahnarztes noch zu retten sein und als erhaltungswürdig gelten muss.
Die Wurzelbehandlung eines einzigen Zahnes kann zwischen 200 und 1.000 Euro kosten. Weil die Preisspanne so breit ist, ist es wichtig, dass sich der Patient vorab genau informiert, welche Maßnahmen geplant sind.
Eine Wurzelbehandlung ist aufwändig und erfordert mehrere Zahnarztbesuche. Das Aufbohren des kranken Zahnes, das Entfernen des entzündeten Gewebes und die Füllung gelten als Kassenleistung. Damit der Zahn gerettet werden kann und der Patient dauerhaft beschwerdefrei ist, müssen alle Bakterien komplett entfernt werden. Die Wurzelfüllungen müssen vollständig und dicht sein. Nur so kann verhindert werden, dass sich der Zahn erneut entzündet.
Wer bei einer Wurzelbehandlung nur die reinen Kassenleistungen in Anspruch nimmt, hat eine fünfzigprozentige Chance, dass der Zahn gesundet. Mit eigenfinanzierten Zusatzleistungen erhöht sich der Behandlungserfolg auf rund sechzig bis siebzig Prozent.
Wer schon einmal über eine Zahnzusatzversicherung nachgedacht hat, sollte darauf achten, dass die Wurzelbehandlung mit im Vertrag steht.
Im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung gibt es gute neue Behandlungsmethoden, die jedoch in den meisten Fällen eine Zuzahlung des Patienten erforderlich machen. So kann der Einsatz eines Lasergerätes sehr hilfreich sein. Der Laserstrahl kann sehr gut in die letzten Ecken der Zahnwurzel vordringen und Bakterien abtöten. Wenn das Operationsfeld nicht gut einsehbar ist, kann eine Behandlung unter dem Mikroskop (Mikroskopische Endodontie) erfolgversprechend sein. Diese kann allerdings mit mehreren hundert Euro Eigenanteil zu Buche schlagen. Auch zusätzliche Desinfektionen muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Der Zahnarzt ist dazu verpflichtet, dem Patienten die Kosten, die auf ihn zukommen werden, darzulegen. Wurde der Patient nicht über die Höhe der Kosten aufgeklärt, ist er anschließend nicht verpflichtet, die Rechnung zu begleichen. Er kann sich, sofern keine Einigung mit dem behandelnden Arzt zu erreichen ist, an die Kassenärztliche Vereinigung oder die Zahnärztekammer wenden. Um einen Rechtsstreit zur vermeiden, wird dem Patienten dringend geraten, vor der Behandlung selbst auf den Zahnarzt zuzugehen und Kosten zu erfragen. Ein verantwortungsvoller Arzt wird ohnehin einen Therapieplan mit Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen. Der Patient sollte genug Zeit haben, das Angebot in Ruhe zu prüfen, es seiner Krankenkasse vorzulegen und sich gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen. Wenn die Wurzelbehandlung aufgrund großer Schmerzen notfallmäßig erfolgen muss, bleibt dafür meist keine Zeit. Nichtsdestotrotz muss der Zahnarzt den Patienten über die zu erwartenden Kosten informieren.
aktualisiert am 27.07.2017