Wird über ein Loch im Herz eines ungeborenen Kindes berichtet, besteht in den meisten Fällen kein Grund zur Beunruhigung. Jeder normal entwickelte Fötus hat ein Loch im Herz, es ist in der vorgeburtlichen Entwicklung sogar überlebenswichtig. Dabei handelt es sich um eine Öffnung namens Foramen ovale, die sich zwischen den beiden Herzvorhöfen in der Herzscheidewand befindet.
Doch es können auch größere Löcher beziehungsweise Defekte in der Vorhofscheidewand oder in der Herzkammerscheidewand auftreten. Diese angeborenen Herzfehler führen vor der Geburt noch nicht zu Problemen, können aber später die Gesundheit und das Leben des Betroffenen gefährden.
Solche angeborenen Herzfehler können bei einer gewissen Ausdehnung bereits im Mutterleib mittels Ultraschall festgestellt werden. Auch das Foramen ovale als natürliches Loch im Herz kann auf den Ultraschallbildern erkannt werden.
Bei einem Fötus bestehen von den Lungen aus noch nicht die Voraussetzungen, die Sauerstoffversorgung des Körpers zu übernehmen. Das Lungengewebe entfaltet sich erst mit der Geburt und kann auch erst dann den lebenswichtigen Sauerstoff aus der Atemluft filtern und dem Körper zuführen. Über die Nabelschnur wird das ungeborene Kind mit Sauerstoff versorgt, der über den Mutterkuchen (Plazenta) aus dem Blut der Mutter in das Blut des Kindes gelangt. Wenn die inneren Organe sich beim Embryo bilden, ist am Herzen nur ansatzweise eine Einteilung in linke und rechte Hälfte erkennbar. Oberer und unterer Teil der Scheidewand verwachsen erst allmählich zu einem undurchdringlichen Septum.
Aber auch wenn das Herz bereits weiter entwickelt ist, bleibt zunächst ein Loch zwischen den beiden Vorhöfen erhalten. Diese Öffnung wird Foramen ovale genannt. Es stellt bis zur Geburt und bis zur funktionierenden Atmung über die Lunge die Sauerstoffversorgung des sich entwickelnden kleinen Körpers sicher. Ein Teil des sauerstoffreichen Blutes gelangt durch diese Öffnung von der rechten in die linke Herzkammer und wird von dort zur Nähr- und Sauerstoffversorgung in den Körper gepumpt. Erst nachgeburtlich, wenn die Verbindung zwischen linkem und rechtem Vorhof nicht mehr gebraucht wird, verschließt sich die Öffnung von selbst.
Etwa 8 bis 10 von 1.000 Neugeborenen kommen mit einem Herzfehler zur Welt. Ob bei einem Säugling ein angeborener Herzfehler zu erwarten ist, kann in vielen Fällen nicht erst nach, sondern bereits vor der Geburt festgestellt werden. Ultraschall-Untersuchungen können Aufschluss darüber geben, ob sich das Herz des Fötus normal entwickelt. Bereits ab der 14. Schwangerschaftswoche kann versucht werden, einer Fehlentwicklung auf die Spur zu kommen. Verlässliche Aussagen sind allerdings erst etwa ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich. Zu dieser Zeit findet als Screening-Untersuchung ein Ultraschall statt, bei dem unter anderem nach Anzeichen für angeborene Herzfehler gesucht wird. Vorgeburtliche Ultraschall-Untersuchungen fördern vor allem besonders schwere Herzfehler zutage. Sie bieten sowohl den Eltern als auch den behandelnden Ärzten die Möglichkeit, sich auf mögliche Komplikationen oder Eingriffe in der Zeit unmittelbar nach der Geburt vorzubereiten. Einige Leiden können sogar bereits vor der Geburt behandelt werden.
Eine Fehlentwicklung am Herz kann ab der 20. Schwangerschaftswoche im Rahmen einer speziellen Ultraschalluntersuchung, dem sogenannten Vierkammerblick, festgestellt werden. Bei Auffälligkeiten ist eine weitergehende Ultraschalluntersuchung (fetale Echokardiographie) erforderlich.
Abgesehen vom normalen Foramen ovale kann in der Vorhofscheidewand ein größeres Loch vorliegen, das auf dem Ultraschallbild erkannt werden kann. Dabei handelt es sich um einen Vorhofseptumdefekt oder Atriumseptumdefekt (ASD). Menschen mit einem solchen Defekt leiden daran, dass Blut vom linken in den rechten Herzvorhof übertritt und der rechte Anteil des Herzens belastet wird. Dadurch kann es später zu verschiedenen Folgeproblemen am Herz oder an anderen Organen kommen.
Verläuft das Zusammenwachsen der Kammerscheidewand nur unvollständig, bleibt eine Öffnung zwischen linker und rechter Herzkammer bestehen. Diese Verbindung wird als Ventrikelseptumdefekt oder VSD bezeichnet. Allerdings schließt sich der Großteil dieser Defekte bis zur Geburt oder in der ersten Zeit nach der Geburt von selbst, wenn sie nur einen kleinen Bereich betreffen. Kleine Öffnungen in der Kammerscheidewand sind meist unbedenklich, auch wenn sie dauerhaft erhalten bleiben. Sie bedeuten für die Betroffenen keine Gefahr oder Einschränkungen und müssen medizinisch nicht zwingend behandelt werden. Handelt es sich allerdings um mittlere oder große Defekte, muss im Säuglings- oder Kindesalter behandelt werden. Ansonsten drohen ernsthafte Gesundheitsrisiken durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff, die bis zu einem vorzeitigen Tod führen können.
aktualisiert am 06.06.2019