Der Hirntod gilt derzeit als eindeutiges Lebensende. Ein Herzstillstand lässt sich im Gegensatz dazu durch umgehende Reanimationsmaßnahmen überstehen beziehungsweise wieder beheben. Im günstigsten Falle ergeben sich keine Folgeschäden.
Hört das Herz zu schlagen auf und ist eine Wiederbelebung nicht möglich, folgt zwangsläufig der Hirntod – die Zeitspanne bis zu diesem Ereignis kann Minuten betragen. Nach drei bis vier Minuten eines Herzstillstands kann es zu ersten Gehirnschäden kommen, ab einem Zeitpunkt über zehn Minuten sind massive Ausfälle zu erwarten und ein Hirntod wird immer wahrscheinlicher.
Die Unterscheidung von Hirn- und Herztod ist bedeutsam für die Entnahme von Spenderorganen für eine Transplantation. Voraussetzung dafür ist das nachweisliche Ende der Aktivität von Groß- und Kleinhirn sowie des Hirnstammes.
Zwei Ärzte mit Fachkenntnissen in der Neurologie müssen diesen Tatbestand bestätigen. Die Bundesärztekammer hat festgelegt, dass frühestens drei Stunden nach einem Herzstillstand und nach zweifelsfreier Feststellung des Hirntodes Organe explantiert werden dürfen. Doch diese Definition steht immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik.
Kriterien für den Hirntod sind:
Zudem muss ärztlich dokumentiert werden, dass keine einem „Hirntod ähnlichen Zustände“ vorliegen. Bei einer Unterkühlung, bei bestimmten Vergiftungen oder einem metabolischen (stoffwechselbedingten) Koma beispielsweise verfällt der Organismus in eine Art todesähnliche Starre, die in früheren Zeiten häufig falsch interpretiert wurde.
Ein Herzstillstand kann aus vielerlei Gründen eintreten. Die Prognose ist grundsätzlich schlecht, doch ist die Situation nicht gleichzusetzen mit dem Tod des Patienten. Je schneller eine Reanimation einsetzt, desto größer die Überlebenschancen.
Allerdings befinden sich die Betroffenen nach einer Wiederbelebung weiterhin für einige Tage in Lebensgefahr: Die Unterversorgung der Organe und des Gehirns mit Sauerstoff sowie Störungen des Stoffwechsels bedrohen die Funktion des Organismus.
Schon nach weniger als fünf Minuten kann ein Herz-Kreislauf-Stillstand zu gravierenden und nicht mehr reparablen Gehirnschäden führen. Der Grund dafür ist das Absterben von Gehirnzellen, die nicht mehr mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden.
Als Sofortmaßnahmen sind Herzmassage, Beatmung und der Einsatz eines Defibrillators geeignet, um das Herz wieder in Gang bringen. Nur ein schnelles Eingreifen verhindert den Herztod (oder „Herzschlag“) des Patienten.
Erkennbar ist der Herzstillstand an folgenden Merkmalen:
Ohne wirksame Erste Hilfe führt ein Herzstillstand unweigerlich zum „Hirntod“.
aktualisiert am 19.06.2017