In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, bei einem Raucherbein eine Amputation durchzuführen. Dies dient der Vermeidung von weiteren Risiken und wird dann angewendet, wenn durch andere Methoden kein Behandlungserfolg mehr zu erwarten ist.
Bei einem Raucherbein, der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK), ist die Blutversorgung des Gewebes im Unterschenkel beeinträchtigt. Während im Anfangsstadium nur unter Belastung ein Sauerstoffmangel auftritt, so ist in den späteren Stadien bereits im Ruhezustand eine ausreichende Versorgung einzelner Bereiche nicht mehr gegeben. Im vierten Stadium sind einige Bereiche so gering durchblutet, dass sie absterben. Es kommt zu sogenannten Nekrosen, schwarzen Bereichen mit abgestorbenem Gewebe.
Da im Stadium 4 einer pAVK einige Bereiche des Beins so schlecht mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden, dass sie absterben, ist die Wundheilung im betroffenen Gebiet deutlich herabgesetzt. Eine Verletzung muss mit verschiedenen Stoffen aus dem Blut versorgt werden, um heilen zu können. Da die Durchblutung aber im Bereich um die Nekrosen stark reduziert ist, kommt es regelmäßig zu offenen Geschwüren. Diese lassen sich nur schwer beherrschen. Eine sehr sorgfältige Wundversorgung auch bei kleineren Wunden ist bei einem Raucherbein im späten Stadium von großer Wichtigkeit.
Das absterbende Gewebe und offene Wunden bieten einen idealen Nährboden für Bakterien. Da die Blutversorgung dieser Gebiete unterbrochen oder stark eingeschränkt ist, können körpereigene Abwehrzellen schlecht in die infizierten Bereiche transportiert werden. So können sich Bakterien ungehindert ausbreiten.
Gelangen Bakterien in die Blutbahn, führt dies zu einer lebensbedrohlichen Sepsis (Blutvergiftung). Um diese Gefahr zu vermeiden, wird ab einem bestimmten Ausmaß der Erkrankung eine Amputation des Beins empfohlen.
Schmerzen bei einem Raucherbein entstehen unter anderem durch die Unterversorgung der Muskulatur mit Sauerstoff. Der Körper sendet in diesem Fall ein Alarmsignal in Form von Schmerzen an das Gehirn. Bei Belastungsschmerzen im Stadium 2 der Erkrankung führt dies dazu, dass die Patienten stehen bleiben. Die Muskeln werden im Ruhezustand wieder ausreichend mit Sauerstoff versorgt.
Da ab dem dritten Stadium einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit bereits im Ruhezustand eine Mangelversorgung auftritt, lässt sich die Ursache für den Schmerz nicht mehr durch körpereigene Mechanismen bekämpfen. Der Patient benötigt bei zu starken Schmerzen eine entsprechende Medikation.
Durch eine Amputation des Beines wird auch der unterversorgte Bereich, in welchem die Schmerzen entstehen, beseitigt. Die Amputation dient also nicht immer ausschließlich der Vermeidung einer Sepsis, sondern verringert auch die Schmerzen des Patienten. Daher kann in Ausnahmefällen bei starken, anderweitig nicht zu beherrschenden Schmerzen, eine Amputation bereits im dritten Stadium der pAVK durchgeführt werden. Normalerweise wird erst im Stadium 4 amputiert.
Bevor bei einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit eine Amputation des Beins in Erwägung gezogen wird, sollten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Manchmal ist durch andere Methoden wie zum Beispiel einen Bypass oder eine Thrombendarteriektomie (Entfernung einer Arterienverstopfung) kein Erfolg mehr zu erwarten, die Schmerzen können zu stark werden oder das Risiko einer Sepsis ist hoch. Dann ist eine Amputation des Beins beziehungsweise eines Teils davon die empfohlene Behandlung. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Amputation am Bein ist immer auch der Allgemeinzustand und der Wille des Patienten zu berücksichtigen.
aktualisiert am 01.10.2021