Zu den bevorzugten „Opfern“ von Madenwürmern zählen Kinder. Das liegt daran, dass Kinder nicht so sehr auf ihre Hygiene achten wie Erwachsene. Da werden nach dem Buddeln im Sandkasten gerne mal die schmutzigen Finger in den Mund gesteckt oder nach dem Toilettengang die Hände nicht gewaschen (Stichwort Re-Infektion). Schnell sind Madenwurmeier verschluckt und das Kind ist mit den Parasiten infiziert. Klagt der kleine Patient über ständigen nächtlichen Juckreiz am After, kann man fast sicher sein, dass das Kind Madenwürmer hat. Häufig sind auch im Kot kleine weiße Würmer sichtbar. Ein Arztbesuch ist in diesem Fall dringend angeraten.
Viele Eltern fragen sich, ob das Kind mit einem Madenwurmbefall den Kindergarten oder die Schule besuchen kann. Die Antwort ist Jein, da das die Eltern entscheiden müssen. Manchen ist es vielleicht lieber, dass der Nachwuchs in dieser Zeit zuhause bleibt. Aus der Sicht von Ärzten, Kindergärtnern und Erziehern kann das Kind in den Kindergarten oder in die Schule gehen, wenn das Kind auf seine Hygiene achtet und nach dem Toilettengang sich ordentlich die Hände wäscht.
Ob das Kind (oder der Erwachsene) mit einer Madenwurminfektion zuhause bleibt oder nicht, ist eine Entscheidung der Eltern. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen einen Kindergarten- oder Schulbesuch. Madenwurmeier sind zwar hochinfektiös, halten sich Betroffene aber an hygienische Regeln, ist ein Kindergarten- oder Schulbesuch prinzipiell möglich. Das Gleiche gilt bei Berufstätigen für den Arbeitsplatz.
Da die Madenwürmer vor allem nachts den quälenden Juckreiz auslösen und ihre Eier rund um den After ablegen, gilt es direkt nach dem Aufstehen für Hygiene zu sorgen.
Was für Kinder gilt, gilt auch für Erwachsene.
Ist das Kind infiziert, dann sollte man den Kindergarten beziehungsweise die Schule informieren, dass das Kind sich Madenwürmer „eingefangen“ hat. Eine Madenwurminfektion ist kein Zeichen mangelnder Hygiene, sondern kann prinzipiell jeden treffen. Eine falsche Scham ist hier fehl am Platz. 20 bis 40 Prozent der Fünf- bis Neunjährigen waren 2012 gelegentlich Madenwurmträger. Eine Infektion mit Madenwürmern ist aber nicht meldepflichtig.
Durch die Information kann dann auch die Schule beziehungsweise der Kindergarten entsprechende Maßnahmen einleiten. So kann es notwendig sein, dass das betroffene Kind in der Zeit, bis die Madenwürmer erfolgreich bekämpft sind, eine Extra-Toilette benutzen muss und gesonderte Handtücher bekommt. Gerade Kindergartenkinder sind häufig von den kleinen Parasiten betroffen und die Angestellten sollten Erfahrung mit einer Madenwurminfektion haben.
Die Würmer lassen sich durch Wurmmedikamente rasch beseitigen. Die Eier der Würmer sind für zwei bis drei Wochen ansteckungsfähig. So lange sollten Patienten die Hygienemaßnahmen strikt einhalten oder eventuell zuhause bleiben.
aktualisiert am 25.10.2019