Die Fußplatte des Steigbügels, eines der Gehörknöchelchen, kann manchmal unbeweglich werden. Die Schwingungen durch den Schall können nicht mehr auf das Innenohr übergeleitet werden, so dass es zur Schwerhörigkeit kommt. Eine Operation ist notwendig, um das Gehör wiederherzustellen.
Beim Hören werden die Schallwellen vom Trommelfell erfasst und durch die drei Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel in Richtung Innenohr weitergeleitet. Sind diese Strukturen geschädigt, so führt dies zu Schwerhörigkeit. Betroffen sein kann unter anderem der Steigbügel. Hier kann die Steigbügel-Fußplatte durch Verknöcherung (Otosklerose) festgesetzt sein, oder es können andere Knochenproblematiken oder auch eine Fehlbildung zu einer Einschränkung der Beweglichkeit führen. Durch diese Erkrankungen können die durch den Schall erzeugten Schwingungen nicht mehr vom Trommelfell bis hin zum Innenohr übertragen werden.
Durch die Schäden am Steigbügel kommt es zur (Mittelohr-)Schwerhörigkeit unterschiedlichen Ausmaßes.
Zunächst erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese). Daraufhin wird ein Hörtest vorgenommmen sowie der äußere Gehörgang und das Trommelfell mit einem Instrument betrachtet (Otoskopie). Durch spezielle Tests muss zwischen Mittelohrschwerhörigkeit und Innenohrschwerhörigkeit unterschieden werden. DieTrommelfell- und Gehörknöchelchen-Beweglichkeit muss ebenso wie der Mittelohrdruck durch die so genannte Tympanometrie bestimmt werden. Bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) können zur Feststellung des Ortes der Schädigung sinnvoll sein.
Die Mittelohrschwerhörigkeit muss zunächst von einer Innenohrschwerhörigkeit unterschieden werden. Weiterhin muss der Ort der Schädigung in der Gehörknöchelchenkette (Trommelfell, Hammer, Amboss, Steigbügel) bestimmt werden.
Da es sich um eine strukturelle Veränderung handelt, ist eine nichtoperative Therapie, beispielsweise mit Medikamenten, nicht erfolgreich.
Um das Hörvermögen wiederherzustellen, ist eine Operation des Steigbügels mit Einsatz einer Prothese notwendig.
Der Eingriff erfolgt meist in örtlicher Betäubung, bisweilen auch in Vollnarkose.
Die Haut vor der Ohrmuschel wird eingeschnitten. Daraufhin wird das Mittelohr durch Abtrennung von Trommelfell und Haut vom Knochen freigelegt. Anteile des Knochens am Gehörgang werden so entfernt, dass der Steigbügel einfach erreicht werden kann. Nun kann der Arzt feststellen, ob es sich wirklich um eine knöcherne Veränderung des Steigbügelfußes handelt.
Falls sich während der Operation zeigt, dass die Hörprobleme nicht durch eine Schädigung des Steigbügels verursacht werden, so müssen spezielle andere Vorgehensweisen durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise eine Gehörknöchelchen-Prothese von Hammerkopf oder Amboss sein. Auch Komplikationen können es erforderlich machen, dass die Operationsmethode abgeändert oder erweitert wird.
Schwindelgefühl, Ohrensausen und Auslauf aus dem Ohr sind in aller Regel nicht dauerhaft. Strukturen im Operationsbereich können bei dem Eingriff beschädigt werden. Dadurch kann es unter anderem zu Ohrgeräuschen (Tinnitus) und einer Hörverschlechterung bis hin zur Taubheit kommen. Verletzungen von Nerven wie dem Geschmacksnerv oder dem Gesichtsnerv können zu Lähmungen oder anderen Ausfallerscheinungen führen. Ein Loch im Trommelfell kann verursacht werden. Ebenfalls kann die Gehörknöchelchen-Prothese vom Körper nicht angenommen werden. Ebenfalls kann in manchen Fällen die Prothese verrutschen. Blutungen, Nachblutungen und Blutergüsse können auftreten. Infektionen sind möglich, unter anderem auch eine Hirnhautentzündung oder ein Hirnabszess (abgekapselter Eiterherd). Wundheilungsstörungen und Narbenbildung sowie allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Im Regelfall kann die Hörfunktion zu einem gewissen Grad wiederhergestellt werden. Meist kommt es zuerst noch nicht zu einer Besserung, oder das Hören verschlechtert sich sogar. Nach mehreren Wochen stellt sich dann jedoch die letztendliche Verbesserung ein. Falls eine Innenohrschwerhörigkeit vorliegt, so kann sich diese durch die Operation nicht bessern. Es ist nicht auszuschließen, dass es durch Fortschreiten der Verknöcherung (Otosklerose) später erneut zur Hörverminderung kommt.
Oftmals müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Aspirin® oder Marcumar®, abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Rücksprache mit dem Arzt.
Bei einer solchen Operation darf, sofern sie in örtlicher Betäubung erfolgt, 4 Stunden vorher nichts mehr gegessen und nicht mehr geraucht werden, und 2 Stunden vorher nichts mehr getrunken werden.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Bis die Tamponade gezogen wird, sollte zu starke körperliche Betätigung unterlassen werden. Wasser darf nicht an das jeweilige Ohr gelangen. Beim Naseputzen sollte vorsichtig vorgegangen werden. Ob eine Flugreise gefahrlos unternommen werden kann, muss mit dem Arzt abgesprochen werden.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden. Leichter bräunlicher Ausfluss kann jedoch auftreten und ist in aller Regel harmlos.
aktualisiert am 14.12.2023