Der behandelnde Arzt kann seine Patienten aus vielerlei Gründen zu einer Stuhluntersuchung auffordern. Denn mit Hilfe einer Stuhlprobe sind Rückschlüsse auf den gesundheitlichen Zustand der Patienten möglich. Allerdings benötigt das Labor eine gewisse Menge an Kot, um eine korrekte Diagnose stellen und alle vom Arzt gewünschten Untersuchungen durchführen zu können. Wie viel Kot wird also benötigt?
Um eine Stuhlprobe abzugeben, erhalten die Betroffenen ein spezielles Probenentnahmeset. Dieses ist nicht nur in der Apotheke erhältlich. Oftmals händigt der behandelnde Arzt dieses Set einfach an seine Patienten aus. In diesem Set ist auch ein Probenröhrchen enthalten. Der Deckel des Röhrchens wurde wiederum mit einem kleinen Löffel ausgestattet. Dieser soll zur Entnahme des Kots genutzt werden.
Um die Ausscheidung zunächst zu sammeln, wird der sogenannte Stuhlfänger verwendet. Diesen gilt es in die eigene Toilette zu integrieren. Das Probenentnahmeset beinhaltet selbstverständlich eine genaue Anleitung bezüglich der Installation. Nachdem der Kot aufgefangen wurde, kann die Probe mit dem integrierten Löffel entnommen werden.
Dabei ist es wichtig, dass die Patienten darauf achten, dass weder sie noch ihr Kot noch sonstige Bestandteile des Probenentnahmesets mit der Toilettenschüssel in Kontakt kommen. Denn dort leben viele Bakterien, die zu einem falschen Ergebnis bei der Stuhluntersuchung führen könnten.
Ein halber Löffel an Kot ist für eine eingehende Stuhluntersuchung bereits ausreichend. Dabei sollte die Stuhlprobe nicht nur an einer, sondern an verschiedenen Stellen des Stuhls entnommen werden. Somit ergibt sich ein differenzierteres Bild. Diesen Kot gilt es nun in das Transportröllchen abzufüllen. Das Röllchen ist außerdem mit den folgenden Angaben zu beschriften:
Sofern die Abgabe der Stuhlprobe beim Arzt erst mehrere Stunden nach der Entnahme erfolgt, gilt es das Röhrchen gekühlt zu lagern. Der Stuhlfänger darf samt des restlichen Kots im Anschluss an die Stuhlentnahme einfach die Toilette heruntergespült werden.
aktualisiert am 26.07.2017