Als Verhütungsmethode wird die Sterilisation von etwa fünf Prozent aller Frauen und Männer im fruchtbaren Lebensalter (zwischen 18 und 49 Jahren) gewählt. Jede volljährige Person darf sich zu diesem Eingriff entschließen. Doch nicht jeder Arzt wird diesen bei jedem jungen Menschen ohne Weiteres durchführen.
Bis zu zehn Prozent der Patienten bereuen ihren Entschluss später wieder. Verändert sich die Lebenssituation, findet sich ein neuer Partner, gerät der vorgefasste Lebensplan wieder ins Wanken. Bei Frauen ist eine Sterilisation naturgemäß größer und birgt mehr Risiken als beim Mann. Die Chancen, eine Sterilisation nach Jahren wieder rückgängig zu machen, sind nicht groß. Der dazu notwendige Eingriff ist wesentlich komplizierter und kostspieliger als die ursprüngliche Behandlung.
Diese Tatsachen sind zu berücksichtigen, wenn jüngere Frauen mit dem Wunsch nach einer Sterilisation einen Gynäkologen aufsuchen.
Reue nach dem Eingriff tritt oft auf, wenn Frauen zum Zeitpunkt des Eingriffs sehr jung oder großem persönlichem Druck ausgesetzt waren. Solche Situationen ergeben sich, wenn Frauen eine Sterilisation durchführen ließen, nachdem sie beispielsweise
Anders ist die Lage, wenn beispielsweise ein Paar bereits Kinder hat. Sie planen keinen weiteren Nachwuchs mehr, möchten aber endlich das Thema Verhütung ausblenden.
Einige Frauen schließen aufgrund persönlicher Gründe oder ihrer medizinischen Vorgeschichte eine Mutterschaft für sich aus. Doch auch in diesem Fall sind eine gründliche Beratung und Information äußerst wichtig.
Rechtlich gesehen darf jede Person ab Erreichen der Volljährigkeit eine Sterilisation durchführen lassen. Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass die betreffende Frau sich der Tragweite ihres Entschlusses vollkommen klar ist. Der/die behandelnde Arzt/Ärztin muss sich sicher sein, dass die Patientin verstanden hat, welche Folgen der Eingriff für sie haben wird. Der Informationsbedarf geht in diesem Fall weit über die routinemäßige Aufklärung über die Risiken chirurgischer Behandlungen hinaus.
Mediziner dürfen es ablehnen, eine Patientin zu sterilisieren, wenn sie Bedenken bezüglich der psychischen Folgen haben. Der Eingriff muss zwar nicht zwingend endgültig sein. Dennoch stellt er einen entscheidenden Schritt dar, der nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Daher werden die wenigsten Ärzte eine Sterilisation vor dem 35. Lebensjahr befürworten.
Zwei Wege führen zur Sterilisation einer Frau. Betroffen sind stets die Eileiter, zwei weiche, flexible, trichterartige Gewebeverbindungen zwischen Gebärmutter und Eierstock. Diese Eileiter werden entweder ganz oder teilweise entnommen (falls dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist) oder verschlossen. Eine Befruchtung der Eizelle findet im Eileiter statt. Über den Eileiter wird die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter transportiert. Ist der Eileiter nicht mehr vorhanden oder verschlossen, verhindert dies eine Empfängnis sowie das Einnisten einer befruchteten Eizelle.
Mehrere Methoden kommen für die Sterilisation in Frage:
In jedem dieser Fälle ist eine Vollnarkose notwendig. Die Eileiter selbst werden entweder entfernt oder per Koagulation (elektrisch erzeugter Hitze) verschlossen. Auch das Setzen von Ligaturen (Abbinden per Naht) oder Clips ist möglich. Diese letzten beiden Methoden würden sich am ehesten wieder rückgängig machen lassen – doch eine Garantie auf einen Erfolg gibt es dabei nicht.
