Ein Netzhautriss an sich hat keine Auswirkungen auf etwaige Flugreisen. Nur die Behandlung dieser Erkrankung kann dazu führen, dass Fliegen eine Gefährdung für das Auge darstellt.
Bei einem Netzhautriss sollte allerdings eine baldige augenärztliche Behandlung stattfinden. Hat sich aus dem Netzhautriss eine Netzhautablösung entwickelt, steht eine Reise nicht zur Diskussion, denn der Patient muss umgehend in der Augenklinik behandelt werden und Bettruhe einhalten.
Bei einem Netzhautloch, einem Netzhautriss und bei einer Netzhautablösung findet häufig zur Therapie eine Operation des Glaskörpers statt (PPV, Pars-plana-Vitrektomie). Der Glaskörper wird entfernt und der Raum im Auge wieder aufgefüllt, um die Netzhaut von innen anzudrücken. Dies geschieht mit einem Öl oder einem Gas. Nach einer Operation mit Gasfüllung des Auges besteht eine Gefahr von Schäden, wenn stärkere Druckveränderungen der Umgebung stattfinden. Das ist bei Flügen der Fall. Aber auch bei einem Steigen in höhere Lagen mit anderen Verkehrsmitteln (Auto, Bergbahn, Gondel etc.) oder zu Fuß ändert sich natürlich der Druck der Umgebung. Diese stärkeren Höhenwechsel sollten nach einer Augen-OP mit Gas ebenfalls unterlassen werden. Außerdem sollte auf Tauchen verzichtet werden.
Wenn der Umgebungsdruck sinkt, wie es in größerer Höhe zunehmend der Fall ist, dehnt sich das eingefüllte Gas im Augeninneren aus. Der relative Druck von innen steigt in dem operierten Auge an. Die Folge können Schäden im Auge, eine Abnahme der Sehschärfe und Schmerzen sein. Nach einer Gasbefüllung ist das Auge ohnehin belastet und es kann sich schon von allein eine geringfügige Druck-Erhöhung ergeben. Durch einen erniedrigten Umgebungsdruck kann die Drucksituation im Auge wesentlich verschärft werden.
Linienflugzeuge besitzen zwar einen geregelten Luftdruck, dieser reicht aber nicht aus, um eine Sicherheit für Patienten nach dieser Augenoperation zu gewährleisten.
Einen Einfluss kann außerdem das Wetter haben. Kommt es in der Höhe noch zu wetterabhängigen Luftdruckschwankungen, verstärkt sich die Belastung für das operierte Auge noch. Vor allem bei schnell durchziehenden Tiefdruckgebieten ist das Auge zusätzlich gefährdet.
Die Glaskörperentfernung wird nicht nur bei Netzhautrissen und Netzhautlöchern oder bei einer Netzhautablösung durchgeführt. Sie erfolgt auch bei einigen weiteren Erkrankungen wie Diabetes im Auge (Diabetische Retinopathie), Verletzungen, Glaskörperblutungen oder Glaskörpertrübungen durchgeführt. Deshalb gilt auch hier ein Flugverbot für die Patienten, sofern eine Gasfüllung für den Glaskörper gemacht worden ist.
Wurde das Auge mit Öl und nicht mit Gas gefüllt, dann steht einem Flug nichts entgegen. Wurde aufgrund des Netzhautloches nur eine Laserbehandlung (Laserkoagulation) durchgeführt, dann gibt es ebenfalls keine Bedenken bezüglich des Fliegens. Die Laserbehandlung geschieht von außen, das Auge muss nicht eröffnet werden und kein Gas oder eine andere Substanz muss ins Auge gefüllt werden. Dennoch sollten Patienten mit ihrem Augenarzt absprechen, ob ein Flug erlaubt ist und wie die weitere Vorgehensweise bei der Erkrankung ist.
Nach einigen Wochen ist das Gas im Auge vom Körper aufgenommen (resorbiert) und durch Flüssigkeit ersetzt. Dies kann der Augenarzt in einer Nachuntersuchung feststellen. Ist das Gas vollständig aus dem Auge verschwunden, darf die Person auch wieder fliegen oder sich in Höhenlagen begeben.
aktualisiert am 07.10.2019