Weichteiltumore sind Geschwülste, die aus Muskeln, Binde- oder Fettgewebe entstehen. In den meisten Fällen handelt es sich um gutartige Tumore wie Fibrome und Lipome, sie können aber auch bösartig sein und werden dann Sarkome genannt.
Bei gutartigen Wucherungen besteht manchmal eine Erbkrankheit oder eine Häufung in der Familie, die Ursache von bösartigen Weichgewebetumoren kann meistens nicht festgestellt werden. Schädigende Einflüsse können unter anderem Strahlung oder langwierige Entzündungen sein.
Die Tumoren können an jeder Stelle des Weichgewebes auftreten, etwa an Armen und Beinen, am Rumpf oder auch im Körperinneren. Bei größeren Befunden wird oft zuerst eine Schwellung bemerkt. Gerade auch bösartige Tumoren machen zunächst meist keine Beschwerden, können aber bald Schmerzen verursachen. Zellen aus bösartigen Tumoren können sich über Blut-und Lymphbahnen in anderen Organen absiedeln und dort Tochtergeschwülste (Metastasen) ausbilden. Außerdem können sie in umliegendes Gewebe einwachsen.
Der definitive Nachweis, um welche Art Tumor es sich handelt, kann erst durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) erbracht werden.
Vor einer Tumoroperation werden bildgebende Verfahren wie beispielsweise Ultraschall, CT (Computertomographie) oder MRT (Magnetresonanz- oder Kernspintomographie) angewendet, um die Größe und Ausdehnung zu bestimmen.
Es können verschiedene Arten von Tumoren bestehen, so im Übrigen auch Metastasen (Tochtergeschwülste) anderer Ursprungstumoren. Außerdem muss bei einer schmerzhaften Schwellung auch an einen Abszess (abgekapselte Entzündung) gedacht werden. Abszesse können überall auftreten (Analabszess, Abszess am Po, Abszess in den Achseln)
Vor der Operation eines bösartigen Weichteiltumors wird oftmals eine Strahlen- oder Chemotherapie durchgeführt, um die Ausdehnung zu verringern und den Eingriff somit zu vereinfachen sowie den Verlust an umgebendem, funktionsfähigem Gewebe gering zu halten. Auch kann bei Tumoren an Arm oder Bein eine Kombination aus Wärmebehandlung und Durchspülung mit besonderen Medikamenten erfolgen (hypertherme Extremitätenperfusion).
Je nach der Art und der Ausdehnung des Tumors bestehen verschiedene Operationsverfahren.
Bei kleinen Weichteiltumoren, bei denen nicht vermutet wird, dass sie bösartig sind, wird der Befund in der Regel in örtlicher Betäubung durch Ausschneiden entfernt.
Besteht der Verdacht, dass ein bösartiger Tumor vorliegt, so wird meist zunächst eine Probeentnahme (Biopsie) vorgenommen, entweder durch Einführen einer speziellen Nadel oder durch Herausnehmen eines Teils der Geschwulst. Letzteres erfolgt entweder in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose.
Der entfernte Tumor beziehungsweise die Gewebeprobe wird dann feingeweblich (histologisch) untersucht. Dies kann auch in einer so genannten Schnellschnittuntersuchung noch während der Operationszeit geschehen, um möglicherweise im selben Eingriff weitere Maßnahmen ergreifen zu können.
Wird bei der feingeweblichen Untersuchung festgestellt, dass der Tumor gutartig ist, so wird dieser, falls nicht bereits geschehen, entfernt.
Zeigt sich in der Histologie eine Bösartigkeit des Befundes, so ist eine radikale Entfernung erforderlich. Dabei muss auch ein Stück weit das benachbarte Gewebe herausgeschnitten werden, so dass ein Sicherheitsabstand zum Tumor besteht. Manchmal müssen dabei auch größere Gewebeverluste, etwa von Muskeln oder im Bauchraum auch von Bauchorganen wie dem Darm, hingenommen werden. Sehr selten muss eine Amputation vorgenommen werden.
Zusätzlich müssen eventuell Lymphknoten herausgenommen werden, in denen sich bereits Tumorzellen festgesetzt haben könnten und dort Tochtergeschwülste bilden können.
Am Ende des Eingriffes werden häufig Drainageschläuche in den operierten Bereich gelegt, um Wundflüssigkeit abzufangen. Die Schläuche können nach einigen Tagen wieder entfernt werden.
Wurden größere oder wichtige Gewebebereiche entfernt, so kann ein spezieller Eingriff aus der plastischen Chirurgie notwendig werden.
Umgebende anatomische Strukturen oder Organe können bei dem Eingriff verletzt werden. Hierdurch können sich unter anderem Blutungen und Nachblutungen, aber auch Nervenschäden ergeben, bei denen es zu meist vorübergehenden Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen kann. Des Weiteren können Entzündungen, Wundheilungsstörungen sowie ausgeprägte Narben mit eventuellen funktionellen oder ästhetischen Auswirkungen auftreten. Ebenfalls sind allergische Reaktionen verschiedenen Schweregrades nicht ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Gutartige Tumore sind in der Regel gut durch die Operation zu entfernen.
Bösartige Tumore (Sarkome) haben eine Prognose, die sich nach Ausdehnung und bisheriger Metastasierung (Tochtergeschwulst-Bildung) richtet. Im Allgemeinen bestehen bei Sarkomen bessere Heilungsaussichten als bei vielen anderen bösartigen Tumoren, sofern der Befund vollständig entfernt werden kann.
Medikamente, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen, wie beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, müssen oft in Absprache mit dem Arzt weggelassen werden.
Erfolgt die Operation ambulant, so muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf, außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden.
Körperliche Bewegungen, die eine mechanische Beanspruchung auf die Wunde beziehungsweise Narbe ausüben können, sollten in der ersten Zeit möglichst unterlassen werden.
Falls Auffälligkeiten bemerkt werden, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte nicht gezögert werden, den Arzt zu kontaktieren.
Nach der Entfernung bösartiger Befunde sollten Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
aktualisiert am 02.03.2022