Eine Magnetresonanztomographie oder MRT ist eine Untersuchungsmethode, bei der über eine Anwendung von Magnetfeldern Bilder aus dem Körperinneren gewonnen werden. Das Verfahren wird auch als Kernspintomographie bezeichnet. Das MRT ist in vielen Bereichen aussagekräftig und sinnvoll, ohne dass der Körper gefährdet ist. Abgesehen von vorübergehenden Lichteindrücken im Auge hat die Untersuchung bei korrekter Planung und Durchführung keine nennenswerten Nebenwirkungen. Jedoch haben viele Patienten inzwischen Prothesen oder Implantate mit einem Metallanteil. Diese können für die Magnetresonanztomographie ein großes Problem darstellen, weil im Bereich der Implantate bei der Untersuchung Verletzungen und Schäden auftreten können. Ein Steigbügel-Implantat gehört ebenfalls zu solchen Fremdmaterialien im menschlichen Körper. Ob ein MRT gefahrlos möglich ist, lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von dem einzelnen Implantat ab.
Viele Ärzte und Kliniken verweigern Patienten mit Implantaten des Mittelohrs die MRT-Untersuchung, insbesondere wenn das Fabrikat nicht genau bekannt ist. Dies hat selbstverständlich den Grund, dass sie kein Risiko von Schäden eingehen möchten.
Ältere Implantate, beispielsweise aus den 60er, 70er oder 80er Jahren, bestehen vielfach noch aus Materialien wie Stahldraht. Diese können zu Problemen während der Untersuchung im MRT führen. Aktuelle Implantate bestehen in den meisten Fällen aus Titan. Hier sind keine Auswirkungen zu erwarten, wenn die richtige Einstellung und Anwendung der Magnetresonanztomographie beachtet wird. Ähnliches gilt, wenn die künstlichen Steigbügel das Material Nitinol enthalten (eine Legierung mit Nickel und Titan) oder aus Platin oder Tantal bestehen. Diese Materialien sind nicht magnetisch, im Gegensatz beispielsweise zu Stahl.
Im Zweifelsfall gilt in den meisten Kliniken, kein MRT durchzuführen, wenn nicht sicher festzustellen ist, um was für ein Implantat es sich handelt. Daher muss der Patient gegebenenfalls beim damaligen Operateur beziehungsweise der Klinik anfragen, in der die Steigbügel-OP durchgeführt wurde. Ebenfalls kann eine Anfrage beim Hersteller der Steigbügel-Prothese erforderlich sein, um in Erfahrung zu bringen, ob ein MRT möglich ist.
Patienten mit Cochlear-Implantaten (Implantaten des Innenohrs) müssen zusätzlich abklären, ob sie sich damit einer Magnetresonanztomographie unterziehen dürfen. Dies betrifft einige Patienten, die sowohl eine Steigbügel-Prothese als auch ein solches Innenohr-Implantat besitzen. Die neueren Modelle der Cochlear-Implantate weisen Eigenschaften auf, bei denen ein MRT problemlos durchgeführt werden kann.
MRT-Geräte unterscheiden sich in der magnetischen Flussdichte, die in der Einheit Tesla (T) angegeben wird. Übliche Stärken eines MRT-Geräts sind 1,5 T, 3,0 T und 7,0 T. Viele der modernen Steigbügel-Prothesen sind auf Stärken bis zu 3,0 T oder bis zu 7,0 T untersucht worden und dabei haben sich keine Probleme gezeigt. Dann gelten sie als bedingt sicher für eine korrekt durchgeführte MRT-Untersuchung.
Nach Möglichkeit sollte eine niedrige Einstellung der magnetischen Flussdichte beim MRT gewählt werden. Bei vielen Fragestellungen reicht eine Anwendung von 1,5 T bereits für aussagekräftige Untersuchungsergebnisse aus.
Bei alten Modellen künstlicher Steigbügel kann trotz des Materials manchmal dennoch eine MRT-Untersuchung bei bis zu 1,5 T erfolgen. Dies muss der untersuchende Mediziner im einzelnen Fall genau abwägen und beurteilen. Die meisten Ärzte werden eine solche Untersuchung aufgrund der Risiken ablehnen.
Ein Implantat aus einem ungeeigneten Material kann mehrere unterschiedliche Auswirkungen nach sich ziehen, wenn ein MRT vorgenommen wird.
Magnetische Metallimplantate
Eine schwere Komplikation kann die Schädigung des Innenohrs sein, bei der es zu bleibenden Gleichgewichtsstörungen und zur irreparablen Taubheit kommen kann.
Patienten müssen im Vorfeld einer Magnetresonanztomographie den Arzt informieren, dass sie eine Steigbügel-Prothese haben. Bei einem Vorgespräch wird das Personal erfragen, ob und welche Prothesen im Körper vorhanden sind. Manchmal wird zunächst eine Computertomographie (CT) durchgeführt, mit der zumindest beurteilt werden kann, ob das Implantat bereits aus der richtigen Lage geraten ist.
Gerade bei alten Steigbügel-Implantaten ist eine Kernspintomographie meist nicht möglich. Falls die Prothese funktionslos ist und keine Hörverbesserung bringt, ist in Erwägung zu ziehen, ob sie herausgenommen werden kann (Explantation). Ist das Material entfernt, dann spricht nichts mehr gegen die Durchführung eines MRT.
http://hearinghealthmatters.org/hearinginternational/2017/stapendectomy-wires-mri/
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17948354
https://www.klinikverbund-suedwest.de/fileadmin/default/mediapool/MVZ/MVZ_BB/Implantate_bei_MRT-Untersuchungen.pdf
https://www.bess.de/otologie/mittelohrprothesen/stapesplastik.html
aktualisiert am 01.07.2018