Bedingt durch die Überschwemmungen in Folge des Hurrikans Catarina kam es bei mehreren Bewohnern von New Orleans zu Todesfällen, die durch eine Infektion mit Vibrio (V.) vulnificus verursacht wurden.
Das gehäufte Auftreten dieses Keims ist nicht ungewöhnlich, sondern hätte aufgrund der Biologie des Erregers durchaus erwartet werden müssen. Gerade bei den vielfach aufgetretenen Hautabschürfungen und sonstigen offenen Verletzungen durch den Hurrikan kann bei geschwächten Personen ein Kontakt mit salzhaltigem Brackwasser durchaus gefährlich sein. Dieser Keim ist jedoch nicht nur im Meereswasser des Golfs von Mexiko endemisch, sondern kommt zum Beispiel auch an der deutschen und dänischen Ostseeküste oder in südostasiatischen Gewässern vor. Über tödlich verlaufende Infektionen wurde auch nach Aufenthalt an der deutschen Ostseeküste berichtet. Allerdings sind nachgewiesene Erkrankungen in Deutschland insgesamt selten, da die Wassertemperaturen nur selten eine für das Wachstum des Keimes erforderlich Höhe erreichen. Den Centers for Disease Control and Prevention werden dagegen jährlich an die 400 Infektionen mit V. vulnificus gemeldet, Bei V. vulnificus handelt es sich um einen Keim der wie die Erreger der Cholera zur Gattung der Vibrionen gehört. Das Stäbchenbakterium ist fakultativ anaerob, gramnegativ und streng halophil (salzbedürftig). Der Keim lässt sich insbesondere in Küstengewässer, Meereswasser sowie salzhaltigen Binnengewässern nachweisen. Allerdings benötigt das Bakterium eine Salzkonzentration von 5 Prozent sowie Wassertemperaturen von mindestens 20 Grad Celcius. Bei Wassertemperaturen von über 20 Grad kommt es zu einer raschen Vermehrung, wie dies derzeit in New Orleans der Fall ist.
Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über Wunden, die als Eintrittspforte dienen. Deshalb kann es beim Waten oder Baden bzw. beim Kontakt mit Salzwasser über verletzte Haut zur Infektion kommen. Über Infektionen wurde zudem wiederholt bei der Verarbeitung von kontaminierten Meeresfrüchten, z. B. Shrimps oder Austern, berichtet. Auch kann es beim Verzehr von rohen Meeresfrüchten, wie Austern, Muscheln oder Shrimps, zur Infektion kommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt hingegen nicht vor. Für eine V. vulnificus-Infektion sind Personen mit einem geschwächten Immunsystem, immunsuppressiver Therapie, Tumorerkrankungen, Diabetes, chronischen Lebererkrankungen, Alkoholkrankheit sowie Senioren besonders gefährdet. Klinisch kommt es innerhalb weniger Tage (1-3 Tage) nach dem Kontakt mit kontaminiertem Wasser zu einer schweren Wundinfektion und einer rasch um sich greifenden tiefer gehenden Nekrose. Oftmals ist eine sofortige Amputation der betroffenen Extremität erforderlich. In der Folge kann es zu einer Septikämie mit Befall verschiedener Organe kommen. Letale Verläufe treten ohne sofortige Therapie in 40 Prozent der Fälle auf. Die Behandlung erfolgt durch sofortige Verabreichung von Cephasporinen der 3. Generation (z. B. Ceftazidim), Chinolonen (z. B. Ciprofloxacin) oder Tetrazyklinen. Wichtig ist hierbei jedoch der sofortige Beginn der Therapie.
Der Nachweis der Infektion erfolgt problemlos durch kulturelle Anzüchtung des Erregers aus Blutkulturen, Stuhl oder Wundabstrichen.
Für die Erkrankung sowie den Nachweis des Erregers besteht nach dem Infektionsschutzgesetz keine expliziten Meldepflicht. Allerdings muss der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod an einer V. vulnificus-Infektion wegen möglicher schwerwiegender Folgen, nach IfSG §6, Abs. 1 Nr. 5 gemeldet werden.
Letzte Aktualisierung am 09.06.2017.