Eine Laserkoagulation der Netzhaut des Auges ist eine häufige Behandlung in der Augenheilkunde. Die Laserkoagulation kann unter anderem bei einem Diabetes im Auge (diabetische Retinopathie) oder einem Gefäßverschluss der Netzhaut sinnvoll sein. Insbesondere Blutgefäßneubildungen und Flüssigkeitsaustritt aus schadhaften Gefäßen sind Gründe, die eine Laserkoagulation erforderlich machen. Die Behandlung dient dazu, das Fortschreiten bestimmter Schäden zu verhindern. Mit dem Laser werden gezielt kleine Narben auf der Netzhaut gesetzt, um z. B. die Bildung neuer Blutgefäße zu unterbinden oder die Ausweitung kleiner Netzhautlöcher zu verhindern.
Eine Laserkoagulation des Auges erfolgt bei bestimmten Befunden mehrerer Erkrankungen. Zu diesen Erkrankungen gehören die diabetische Retinopathie (Netzhautschäden bei Diabetes mellitus, Zuckerkrankheit) und Gefäßverschlüsse im Auge, insbesondere Venenverschlüsse. Folge dieser Erkrankungen kann eine Neubildung schlechter, brüchiger Blutgefäße mit der Gefahr von Blutungen und weiteren Komplikationen sein. Ebenfalls kann sich Flüssigkeit im Netzhautgewebe einlagern (Ödem, z. B. diabetisches Makula-Ödem). Durch die Veränderungen droht eine Verschlechterung der Sehschärfe bis hin zur Erblindung. Die Gefäßneubildungen und Wasseransammlungen können mittels Laserkoagulation aufgehalten werden. Eine weitere Verschlechterung des Befundes kann ebenso wie Komplikationen verhindert werden.
Eine altersbedingte Makuladegeneration (AMD, Gewebeuntergang im zentralen Bereich der Netzhaut) kann ebenfalls eine Erkrankung sein, die zu einer Netzhaut-Laserbehandlung veranlasst. Die so genannte feuchte Form der Makuladegeneration führt nämlich ebenfalls zur Flüssigkeitseinlagerung (Ödem) und zu neu gebildeten Blutgefäßen.
Weitere, seltenere Erkrankungen mit Makulaödem, Gefäßneubildungen und ähnlichen Befunden können ebenfalls eine Laserkoagulation notwendig machen.
Ein ganz anderer Anlass für die Laserkoagulation der Netzhaut sind Netzhautlöcher oder Verdünnungen. Netzhautlöcher finden sich meist in den Außenbereichen der Netzhaut. Sie können sich vergrößern oder in eine Netzhautablösung münden, die eine große Gefahr für eine dauerhaften Sehverlust oder Erblindung birgt. Der Laser bewirkt, dass die Schichten miteinander verschweißt werden und sich das Loch nicht aufweiten kann beziehungsweise sich die Netzhaut nicht weiter ablösen kann.
Nach einer Anamnese (Befragung des Patienten zu Symptomen und Vorerkrankungen) erfolgt die augenärztliche Untersuchung. Der Patient bekommt einen Sehtest. Ein Amsler-Test wird durchgeführt, bei dem der Patient Gitterlinien anschaut und angibt, ob er diese wellig oder verschattet sieht. Der Augenarzt schaut sich zuerst den Augenvorderabschnitt an, später beurteilt er genau den Augenhintergrund nach Weitstellung der Pupille. Eine Kontaktglasuntersuchung kann dazu dienen, die Außenbereiche der Netzhaut einblicken zu können. Dazu wird nach der Gabe von örtlichen Betäubungstropfen und einem Gel ein Vergrößerungsglas direkt auf das Auge gesetzt.
In der Regel ist eine Farbstoffdarstellung des Augenhintergrundes notwendig, eine Fluoreszenzangiographie (FLA oder FAG). Bei dieser Untersuchung wird ein fluoreszierender Farbstoff in die Vene eingespritzt, um daraufhin mit einer Spezialkamera Aufnahmen der Netzhaut zu machen. Veränderungen wie Gefäßschäden lassen sich mit damit darstellen und es kann beurteilt werden, wo der Laser eingesetzt werden sollte. Weiterführende Untersuchungen können je nach dem Befund erforderlich werden.
Um bei den Erkrankungen eine weitere Sehverschlechterung beziehungsweise Folgen wie Gefäßneubildungen und Blutungen zu verhindern, wird oftmals empfohlen, eine Laserbehandlung durchzuführen. Auch Netzhautlöcher können „gesichert" werden und Komplikationen verhindert werden.
Für die Laserkoagulation genügt meist die Gabe von örtlichen Betäubungstropfen. Ein Kontaktglas wird auf das Auge gesetzt. Bei der Behandlung (auch Lichtkoagulation oder Photokoagulation genannt) wird die Netzhaut mit Laser bestrahlt. Es ergibt sich eine Vernarbung der jeweiligen Stelle. Der Laser wird auf viele kleine Stellen an ganz bestimmten Bereichen gerichtet. Bei Gefäßneubildungen wird in der Regel eine Laserbehandlung in der äußeren Netzhaut (panretinale Laserkoagulation), bei Flüssigkeitsansammlungen oder Gefäßdefekten eine Laserbestrahlung in der Umgebung der Makula (fokale Laserkoagulation) durchgeführt. Bei Netzhautlöchern werden die Laserherde um den Befund herum gesetzt, um das Ausbreiten des Defektes zu verhindern.
Insbesondere bei der panretinalen Laserkoagulation können mehrere Behandlungssitzungen notwendig werden, um eine ausreichende Wirkung zu erzielen.
Bei der Laserbehandlung kann es sehr selten zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Schmerzen können bei der Laserkoagulation selten auftreten. Manchmal kann nach dem Eingriff der Augendruck erhöht sein. Äußerst selten kann eine Netzhautablösung hervorgerufen werden. Verletzungen und Infektionen treten fast nie auf.
Durch den Laser kommt es immer zu einer Narbenbildung und somit zu einer Schädigung der sehfähigen Zellen im Bereich der Behandlung. Der Bereich liegt aber in aller Regel nicht direkt im Zentrum, so dass der Sehausfall oftmals nicht bemerkt wird. Außerdem sind die einzelnen Laserpunkte relativ klein. In manchen Fällen ist dennoch eine dauerhafte Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung oder dem Verlust des Auges nicht auszuschließen. Allergische Reaktionen auf verwendete Materialien sind ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Prognose, die vorhandene Sehkraft zu erhalten, ist bei rechtzeitiger Anwendung des Lasers günstig. Sehr häufig kann mit dem Netzhaut-Laser verhindert werden, dass die Veränderungen weiter fortschreiten. Die Behandlung dient prinzipiell der Vorbeugung weiterer Sehverschlechterungen, dennoch kann es in manchen Fällen sogar zu einer Verbesserung der Sehfähigkeit kommen. Bereits eingetretene Schäden lassen sich nicht rückgängig machen.
Bei ausbleibendem Behandlungserfolg kann es zu weiteren Veränderungen kommen, die eine erneute Behandlung erfordern können. Auch andere Behandlungsmethoden wie z. B. eine Operation können notwendig werden.
aktualisiert am 18.12.2020