Bei der Spielsucht, auch pathologisches Glücksspielen oder zwanghaftes Spielen bezeichnet, werden die Betroffenen vom Glücksspiel beherrscht. Die Betroffenen verbringen einen Großteil ihrer Zeit mit Spielen oder der Beschaffung von Geld zum Spielen.
Ihre Gedanken kreisen um das Glücksspiel. Es besteht ein intensiver Drang zu spielen. Diese Sucht kann nur noch schwer durch die Willenskraft kontrolliert werden. Zudem besteht die Unfähigkeit, dem Impuls zum Glücksspiel oder Wetten zu widerstehen. Besteht keine Möglichkeit zum Spielen, so kommt es zu Unruhe und Reizbarkeit. Beruf, Privatleben und Freizeit werden immer mehr vernachlässigt oder ganz aufgegeben.
Laut Weltgesundheitsorganisation wird die Spielsucht unter „Störungen der Impulskontrolle" eingeordnet; vom Fachverband Glücksspielsucht e.V. jedoch als „substanzungebundene Form der Suchtkrankheit „ verstanden. Betroffene selbst bezeichnen sich vielmehr als „süchtige Spieler". Männer sind davon häufiger betroffen als Frauen. In Deutschland rechnet man mit etwa 100.000 Betroffenen.
Der süchtige Spieler investiert sein gesamtes Geld ins Spiel, macht Schulden, belügt und betrügt, wenn er keines mehr hat. Mit der Zeit wird der Spielansatz immer mehr erhöht, um die gewünschte Erregung zu erhalten.
Wird das Glücksspiel eingeschränkt, so reagieren sie darauf unruhig und gereizt. Versuche, dem Spieldrang zu widerstehen, scheitern immer wieder. Das Spielen selbst wird vor anderen verheimlicht. Oft kommt es zu schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen, die letztlich zum Zerbrechen von Beziehungen führen.
Oftmals verspüren süchtige Spieler den Wunsch, „der Größte" zu sein und brauchen ein Gefühl der Allmacht und Überlegenheit, um sich wohl zu fühlen. Um dieses Bild von sich aufrechtzuerhalten, sind sie bereit, alles dafür zu tun (oftmals auch unsoziale Dinge).
Eigentlich ist das Glücksspiel meist ein Versuch, mit Problemen und unangenehmen Gefühlen wie Ängsten, Schuldgefühlen oder Depressionen fertig zu werden. Hinter der Spielsucht steckt also meist eine Flucht, eine Flucht vor unangenehmen Gefühlen und Problemen.
Die Spielsucht wird begünstigt durch:
Die Spielsucht bzw. das pathologische Spielen kann sich auf das alltägliche Leben folgendermaßen auswirken:
In den DSM (Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen) wird die Spielsucht folgendermaßen betont: „Die wesentlichen Merkmale dieser Störung gleichen denen der Abhängigkeit von eine psychoaktiven Substanz.
In beiden Fällen hat die Person, die abhängig ist, nur eine eingeschränkte Kontrolle über das Verhalten und setzt es, trotz starker negativer Konsequenzen, fort". Dennoch ist die Spielsucht bisher nicht als eigenständige Krankheit anerkannt.
Die Therapie beinhaltet zum einen psychotherapeutische Maßnahmen und zum anderen Hilfestellungen zur Schuldenregulierung. Betroffene lernen in der Psychotherapie, ihre Probleme auf angemessenem Weg zu lösen. Empfohlen wird vor allem die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe, z.B. an der der Anonymen Spieler.
In Mannheim eröffnete das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) im Januar 2009 eine Ambulanz für Spielsüchtige, welches durch das baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Soziales finanziert wird.
Anhand einer aktuellen Studie konnte man zeigen, dass mit dem Medikament Naltrexon 40 Prozent der Teilnehmer wenigstens 1 Monat auf das Spielen verzichten. Das schwierigste und zeitaufwendigste Problem für einen süchtigen Spieler ist der fortwährende Einstellungs- und Charakterwandel, den er bei sich selbst einleiten muss. Viele Spieler sehen dies als ihre größte Herausforderung an und müssen sich diesem auch für den Rest ihres Lebens stellen.
Da die Spielsucht bisher nicht als eigenständige Krankheit anerkannt ist, werden notwendige therapeutische Maßnahmen nicht von den Krankenkassen und anderen Trägern der Sozialversicherung finanziert.
Sind jedoch zusätzlich anerkannte Erkrankungen vorhanden, so werden die Kosten übernommen. In Zukunft ist allerdings damit zu rechnen, dass die Kostenübernahme für die Behandlung von Klienten mit der Diagnose „Glücksspielsucht" erfolgen wird.
In Deutschland ist der Schutz der Spieler durch einen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen geregelt, den die Bundesländer geschlossen haben und der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
Der Staatsvertrag folgt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das staatliche Glücksspielmonopol ist demnach nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen.
Der Spielerschutz wird für den Bereich der gewerblich aufgestellten Spielautomaten, bei denen es sich rechtlich nicht um Glücksspiele handelt, durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung vorgeschrieben. Für die Aufstellung von Spielautomaten in Gaststätten bzw. Spielhallen sind bestimmte Vorgaben und Regelungen zu beachten.
Hierzu gehören unter anderem:
Leider haben der erste Spielansatz oder die erste Wette für einen süchtigen Spieler, dieselben Folgen wie das erste Glas Alkohol für einen Alkoholiker. Er fällt früher oder später in das alte, selbstzerstörerische Suchtverhalten zurück. Ist einmal die unsichtbare Schwelle zum leichtsinnigen, unkontrollierten Spiel überschritten, so scheint die Kontrolle über das Glücksspiel auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich zu sein. Süchtige Spieler neigen immer wieder dazu, sich nach einer längeren Periode der Spielabstinenz selbst zu testen. Sie spielen wieder mal Lotto bzw. Toto oder riskieren ein Los in der Tombola.
Doch die Folgen sind katastrophal, denn die alte Besessenheit kehrt unweigerlich zurück. Jeder Einsatz ist für sie ein Schritt zurück in die Sucht. Es gibt nur zwei Alternativen für den süchtigen Spieler: Entweder er spielt weiter und nimmt damit einen fortschreitenden Verfall in Kauf oder aber er hört auf zu spielen und bemüht sich, einen besseren Lebensweg einzuschlagen. Das bedeutet wiederum, dass man in Zukunft nicht einmal an einer Lotterie oder einer Game-Show teilnehmen sollte. Man muss irgendwo eine Grenze ziehen!
Letzte Aktualisierung am 11.12.2020.