Masern (Morbilli) sind eine äußerst ansteckende Erkrankung, die durch Viren ausgelöst wird. Masern äußern sich durch einen charakteristischen Hautausschlag (Exanthem) und weitere Krankheitszeichen wie Fieber, Husten und körperliche Schwäche. Meist klingt die Erkrankung folgenlos ab, doch es kommen auch Verläufe mit schweren Komplikationen vor.
Durch konsequente Umsetzung von Masern-Impfprogrammen konnte das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Masern auszurotten, in vielen Ländern der Welt heute bereits realisiert werden. Deutschland gilt jedoch weiterhin als ein Land, in dem Masern auftreten. Regionale Masernausbrüche kommen derzeit trotz stetiger Aufklärungsbemühungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes immer noch vor.
Das Masern-Virus gehört zu den Paramyxoviren. Der Erreger kommt nur beim Menschen vor. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Das bedeutet, die Viren können aus Nase, Rachen oder Atemwegen von infizierten Personen durch Husten und Niesen oder auch durch Sprechen in die Umgebungsluft gelangen. Andere Menschen können durch Einatmen die Tröpfchen über die Schleimhaut aufnehmen und sich anstecken. Ein direkter Kontakt zu erregerhaltigem Sekret ist ein weiterer möglicher Infektionsweg.
Masernviren sind hochinfektiös. Sie gehören zu den am stärksten ansteckenden Krankheitserregern des Menschen.
Die Infektiosität besteht ab drei bis fünf Tage vor dem Ausbruch des Exanthems (Hautausschlag) bis vier Tage danach. Während des Anfangsstadiums (Prodromalstadium) ist die Infektiosität am größten, also noch vor dem Auftreten des Ausschlags. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit) beträgt acht bis zwölf Tage.
Die Erkrankung beginnt mit Fieber und katarrhalischen Erscheinungen mit Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit und trockenem Husten. Charakteristischerweise finden sich kalkweiße Pünktchen auf stark geröteter Umgebung in der Mundschleimhaut (sogenannte Koplik-Flecken oder Kopliksche Flecken).
An das Prodromalstadium schließt sich ein typischer Ausschlag (makulopapulöses Exanthem) an, der zunächst hinter den Ohren und im Gesicht beginnt und sich dann über den gesamten Körper ausbreitet. Zudem können Lymphknotenschwellungen (generalisierte Lymphadenopathie) bestehen.
Komplikationen der Masern treten insbesondere bei Säuglingen oder bei erwachsenen Erkrankten auf.
Zu den möglichen Komplikationen gehören eine vorübergehende Immunschwächung (transitorische Immundefizienz), Bronchopneumonie (Entzündung von Lunge und Bronchien) und Mittelohrentzündung. Zu den klinisch wichtigsten Komplikationen wird ein Befall des zentralen Nervensystems (ZNS) gerechnet.
Die akute Masern-Enzephalitis (Gehirnentzündung) tritt drei bis neun Tage nach Beginn des Hautausschlags auf. Dabei treten Beschwerden wie Schüttelkrämpfe (Konvulsionen), Paresen (Lähmungen) sowie Bewusstseinsstörungen auf.
Als eine weitere, seltene Komplikation gilt die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Dabei handelt es sich um eine langwierige Maserninfektion des Gehirns, die erst nach Jahren auffällig wird und drei bis fünf Jahre nach Erkrankungsbeginn zum Tode führt.
Eine durchgemachte Masern-Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Eine spezifische Therapie steht für Masern nicht zur Verfügung. Bei schweren Verlaufsformen, zum Beispiel bei immungeschwächten Patienten, wird ein Therapieversuch mit dem Medikament Ribavirin versucht. Allerdings liegen hierfür keine evidenz-basierten (gesicherten) Daten vor.
Sekundäre (zusätzliche) bakterielle Infektionen bedürfen einer entsprechenden antibiotischen Therapie.
Laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sollten alle Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten mit der Masern/Mumps/Röteln/Varizellen-Vakzine geimpft werden (MMR-Impfung).
Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte auch die zweite Masern/Mumps/Röteln/Varizellen-Impfung erfolgt sein. Auch in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Varizellen sind die Impfstoffe in allen Altersklassen sehr gut verträglich und verursachen keine nennenswerten unerwünschten Reaktionen.
Auch bei Erwachsenen können diese Impfungen problemlos angewendet werden. Diese Frage stellt sich oftmals vor Langzeitaufenthalten in den USA und Kanada, da hier zum Beispiel für Studierende eine Impfung gefordert wird. Für Erwachsene, die einen fehlenden oder unzureichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen, wird die Impfung ebenso als Prophylaxe empfohlen. Das gilt auch, wenn nicht bekannt ist, ob sie früher geimpft wurden.
Die Dauer des Impfschutzes ist nicht genau bekannt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Schutz der Impfung vermutlich lebenslang sein dürfte. Allerdings scheint ein geringer Teil der Geimpften den Impfschutz nach Jahren wieder zu verlieren.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §6 ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern namentlich durch den behandelnden Arzt zu melden. Darüber hinaus ist auch das Labor, in dem der Nachweis einer Infektion bestätigt wird, nach §7 zur namentlichen Meldung verpflichtet.
Robert Koch-Institut – RKI-Ratgeber Masern: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html (online, letzter Abruf: 06.02.2024)
Bundesministerium für Gesundheit – Masern: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/m/masern (online, letzter Abruf: 06.02.2024)
Letzte Aktualisierung am 06.02.2024.