Bei der Trichomoniasis handelt es sich um eine Infektion der Schleimhäute des Harn-Geschlechts-Trakts (Urogenitaltrakts). Sie wird durch den Flagellaten (Geißeltierchen) Trichomonas vaginalis verursacht.
Die Trichomoniasis ist eine weltweit vorkommende sexuell übertragene Infektion, die eng mit der sexuellen Aktivität verknüpft ist. Daher treten die meisten Infektionen bei Jugendlichen sowie jüngeren Erwachsenen auf. Die Infektion gilt als wichtiger Auslöser einer Harnröhrenentzündung (Urethritis).
Die Trichomonaden gehören zu den einzelligen Lebewesen (Protozoen). Sie sind begeißelt und lassen sich im Mikroskop als birnenförmige Strukturen einfach nachweisen. Außerhalb des Körpers sterben sie durch Austrocknung rasch ab.
Eine normale Vaginalflora scheint eine Infektion mit Trichomonas vaginalis zu verhindern. Störungen des vaginalen Milieus (pH-Wert, des Glykogengehalt, Residualflora) ermöglichen eine Infektion mit diesem Krankheitserreger. Oftmals findet sich dann ein vaginaler pH-Wert von über 4,5.
Die Übertragung der Trichomonaden erfolgt überwiegend durch sexuellen Kontakt mit einem infizierten Partner. Das beinhaltet auch die Möglichkeit der Ansteckung bei Oralverkehr, Analverkehr oder Petting. Aufgrund der kurzen Überlebensdauer außerhalb des Körpers sind andere Übertragungswege (zum Beispiel durch Waschutensilien) möglich, wenn auch selten. Weitere mögliche Ansteckungsquellen können Toilettenbrillen wie auch Saunen sowie gemeinsam mit dem Partner verwendete Sexspielzeuge sein. Eine Übertragung der Trichomonaden durch nicht gechlortes Badewasser oder Thermalwasser ist möglich. Die Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt ein bis drei Wochen.
Etwa ein Viertel der Frauen ist ohne Symptome (asymptomatisch) infiziert.
Wenn Beschwerden durch Trichomonas auftreten, zeigt sich bei der Frau meist eine eher leichte Vaginitis (Entzündung der Scheide) mit einem charakteristischen dünnen, gelblich-grünlichen, übelriechenden Ausfluss. Typisch ist dabei ein fischiger Geruch des abgehenden Sekrets.
Die Vaginitis führt außerdem zu Schmerzen, Juckreiz und Rötung. Neben der Entzündung der Vagina kann zudem eine Urethritis (Harnröhrenentzündung) mitbestehen. Dann können Schmerzen oder Brennen beim Wasserlassen (Dysurie) und häufiger Harndrang mit Ausscheidung eher geringer Urinmengen (Pollakisurie) bestehen.
Ein Aufsteigen der Infektion in die Gebärmutterhöhle gilt als eher unwahrscheinlich. Als gesichert gilt die Möglichkeit einer Infektion der Gebärmutterschleimhaut nach der Geburt (postpartale Endometritis). Bei einer Infektion in der Schwangerschaft besteht kein Risiko für das ungeborene Kind.
Beim Mann verläuft die Infektion mit Trichomonas in aller Regel asymptomatisch. Selten kommt es zu Symptomen ähnlich einer Harnwegsinfektion mit Brennen beim Wasserlassen, Juckreiz oder auch einem milchig-trüben Ausfluss.
Der Nachweis des Erregers erfolgt mikroskopisch aus einem Abstrich, Ausfluss (Vaginalfluor) oder Urin. Typisch ist dabei die Beweglichkeit der Trichomonaden. Je mehr Zeit zwischen der Abstrichentnahme bis zur Mikroskopie vergeht, umso mehr verringert sich die Trefferquote. Eine kulturelle Anzüchtung ist möglich, spielt aber bei der Routinediagnostik keine Rolle.
In der Differenzialdiagnose sind ein Pilzbefall (vaginale Candidose) sowie eine Infektion mit Bakterien (bakterielle Vaginose) auszuschließen.
Neben Trichomonas vaginalis kommen beim Menschen noch eine Besiedlung des Darmes mit T. hominis sowie der Mundhöhle mit T. tenax vor. Diese Mikroorganismen haben keinen Krankheitswert.
Als Therapie der Wahl gilt die Einnahme von Metronidazol als Einzeldosis bei Männern und über eine Woche bei Frauen. Metronidazol gehört zu den Antibiotika, die auch gegen einzellige Parasiten wie Trichomonaden wirksam sind. Bei Therapieversagern sollte die Behandlung über mehrere Tage mit Metronidazol fortgesetzt werden.
Bei einer Trichomonaden-Infektion sollte auf Geschlechtsverkehr verzichtet werden, um andere nicht anzustecken. Weitere mögliche Infektionswege sollten ebenso verhindert werden, unter anderem sollten keine gemeinsamen Handtücher verwendet werden.
Eine Meldepflicht besteht für die Trichomoniasis nach dem Infektionsschutzgesetz nicht.
Letzte Aktualisierung am 24.05.2024.