Teratome treten oftmals im Kindes- und Jugendalter auf. Sie können sogar bereits beim ungeborenen Kind im Mutterleib bestehen. Am häufigsten findet sich das Steißbein-Teratom (sacrococcygeales Teratom) bei Neugeborenen beziehungsweise bei ungeborenen Kindern. In seltenen Fällen besteht ein Teratom am Fötus außerhalb der Steißbeingegend, z. B. im Rachen- und Halsbereich.
Normalerweise wird ein (Steißbein-)Teratom durch eine Operation entfernt. Das gilt jedoch für bereits geborene Kinder und für Erwachsene. Ist der Tumor bei einem Fötus vorhanden, wird meistens eine andere Strategie verfolgt. In der Regel wird das Teratom nur beobachtet und ansonsten abgewartet bis nach der Geburt des Kindes. Je nach der Lage und Ausdehnung kann unter Umständen eine chirurgische Entfernung vor der eigentlichen Geburt erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein. Eine Rolle spielen dabei auch mögliche Komplikationen.
Ein Teratom, das die Atemwege des Kindes blockiert, erfordert eine Kaiserschnitt-Entbindung mit einem speziellen Verfahren (EXIT). Das Teratom wird erst einige Zeit nach der Geburt operiert.
Die Vorgehensweise hängt von den Untersuchungsergebnissen ab. Eine gründliche Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und des Kindes gibt Aufschluss über den Befund. Dazu gehören auch Spezialuntersuchungen wie ein Doppler-Ultraschall (eine Untersuchung des Blutflusses) und eine Echokardiographie (Herzultraschall) des Fötus.
Zeigt sich am Steißbein ein kleines Teratom (kleiner als 5–10 cm) und keine anderen Auffälligkeiten, dann ist die Weiterführung der Schwangerschaft möglich. Das Kind kann später normal vaginal entbunden werden. Selbstverständlich ist aus anderen Gründen auch eine Kaiserschnitt-Entbindung möglich. Wichtig sind während dieser Schwangerschaft häufige Kontrolluntersuchungen.
Ein größeres Teratom ohne weitere Probleme kann ebenfalls zunächst beobachtet werden. Das Kind sollte per Kaiserschnitt relativ frühzeitig, etwa zur 37. Schwangerschaftswoche, zur Welt gebracht werden. Das Gleiche gilt auch für Ungeborene mit kleineren Teratomen, wenn eine zu große Fruchtwassermenge besteht (Polyhydramnion).
Komplikationen können hingegen Maßnahmen erfordern, die darüber hinaus gehen. Zu diesen möglichen Komplikationen gehören ein Hydrops fetalis (Flüssigkeitsansammlung im Fötus), eine nicht ausreichende Blutversorgung wegen Mehrbedarf durch den Tumor, eine besonders ungünstige Lage der Wucherung oder eine Plazenta-Vergrößerung. Sollte dies der Fall sein, wird bei genügender Reife des Kindes ein notfallmäßiger Kaiserschnitt gemacht. Ist das Kind noch nicht genügend entwickelt, um außerhalb des Mutterleibes zu überleben, kommt entweder ein Schwangerschaftsabbruch oder eine Operation am ungeborenen Kind in Frage.
Ein Teratom im Bereich von Rachen, Hals oder Nase ist ein Sonderfall. Es handelt sich um einen Zustand, unter dem die Geburt sehr riskant ist. Bei einem betroffenen Kind besteht die wichtigste Maßnahme darin, sicherzustellen, dass die Atmung richtig ablaufen kann. Die Entbindung geschieht mit dem EXIT-Verfahren (ex utero intrapartum treatment), einem abgewandelten Kaiserschnitt. Noch während das Kind an der Nabelschnur und somit an der versorgenden Plazenta (Mutterkuchen) hängt, wird es notfallmäßig behandelt. Eine künstliche Beatmung wird angelegt, um die Blockierung der Luftwege durch das Teratom (oder durch eine andere Erkrankung) aufzuheben. Das Kind wird während dieser Phase noch über die Nabelschnur mit Sauerstoff versorgt.
Der Zeitpunkt einer Geburt durch EXIT wird so gewählt, dass das Kind ausreichend weit entwickelt ist, um die baldige OP gut zu überstehen, aber das Teratom noch möglichst klein ist. Üblich ist hierbei eine Entbindung um die 35. Schwangerschaftswoche. Eine Operation zur Entfernung des Teratoms des ungeborenen Kindes ist hier bisher nur in einzelnen, versuchsweisen Fällen geschehen. Man wartet mit der Teratom-OP einige Tage bis Wochen, nachdem das Kind zur Welt gebracht wurde. Dann hat das Kind auch die akute Phase der Geburt überstanden.
Operationen an ungeborenen Kindern erfolgen sehr selten. Ein erfahrenes, Hand in Hand arbeitendes Team aus Kinderchirurgen, Anästhesisten (Narkoseärzten) und Gynäkologen oder weiteren Fachärzten ist für einen solchen Eingriff erforderlich. In der Regel wird dieser in einem Spezialzentrum durchgeführt. Die Operation ist über ein offenes Verfahren oder minimal-invasiv, also über kleine Zugänge, möglich. Sie kann manchmal unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Das Teratom wird entfernt (Resektion).
Die Risiken der Fetalchirurgie sind hoch. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass der Schwangerschaftszustand aufrecht erhalten werden muss – es besteht eine erhöhte Gefahr einer Fehlgeburt. Auch können spätere Schwangerschaften der Mutter erschwert werden, weil Schädigungen der Gebärmutter entstehen können. Dafür bestehen nach einer Operation in der Gebärmutter beste Bedingungen dafür, dass das Gewebe problemlos verheilt. Eine OP im Mutterleib kann lebensrettend für den kleinen Patienten sein oder massive bleibende Schäden verhindern. Später wird das Kind über einen Kaiserschnitt entbunden.
aktualisiert am 16.11.2023