Eine vierte Methode ist bereits wieder „vom Markt“ genommen worden: Sie konnte ohne einen Schnitt und ohne Vollnarkose ambulant durchgeführt werden. Bei der Essure®-Methode wurde eine Gebärmutterspiegelung über Vagina und Muttermund durchgeführt. In jeden Eileiter wurde eine vier Zentimeter lange und zwei Millimeter starke Mikrospirale aus Metall und Kunststoff eingesetzt. Diese sollten das Wachstum von Bindegewebe anregen, das nach einigen Wochen zu einem vollständigen Verschluss der Eileiter führte. Der ordnungsgemäße Verlauf musste nach etwa drei Monaten per Röntgen überprüft werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die üblichen Verhütungsmethoden weiterhin anzuwenden. Die Mikrospiralen verblieben fest im Körper. Mittlerweile wird die Essure®-Methode nicht mehr praktiziert: In einer ganzen Reihe von Fällen kam es zu schmerzhaften Komplikationen, deren Korrektur aufwändig und riskant war.
Bei den aktuell üblichen Methoden bestehen die bekannten Narkose- und Infektionsrisiken wie bei jedem invasiven (den Körper „verletzenden“) Eingriff. Die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und einer Krankschreibung hängen von diversen Faktoren ab. Einige Tage der körperlichen Schonung sind in jedem Fall angezeigt. Ein Bauchschnitt benötigt Zeit, um solide zu verheilen.
Normalerweise ist eine Frau nach einer Sterilisation unfruchtbar. In einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren wurden maximal zwei Frauen von 100 dennoch schwanger.
Zur Sicherheit sollten Sterilisationen immer in der ersten Zyklushälfte durchgeführt werden. Das schließt eine bereits eingetretene Schwangerschaft aus. Eine weitere Möglichkeit, falls trotz Sterilisation eine Befruchtung stattgefunden hat, sind Eileiterschwangerschaften – eine eher unglückliche Entwicklung, da diese nicht ausgetragen werden können.
Funktionen wie die Hormonproduktion in den Eierstöcken werden durch die Sterilisation nicht beeinträchtigt. Anders als bei hormonellen Verhütungsmitteln treten eventuelle Nebenwirkungen wie Stimmungsschwankungen oder veränderte Libido nur selten auf. Ausnahmsweise wurden jedoch Zyklusstörungen oder vorgezogene Wechseljahressymptome beobachtet. Meist sind diese auf eine verminderte Durchblutung der Eierstöcke zurückzuführen.
Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, eine Sterilisation wieder rückgängig zu machen. Abhängig von der zuvor angewandten Methode des Unfruchtbarmachens ist für die Sterilisationsumkehr ein aufwändiger chirurgischer Eingriff erforderlich. Dieser macht die Eileiter wieder durchgängig, so dass Eizellen befruchtet werden und sich in der Gebärmutter einnisten können. Bei 25 bis 80 Prozent der Frauen tritt nach der Sterilisationsumkehr eine Schwangerschaft ein. Zudem besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung. Allerdings sind alle diese Bemühungen dennoch keine Garantie für Mutterfreuden.
Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 sind Sterilisationen selbst zu bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür nachgewiesen werden kann. Bedeuten künftige Schwangerschaften ein Gesundheitsrisiko für die werdende Mutter, wird der Eingriff finanziert. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass keine anderen Verhütungsmethoden in Frage kommen. In sozialen Härtefällen besteht die Möglichkeit, dass Kommunen die Kosten zwischen 500 und 1600 Euro abdecken. Eine Sterilisation rückgängig zu machen, ist wesentlich teurer und dieser Eingriff wird in keinem Fall von den Krankenkassen übernommen.
Vasektomie, Priv.-Doz. Dr. med. Tobias Engl – Vergleich: Sterilisation beim Mann vs. Sterilisation bei der Frau: https://www.vasektomie-experten.de/sterilisation-mann-frau-vergleich/ (online, letzter Abruf: 26.06.2020)
Focus Online, Nicole Hery-Moßmann – Sterilisation der Frau: Ab welchem Alter möglich?: https://praxistipps.focus.de/sterilisation-der-frau-ab-welchem-alter-moeglich_98341 (online, letzter Abruf: 26.06.2020)
Gofeminin, Anne Walkowiak – Sterilisation der Frau: Für wen und wann sie in Frage kommt: https://www.gofeminin.de/familie/sterilisation-frau-s2888871.html (online, letzter Abruf: 26.06.2020)
pro familia, Margret Heider – Sterilisation: Verhütungsmethoden: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Verhuetungsmethoden/Bro_Sterilisation_131018.pdf (online, letzter Abruf: 26.06.2020)
aktualisiert am 26.06.2020