Die Frage, ob das Steißbein tatsächlich gebrochen oder nur geprellt ist, lässt sich vom Betroffenen selbst in aller Regel nicht beantworten. Ausnahmen bilden offene Brüche, bei denen Knochensplitter aus einer offenen Wunde herausragen, und frei bewegliche Knochenfragmente, die sich als isolierte Körper unter der Haut ertasten lassen. Neben der offenen Fraktur gibt es einige Syptome, die eher auf einen Steißbeinbruch hinweisen:
Die Diagnose, ob eine Fraktur vorliegt oder nicht, kann letztlich nur von einem Arzt gestellt werden, denn nur ihm stehen die notwendigen diagnostischen Mittel zur Verfügung.
Bei dem Verdacht auf einen Steißbeinbruch wird das Steißbein geröntgt. Hierbei werden die Bestandteile des Knochen-Skeletts sichtbar gemacht, Weichteile wie Sehnen, Knorpel und Muskeln sind auf einer Röntgenaufnahme nicht zu erkennen.
Kompliziertere Brüche des Steißbeins können auch mittels einer Computertomografie untersucht werden. Sind Weichteile von der Verletzung ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, kann auch eine Kernspintomographie zum Einsatz kommen.
Wenn der Betroffene nach dem auslösenden Unfall unmittelbar oder nach kurzer Zeit wieder in der Lage ist zu sitzen und ihm auch die Bewegungsabläufe keine übermäßigen Schmerzen bereiten, kann zunächst von einer weniger gravierenden Verletzung wie einer Prellung ausgegangen werden. Auch der zügige Rückgang der Schmerzen im Bereich des Steißbeins deutet eher auf eine Prellung als auf einen Bruch hin. Neben einem Bruch und einer Prellung ist ebenfalls die Verrenkung oder der Anriss des Steißbeins möglich. Auch zu ihrer Erkennung sind weitergehende diagnostische Maßnahmen erforderlich.
Bei dem Verdacht auf einen Steißbeinbruch sollten Betroffene in jedem Fall einen Arzt konsultieren. Er ist dafür ausgebildet, eine verlässliche Diagnose zu stellen und eine geeignete Therapieform auszuwählen. Neben einer konservativen Therapie, die aus geeigneten Verhaltensregeln und der Gabe von Schmerzmitteln bestehen kann, ist möglicherweise auch ein operativer Eingriff notwendig, um die Schmerzfreiheit des Patienten zu erreichen und langfristige Folgeschäden abzuwenden.
aktualisiert am 31.10.2019