Bei der konservativen Behandlung einer Sprunggelenksverletzung ohne Operation erfolgt eine langsame Steigerung der Belastung. Der Arzt verschreibt dem Patienten eine Schiene, die das Gelenk stützen und die Bänder entlasten soll. Mit dieser Schiene kann der Fuß soweit belastet werden, dass keine Schmerzen empfunden werden. Die Einnahme von Schmerzmitteln ist gut abzuwägen, da hierdurch eventuell zu spät wahrgenommen wird, wenn die Belastung für den verletzten Fuß zu groß wird.
Das Treten der Pedale beim Autofahren ist nach einer gewissen Zeit zwar durchaus möglich, allerdings sollte bei einer langsamen Belastungssteigerung nach einer Bänderverletzung auch immer die Möglichkeit bestehen, die Belastung umgehend abzubrechen. Dies ist beim Autofahren nicht der Fall. Solange kein schmerzfreies Gehen über einen längeren Zeitraum möglich ist, sollte auch auf das Autofahren verzichtet werden.
Beim Autofahren muss der Fahrer jederzeit bereit sein, schnell zu reagieren. Bei einer Vollbremsung ist schnelles Handeln erforderlich. Ein Nachdenken, wie stark der Fuß belastet werden kann, ist hier nicht angebracht. Daher kann das Führen eines Kraftfahrzeuges sich sowohl auf die Heilung der Sprunggelenksverletzung als auch auf die Sicherheit im Straßenverkehr negativ auswirken und sollte deshalb unterlassen werden.
Nach einem vollständigen Bänderriss muss ungefähr sechs Wochen eine stützende Schiene getragen werden. Auch wenn gegen Ende dieser Zeit ein sicheres Führen eines Kraftfahrzeuges unter Umständen möglich sein kann, ist dennoch davon abzuraten. Im Falle eines Unfalles kann die Fahrtauglichkeit angezweifelt werden. Grund ist, dass der Fahrer offensichtlich nicht in körperlich unversehrtem Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat. Hierdurch können sich unter anderem Probleme mit der Versicherung ergeben. Daher sollten Patienten während der gesamten Heilungszeit lieber öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder sich als Mitfahrer im Auto fortbewegen.
Ebenso wichtig ist es, die rechtliche Seite in Betracht zu ziehen. Es kann riskant sein, mit einem verletzten Fuß Auto zu fahren. Insbesondere, wenn es zu einem Unfall kommt. Vom Autofahren ist mit einem fahrbeeinträchtigenden körperlichen Mangel abzusehen. Letztendlich handelt es sich um eine individuelle Ermessensentscheidung, die jeder Patient für sich selber treffen muss. Es gibt kein Gesetz, was exakt festlegt, wann man Autofahren darf und wann nicht.
Durchaus sinnvoll ist es, sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung der Fahrtauglichkeit ausstellen zu lassen. Im Falle eines Falles kann die Bescheinigung hilfreich sein. Allerdings machen dies viele Ärzte aus Angst vor Schwierigkeiten nicht.
Bandagen, die auch nach der eigentlichen Ausheilung eines Bänderrisses noch zur Stabilisierung des Gelenkes getragen werden können, sind auch beim Autofahren erlaubt. Allerdings werden solche Bandagen meist nur bei stärkerer Belastung wie zum Beispiel beim Sport angewendet und nicht dauerhaft getragen.
Wenn es nach einem Bänderriss nicht zur kompletten Wiederherstellung der Stabilität des Gelenks kommt, wird der Arzt eventuell empfehlen, bei Bewegung solche Bandagen zu tragen. Diese dient nur der Stabilisierung und der Unterstützung der Bänder. Wenn das Gelenk voll funktionsfähig ist, ist es auch kein Problem, mit einer solchen Bandage Auto zu fahren.
Wer wegen einer Verletzung des Sprunggelenks krankgeschrieben ist, sollte auf eine Teilnahme am Straßenverkehr verzichten. Bei einer Beteiligung an einem Unfall könnte die Versicherung die Zahlung verweigern, da der Fuß offensichtlich noch nicht voll belastbar war. Er wenn der Patient nicht mehr als arbeitsunfähig gilt, darf er auch wieder ein Fahrzeug führen.
Gelenk-Doktor - Rehabilitation, Sport, Alltag und Erfahrungen mit der Sprunggelenksprothese: https://gelenk-doktor.de/sprunggelenk/prothese/rehabilitation-sport-alltag-und-erfahrungen (online, letzter Aufruf: 10.09.2019)
Focus online - Das sagt ihre Kfz-Versicherung dazu, wenn Sie mit Gipsarm Auto fahren: https://www.focus.de/finanzen/experten/hansen/kfz-police-das-sagt-ihre-versicherung-dazu-wenn-sie-mit-gipsarm-auto-fahren_id_7066891.html (online, letzter Aufruf: 10.09.2019)
aktualisiert am 10.09.2019