Bei starker mechanischer Belastung kann das vordere Kreuzband oder das hintere Kreuzband innerhalb des Knies reißen (Kreuzbandruptur). Es kommt zunächst zu Schmerzen, und das Knie ist nicht mehr stabil. Eine Behandlung, eventuell auch eine Operation, kann bei einem Kreuzbandriss erforderlich sein.
Die Kreuzbänder befinden sich innerhalb des Kniegelenks. Sie verbinden Oberschenkelknochen und Schienbein miteinander und wirken (zusammen mit den Außenbändern) bedeutend an der Stabilität des Knies mit. Ihren Namen haben die Kreuzbänder bekommen, da sie überkreuzt verlaufen.
Ein Kreuzbandriss kann bei Auftreten mechanischer Gewalt geschehen. Dies kann beispielsweise eine Sportverletzung oder ein Unfall sein. Typisch ist ein Verdrehen des Beines, z. B. beim Fußball oder beim Skifahren. Bei Überstreckung des Beines reißt eher das vordere, bei übermäßiger Beugung eher das hintere Kreuzband. Insgesamt ist ein vorderer Kreuzbandriss häufiger als ein hinterer.
Das betroffene Knie ist bei einem Kreuzbandriss sofort schmerzhaft. Manchmal bemerkt der Patient, dass im Knie etwas reißt. Später sind die Schmerzen vor allem beim Belasten des Beins vorhanden. Das Knie ist geschwollen, es kann auch ein Gelenkerguss im Knie auftreten.
Es kann vorkommen, dass eine Kreuzbandruptur nicht direkt registriert oder als Bagatellverletzung wahrgenommen wird. In diesem Fall zeigt sich später eine Ganginstabilität im Knie. Als Spätfolgen werden die Menisken (die zwei halbmondförmigen Knorpelscheiben im Kniegelenk) und weitere Knorpelanteile geschädigt, so dass es in vielen Fällen zu einem verfrühten Gelenkverschleiß (Arthrose) kommt.
Nach einer Befragung des Patienten (Anamnese) erfolgt die körperliche Untersuchung insbesondere des betroffenen Knies. Dazu gehört die Überprüfung des so genannten Schubladen-Phänomens durch gezielte Handgriffe, durch die bei einem Kreuzbandriss eine übermäßige Beweglichkeit des Unterschenkels gegenüber dem Oberschenkel von vorne nach hinten und umgekehrt festgestellt werden kann. Bildgebende Verfahren wie Röntgen oder Magnetresonanztomographie (MRT/Kernspintomographie) kommen zum Einsatz. Eine Gelenkpunktion (Einstechen einer Hohlnadel in das Kniegelenk) kann der Untersuchung der Gelenkflüssigkeit dienen, die bei einem Kreuzbandriss meist blutig ist. Eine Gelenkspiegelung wird aber nicht unbedingt diagnostisch durchgeführt, sondern eher nur, wenn darüber operative Maßnahmen erfolgen sollen.
Andere Verletzungen des Knies, die unter Umständen auch zusammen mit einem Kreuzbandriss auftreten können, müssen ausgeschlossen werden. Dazu gehören Beschädigungen eines Meniskus oder von Knochenanteilen.
Bei geringer zu erwartender Belastung auf das Knie (z. B. bei älteren Patienten) kann eine nicht operative Therapie ausreichend sein, um den Kreuzbandriss zu behandeln. Dabei muss das Bein entlastet werden (durch Gehhilfen). Es wird oftmals geschient oder stabil verbunden. Eine Kühlung unterstützt die Heilung. Gegen Schmerzen können Medikamente gegeben werden. Es folgt dann eine gezielte Physiotherapie, um die Beinmuskeln so zu stärken, dass das Knie stabilisiert wird. Zu starke Drehbewegungen müssen dabei jedoch vermieden werden.
In vielen Fällen ist eine Operation (Kreuzbandplastik) angezeigt, um Stabilität im Knie zu erhalten und das Gelenk wieder normal bewegen zu können.
