Je nach Lage der Fraktur werden Knochenbrüche im Sprunggelenk nach Weber in die Kategorien A, B und C eingeteilt. Daneben gibt es auch noch einige Sonderformen der Sprunggelenksfraktur.
Die Weber-Klassifikation der Brüche richtet sich nach dem Anteil des Wadenbeins am Sprunggelenk, das gebrochen ist.
Eine Weber-A-Fraktur findet unterhalb der Syndesmose statt, welche als eine Bandstruktur das Schien- und das Wadenbein miteinander verbindet. Die Syndesmose ist bei einer Weber-A-Fraktur noch intakt und muss daher nicht behandelt werden. Eine Weber-A-Fraktur kann unter Umständen ohne Operation behandelt werden. Dies hängt davon ab, ob es sich um einen verschobenen Bruch handelt, oder ob die Bruchstücke sich alle noch an ihrem Platz befinden.
Eine Weber-B-Fraktur befindet sich im Wadenbein genau auf Höhe der Syndesmose. Diese kann daher möglicherweise verletzt sein. Eine Weber-B-Fraktur wird meist mit einer Operation behandelt.
Bei einem Bruch oberhalb der Syndesmose spricht man von einer Weber-C-Fraktur. Bei einem solchen Bruch ist die Syndesmose immer verletzt und muss behandelt werden. Eine Operation ist hier unumgänglich.
Zudem werden folgende Frakturen des Sprunggelenkes abgegrenzt:
Eine Sprunggelenksfraktur lässt sich im Röntgenbild feststellen. Hierzu erfolgt eine Aufnahme des Gelenkes in zwei Ebenen. Auch der gesunde Fuß wird geröntgt. So können Unterschiede im Abstand der Knochen zueinander festgestellt werden. Dies ist insbesondere beim Abstand von Schienbein und Wadenbein von Bedeutung. Besteht ein sichtbarer Unterschied zwischen beiden Beinen, so ist dies ein Hinweis darauf, dass wahrscheinlich eine Verletzung der Syndesmose, welche diese beiden Knochen miteinander verbindet, vorhanden ist. In diesem Fall muss eine Operation des Gelenks erfolgen.
Die Therapie einer Sprunggelenksfraktur erfolgt meistens durch eine Operation. Nur wenn die Bruchstücke nicht verschoben sind und die Syndesmose intakt ist, kann eine konservative Behandlung mittels Gipsverband erfolgen. Bei solchen Frakturen handelt es sich nahezu immer um Weber-A-Frakturen.
Bei der Operation werden die Bruchstücke mit unterschiedlichen Materialien so fixiert, dass sie in ihrer ursprünglichen Lage wieder anwachsen können. Ist die Syndesmose verletzt, so müssen auch hier die einzelnen Bänder vernäht und eine Stellschraube angebracht werden.
Die während der Operation eingebrachten Materialien werden nach dem Zusammenwachsen der Knochen in einer weiteren Operation wieder entfernt. Diese erfolgt meistens circa ein Jahr nach der ersten Operation.
Die Syndesmose verbindet die beiden Unterschenkelknochen auf Höhe des Sprunggelenks miteinander. Sie ist bei vielen Brüchen im Sprunggelenk betroffen. Je höher der Bruch lokalisiert ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Syndesmose in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bei Weber-C-Frakturen (diese liegen oberhalb des Sprunggelenks) ist die Syndesmose nahezu immer mit betroffen.
Ist die Syndesmose beschädigt, so ist eine Operation die Therapie der Wahl. Hierbei werden nicht nur die beim Bruch betroffenen Knochen in der korrekten Position fixiert, sondern auch die Syndesmose wird vernäht. Um den Abstand zwischen den beiden Unterschenkelknochen beim Zusammenwachsen der Syndesmose regulieren zu können, wird eine Stellschraube eingesetzt. So kann der Abstand an die Verhältnisse im gesunden Bein angepasst werden und es kommt nicht zu Fehlhaltungen. Die Stellschraube wird mehrere Wochen später in einer weiteren Operation wieder entfernt.
Auch wenn das Gelenk nach einer Sprunggelenksfraktur ruhiggestellt werden muss, werden die Patienten mittels Physiotherapie heutzutage schnell wieder mobilisiert. So wird verhindert, dass ein zu starker Muskelabbau stattfinden kann und die Beweglichkeit des Gelenkes wird erhalten. Auch der Bildung von Arthrose wird so vorgebeugt.
Eine Belastung darf aber sowohl bei konservativer Behandlung als auch nach einer Operation nur nach ärztlicher Absprache und unter fachkundiger Anleitung erfolgen. Überbelastung sollte auf jeden Fall vermieden werden.
aktualisiert am 27.04.2020