Eine Ultraschalltherapie kann bei unterschiedlichen Erkrankungen aus der Orthopädie empfehlenswert sein. Der Ultraschall erzeugt Vibrationen und Wärme. Dies hat unter anderem den Effekt, dass Schmerz abgebaut wird und die Regeneration von Zellen unterstützt wird. Die Therapie kann unter anderem bei Gelenkverschleiß (Arthrose), Muskelverspannungen oder zur Knochenheilung eingesetzt werden. Eine Variante der Ultraschalltherapie ist die Phonophorese. Dabei sorgt der Ultraschall dafür, dass ein Wirkstoff mit Hilfe eines Gels über die Haut in das Gewebe gelangt.
Die Anlässe für eine Ultraschallbehandlung entsprechen in vielen Fällen den Erkrankungen, für die eine Wärmebehandlung sinnvoll ist. Einige der Indikationen (Anlässe) für die Ultraschalltherapie sind:
Darüber hinaus kann eine Art der Ultraschallbehandlung in der Schönheitsmedizin vorgenommen werden.
Ultraschall wird sehr häufig zur medizinischen Untersuchung eingesetzt (Sonographie), als Behandlung ist Ultraschall wesentlich seltener. Ultraschall ist vergleichbar mit dem herkömmlichen Schall, doch können Menschen ihn nicht hören, weil die Frequenz zu hoch ist. Gleichwohl strahlt Ultraschall Wellen aus, die zu einem Vibrieren von Substanzen oder Gegenständen führen. Das gilt auch für Gewebe im menschlichen Körper, wenn der Ultraschall entsprechend darauf gerichtet ist. Der Schallkopf des Ultraschallgerätes muss dazu in Verbindung mit der Haut stehen. Der Ultraschall massiert gewissermaßen den Körperbereich im Inneren. Die Vibrationen führen zusätzlich noch zu einer Erwärmung des Gewebes.
Aufgrund dieser Effekte kommt es innerhalb der Körperstelle zu einer Schmerzminderung, wenn die Ultraschallbehandlung angewendet wird. Verspannungen können reduziert werden, das Gewebe wird aufgelockert. Ebenfalls wirkt sich der Ultraschall vorteilhaft auf die Durchblutung aus. Es kommt zur Regeneration von Zellen, weshalb verschiedene Schäden gebessert werden können. Gefördert werden kann sogar die Verheilung eines Knochenbruches (Fraktur). Des Weiteren kann mittels Ultraschallbehandlung erreicht werden, dass verklebtes Gewebe, etwa bei einer Vernarbung, gelockert wird.
Ultraschall kann therapeutisch mit oder ohne Pulsung (unterbrochen oder ununterbrochen) angewendet werden. Der Arzt muss im Voraus bestimmen, welche der Varianten sich besser für die zu behandelnde Erkrankung eignet.
Die Wirkung beziehungsweise Schwingung findet auch durch Wasser den Weg ins Gewebe. Dies kann bei der indirekten Ultraschallbehandlung genutzt werden. Möglich ist damit auch eine Behandlung von Körperteilen mit unregelmäßiger äußerer Form, etwa bei Arthrose in der Hand. Hier könnte durch den herkömmlichen Schallkopf kein ausreichender Kontakt hergestellt werden.
Zu der Ultraschalltherapie gehört die Variante Phonophorese. Das ist eine Behandlung, bei der ein Wirkstoff mittels eines auf die Haut aufgetragenen Gels in den Körper eingebracht wird. Der Ultraschall spielt dabei eine entscheidende Rolle. Eine bestimmte Frequenz sowie eine ausreichend lange Dauer der Behandlung sind notwendig.
Der Ablauf gestaltet sich nach der Variante der Ultraschalltherapie, die angewendet wird. Bei der herkömmlichen Ultraschallanwendung wird zunächst ein Gel zum besseren Kontakt und zum besseren Gleiten auf die Haut aufgetragen. Dann wird der Schallkopf aufgelegt, welcher die Ultraschallwellen aussendet. Der Schallkopf wird je nach Bedarf hin- und herbewegt. Nach ausreichender Behandlung wird der Schallkopf wieder abgenommen und gesäubert, auch von der Haut wird das Gel abgewischt. Die Behandlungszeit beträgt etwa 10 bis 20 Minuten. Oft wird die Ultraschalltherapie in einer Reihe von vier bis zehn oder mehr aufeinanderfolgenden Sitzungen durchgeführt.
Als Übertragungs- oder Kontaktmittel können darüber hinaus Wasser (Bad des Körperteils) oder Öl fungieren.
Die Phonophorese erfolgt im Prinzip auf ähnliche Weise, nur dass in dem Gel ein Wirkstoff enthalten ist. Dieser wird mittels Ultraschall in das Gewebe befördert.
Allgemein gilt Ultraschall als verträglich für den menschlichen Körper, Nebenwirkungen sind fast nicht zu erwarten. Bei der Ultraschalltherapie muss der Arzt lediglich beachten, wann etwas gegen den Einsatz der Methode spricht. Bei bösartigen Tumoren sollte von der Ultraschalltherapie abgesehen werden, da dies die Erkrankung erschweren könnte. Außerdem muss meist im Augen- oder Gehirnbereich, bei Gerinnungsstörungen, schweren Gefäßerkrankungen, bei akuten Infektionen, bei Kunststoffprothesen oder beim Herzschrittmacher auf diese Therapie verzichtet werden. Wenn die Ultraschalltherapie bei Kindern angewendet wird, ist es an den falschen Stellen (Epiphysenfugen) unter Umständen möglich, dass das Wachstum gestört wird. Bei unsachgemäßer Anwendung sind innere Überhitzungen, z. B. an der Knochenhaut (Periost), möglich.
Die Ultraschallwirkung über Wärme und sanftes Vibrieren bewirkt oft eine Besserung der Durchblutung und begünstigt somit eine Schmerzminderung, Gelenkbeweglichkeit oder Gewebeheilung. Als gesichert gilt die Wirkung bei Knochenbrüchen (Fraktur-Zusammenheilung). Aber auch bei den anderen Anwendungsgebieten sind, wenn die Gegenanzeigen beachtet wurden, eher positive Effekte der Ultraschalltherapie zu erwarten.
aktualisiert am 17.12.2020