Die Kreuzband-Operation kann in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) erfolgen. Oftmals wird am Bein eine stramme Manschette angelegt, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Die Operation kann über eine Kniespiegelung oder eine offene Operation mit größerem Hautschnitt erfolgen. Bei einer Kniespiegelung (Gelenkspiegelung, Arthroskopie) wird ein optisches Gerät (Endoskop, Arthroskop) mit Beleuchtung in das Gelenk eingeschoben. Mit diesem erhält der Arzt Einblick in das Gelenk und kann die Strukturen beurteilen. Flüssigkeit, bisweilen auch Gas (Kohlendioxid) wird eingeleitet, um den Einblick zu verbessern. Über einen weiteren Zugang werden dann Operationsinstrumente eingeführt.
Ein Kreuzbandriss wird nur noch sehr selten durch Zusammennähen behandelt. Meist werden körpereigene Band- oder Sehnenstrukturen eingearbeitet. Verwendet wird ein Teil des Kniescheibenbandes (oftmals mit kleinen Knochenstücken, um das Band besser verankern zu können) oder die Sehne des Musculus semitendinosus (ein Muskel am Oberschenkel, dessen Sehne am Knie verläuft). Bisweilen kann auch eine Fremdsehne von einem anderen Menschen übertragen werden. Die jeweilige Bandstruktur wird mit Dübeln oder Schrauben befestigt oder auch angenäht.
Falls ein Knochenstückchen mit abgerissen ist, kann es ausreichend sein, dieses auch wieder am Restknochen zu fixieren.
Oftmals wird ein Drainageschlauch eingeführt, um Wundflüssigkeit aufzufangen. Dieser kann meist nach einigen Tagen entfernt werden.
Schrauben und ähnliches Fremdmaterial müssen bisweilen später wieder entfernt werden.
Bei weiteren Verletzungen, beispielsweise der Menisken, können auch diesbezüglich Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Manche Befunde zeigen sich erst im Laufe der Operation. Daher kann es notwendig werden, eine Abänderung oder Erweiterung der Operationsmethode vorzunehmen. Auch Komplikationen können dazu zwingen, andere Maßnahmen als geplant durchzuführen.
Durch die Operation können Gewebeanteile in der Nähe des Eingriffs geschädigt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen, auch im Kniegelenk, kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden oder Lähmungen verursacht werden. Gelenkergüsse können durch den Eingriff entstehen. Manchmal kommt es zur verminderten Beweglichkeit oder zur Versteifung im Gelenk. Knochen und Muskeln können durch die Bewegungseinschränkung schwächer werden. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es zum so genannten Sudeck-Syndrom kommt, bei dem der Knochen stark abgebaut wird und sich eine schmerzhafte Entzündung ergibt. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich, Abstoßungsreaktionen auf eine übertragene Sehne sind selbst bei körperfremden Transplantaten kaum zu erwarten. Bei weitergehenden Eingriffen können sich noch andere Komplikationen ergeben.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Nach einer konservativen Therapie ist das Kniegelenk oft nicht besonders stabil, was aber in einigen Fällen dennoch ausreichend sein kann. Durch eine Kreuzband-Operation kann in der Regel eine gute Stabilität erreicht werden. Ein Behandlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden. Nach einem Kreuzbandriss treten Verschleißerscheinungen (Arthrose) im Knie im Durchschnitt früher auf als in einem gesunden Kniegelenk.
Oftmals müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Falls der Eingriff unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so sollte der Patient für 24 Stunden kein Auto mehr selbst fahren und keine Maschinen bedienen. Daher sollte er sich abholen lassen. Ebenfalls sollten bedeutsame Entscheidungen vertagt werden.
Nach dem Eingriff muss das Kreuzband einige Zeit lang besonders geschont werden. Andererseits sollte das Kniegelenk bald bewegt werden. Daher werden oft Spezialschienen verwendet, die eine reduzierte Bewegung ermöglichen. Falls weitere Verletzungen bestehen, muss das Gelenk oft länger geschont werden.
Die Fäden, die bei einer eventuellen Naht verwendet werden, können meist nach ein bis zwei Wochen vom Arzt entfernt werden.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sollten gewissenhaft eingehalten werden.
Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchzuführen.
aktualisiert am 08.02.2021