In den äußeren Bereichen der Netzhaut können sich Risse beziehungsweise Löcher entwickeln. Um eine oft dadurch verursachte Netzhautablösung zu verhindern, sollte eine Laserbehandlung (Laserkoagulation) oder eine Kältebehandlung (Kryokoagulation) vorgenommen werden.
Durch altersbedingte Veränderungen oder auch bei Kurzsichtigkeit kommt es zu Abhebungen des Glaskörpers, der gallertartigen durchsichtigen Substanz im Augeninneren. Der Glaskörper löst sich von der Netzhaut, allerdings nicht vollständig. Bisweilen entsteht dann durch die Zugeinwirkung ein Einriss im Außenbereich der Netzhaut. Ist der Glaskörperzug zu stark oder gelangt durch diese Öffnung (Foramen) Flüssigkeit unter die Netzhaut, so kann sich eine Netzhautablösung (rhegmatogene Amotio retinae) entwickeln. Eine Netzhautablösung kann fortschreiten und die Sehfähigkeit des Auges bedrohen.
Die Netzhautrisse entstehen aufgrund der Schwerkrafteinwirkung eher oben als unten. Ein entstandenes Loch kann hufeisenförmig (Hufeisenforamen), rund (meist mit einem Deckel, der im Glaskörperraum liegt) oder als bogenförmiger Riss am äußersten Rand der Netzhaut vorliegen.
In sehr vielen Fällen bestehen bei einem Netzhautforamen zunächst keine Symptome. Es können Blitzwahrnehmungen auftreten. Ein weiterer Hinweis können schwarze umhertanzende Pünktchen sein, die bei Augenbewegungen mitschwingen. Bei eventuellem Riss eines kleinen Blutgefäßes kommt es zu einer Blutung, die als so genannter Rußregen mit herabsinkenden schwarzen Flocken gesehen werden kann.
Nach der Befragung des Patienten (Anamnese) und der Betrachtung des Vorderabschnitts des Auges wird der Augenhintergrund mit speziellen Vergrößerungsgläsern gespiegelt. Unter anderem sollte ein Kontaktglas unter örtlicher Betäubung auf das Auge aufgesetzt werden. Der Augenarzt kann Risse sowie eine eventuell schon vorhandene Netzhautablösung erkennen. Es wird oft eine Zeichnung des Befundes angefertigt, um beim Lasern oder Vereisen einen besseren Überblick über die Lage des Foramens zu ermöglichen.
Es muss ausgeschlossen werden, dass eine Netzhautablösung vorliegt, da diese nicht mehr allein mit Laser- oder Kältebehandlung therapiert werden kann, sondern einer größeren Operation bedarf.
Eine Therapie ohne Eingriff (konservative Therapie) ist nicht erfolgversprechend, da es sich bei den Netzhautlöchern um substanzielle Defekte handelt. Unter Umständen wird bei manchen älteren Rissen oder Löchern auf eine Therapie verzichtet, wenn das Risiko eines Fortschreitens oder einer Netzhautablösung als sehr gering eingeschätzt wird.
Prophylaktisch wird in den meisten Fällen empfohlen, das Netzhaut-Foramen durch Laser oder Kälte abzudichten, damit sich keine für das Sehen gefährliche Ablösung der Netzhaut entwickelt. Das Prinzip ist, eine Narbe zu bilden, die Netzhaut und Untergrund fest miteinander verschweißt. Ein kleines Areal, an dem die Sehfähigkeit zugrunde geht, wird in Kauf genommen, auch da es sich weit außen befindet und vom Patienten kaum bis gar nicht wahrgenommen wird.
Das Auge wird für die Behandlung betäubt. Für die Laserkoagulation genügt meist die Gabe von örtlichen Betäubungstropfen, um das erforderliche Kontaktglas aufzusetzen. Die Kältebehandlung wird manchmal ebenfalls nach Betäubung durch Tropfen, häufiger aber durch Injektion neben oder hinter den Augapfel (Para- oder Retrobulbäranästhesie) oder auch in Vollnarkose durchgeführt.
Bei der Laserbehandlung oder Photokoagulation wird die Netzhaut um das Loch herum mit Laser bestrahlt. Durch dieses Intensivlicht wird die Netzhaut an die darunter liegende Aderhaut und Lederhaut angeheftet, so dass das Loch nach außen abgedichtet wird und sich die Netzhaut nicht ablöst. Die Behandlung erfolgt über ein Kontaktglas, das nach Auftragen eines Gels auf die Augenoberfläche gesetzt wird. Das Kontaktglas ermöglicht Einblick und Behandlung auch in den äußeren Netzhautbereichen, in denen die Löcher in den meisten Fällen auftreten.
Bei der Kältebehandlung oder Kryopexie wird ein kleines stabförmiges Instrument (Kryode) zur Vereisung von außen an den Augapfel im Bereich des Lochs (Foramens) herangeführt. Durch die Kälteeinwirkung kommt es ebenfalls zu einer Anheftung der Netzhaut mit den anderen Schichten der Augenhülle. Meist beträgt die Temperatur der Kältesonde zwischen -70 und -80°C.
Bisweilen können mehrere Behandlungssitzungen notwendig werden, um eine ausreichende Verbindung der Netzhaut mit der Unterlage zu schaffen.
Das Risiko ist bei der Laserbehandlung als sehr gering und auch bei der Kältebehandlung als eher überschaubar anzusehen. Bei den Behandlungen kann es zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Strukturen am Auge oder in der Umgebung können verletzt werden. Ebenfalls können sich Infektionen ergeben. Schmerzen können bei der Laserkoagulation selten, bei der Kryopexie (Kältebehandlung) praktisch immer auftreten. Manchmal kann nach dem Eingriff der Augendruck erhöht sein. Obwohl der Eingriff dazu dient, die Netzhaut abzudichten, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass dennoch eine Netzhautablösung hervorgerufen wird. Durch den Laser oder die Kälte kommt es zu einer Narbenbildung und somit zu einer Schädigung der sehfähigen Zellen im Bereich der Behandlung, der aber so weit außen liegt, dass der kleinflächige Sehausfall in aller Regel nicht bemerkt wird. In manchen Fällen kann es zu dauerhafter Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung oder dem Verlust des Auges kommen. Allergische Reaktionen auf verwendete Materialien sind nicht auszuschließen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In den meisten Fällen ist eine genügend starke Anheftung der Netzhaut durch den Eingriff zu erreichen. Eine Netzhautablösung kann damit in der Regel verhindert werden. Die Risiken der Vereisung oder des Laserns sind als wesentlich geringer zu erachten als die Gefahr einer Netzhautablösung, wenn der Eingriff nicht durchgeführt wird.
Eventuell müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen, in Absprache mit dem Arzt abgesetzt werden. Dies kann unter anderem Aspirin® und Marcumar® betreffen.
Oftmals erfolgt insbesondere die Laserkoagulation ambulant. In diesem Fall muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf, außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden.
In den Tagen nach dem Eingriff sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden. Der Verband sollte nur vom medizinischen Fachpersonal gewechselt werden. Regelmäßige Augendruckkontrollen sowie auch Blutzucker- und Blutdruckmessungen können notwendig sein.
Augentropfen, Augensalbe und weitere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.
aktualisiert am 22.06.2023