Eine Luftröhren- und Bronchienspiegelung (Bronchoskopie) ist ein Untersuchungsverfahren, mit dem verschiedene Krankheitsbilder und Auffälligkeiten der Atemwege abgeklärt werden können. Neben der Untersuchung ist es bei kleinen Veränderungen auch möglich, bestimmte Therapiemaßnahmen vorzunehmen.
Die Spiegelung von Bronchien und Luftröhre kann unter anderem vorgenommen werden, um die zugrundeliegende Krankheit bei chronischem Husten festzustellen. Krankhafte Schleimhautveränderungen können beurteilt werden. Somit können auch Tumore, z. B. das Bronchialkarzinom, nachgewiesen und eingeteilt werden. Ebenfalls kann die Luftröhrenspiegelung durchgeführt werden, um direkt einfache operative Maßnahmen vorzunehmen, z. B. die Entfernung von kleinen Wucherungen.
Häufig bestehen bei Erkrankungen der Bronchien (z. B. Tumoren) keine Symptome. Es kann jedoch unter anderem ein chronischer Husten bestehen.
Es erfolgt eine Befragung des Patienten (Anamnese). Daraufhin wird eine körperliche Untersuchung mit HNO-ärztlichen Methoden durch den Arzt vorgenommen. Statt der Bronchoskopie mit einem starren Gerät kann in manchen Fällen auch eine Bronchienspiegelung mit einem flexiblen Endoskop erfolgen. Mit bildgebenden Verfahren wie Ultraschall, Röntgen und Computertomographie kann ebenfalls manchmal ein Befund dargestellt werden.
Die Bronchoskopie wird durchgeführt, um eine Unterscheidung verschiedener Krankheiten beziehungsweise Ursachen vornehmen zu können.
Je nach Erkrankung können verschiedene, zum Teil nichtoperative Behandlungen sinnvoll sein.
Diese Luftröhren- und Bronchienspiegelung (Bronchoskopie) wird in Vollnarkose durchgeführt.
Ein starres optisches Gerät wird über den Mund und den Kehlkopf in die Luftröhre und teilweise weiter in die Bronchien eingeschoben. Bei Ausleuchtung mit einer Lampe können die Atemwege beurteilt werden.
Während der Untersuchung lassen sich kleinere Maßnahmen durchführen. Wichtig bei Krebsverdacht ist die Probeentnahme von Gewebe an auffälligen Stellen, damit dann eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) vorgenommen werden kann, um die Art der Veränderung genau festzustellen. Ebenfalls möglich ist die direkte Entfernung von kleinen, als gutartig einzustufenden Tumoren, z. B. Papillomen. Bestimmte weitere Schleimhautveränderungen können ebenfalls manchmal therapiert oder beseitigt werden, falls sie vorgefunden werden. Auch mit Laser lassen sich geeignete Befunde herausschneiden. Schleim kann abgesaugt werden. Stellen mit Narben, die die Luftröhre oder Bronchien verengen, können aufgeweitet werden.
Oftmals kann erst während der Luftröhren- oder Bronchienspiegelung festgestellt werden, um was für einen Befund es sich handelt und welche Maßnahmen im Laufe des Eingriffs erforderlich oder sinnvoll sind.
Organe und Strukturen im Gebiet der Bronchoskopie können manchmal beschädigt werden. Dies kann unter anderem Zähne, Mund-, Rachen- und Kehlkopfschleimhaut sowie Luftröhre und Bronchien betreffen. Vielfach verschwindet eine Beeinträchtigung der Schleimhaut wieder von selbst. Bei einer Durchstoßung von Luftröhre oder Bronchien ist eine Luftansammlung im Zwischenraum zwischen Lunge und Brustwand möglich (Pneumothorax), was unter Umständen gefährlich werden kann. Selten sind Schädigungen von Nerven, was zu einem meist vorübergehenden Taubheitsgefühl, Lähmungserscheinungen oder weiteren Ausfällen führen kann. Es kann sehr selten zu Wundheilungsstörung, Narbenbildung und daraus resultierenden Folgeproblemen kommen. Ebenfalls selten sind Behinderungen der Atmung, beispielsweise durch eine Schwellung, sowie Schluckbeschwerden. Vor allem bei der Durchführung kleiner Eingriffe kann es zu Blutungen und Nachblutungen kommen. Allergische Reaktionen auf verwendete Substanzen können in verschiedenen Schweregraden vorkommen.
Die Prognose ist abhängig von der Krankheit, die bei der Luftröhren- und Bronchienspiegelung sowie bei den anderen Untersuchungen festgestellt wird.
Gegebenenfalls müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Bei Durchführung der Operation in örtlicher Betäubung darf vier Stunden vorher nicht mehr gegessen und geraucht, zwei Stunden vorher nichts mehr getrunken werden. Bei einer Operation in Vollnarkose erhöht sich die Zeitspanne.
Erfolgt die Untersuchung unter ambulanten Bedingungen, so muss sich der Patient abholen lassen und darf innerhalb eines Tages keine Autos oder Maschinen bedienen. Ebenso sollten wichtige Entscheidungen vertagt werden.
Aufgrund des beeinträchtigten Schluck- und Hustenreflexes sollte für mindestens 2 Stunden nach der Untersuchung nichts gegessen oder getrunken werden. Ebenfalls sollte während dieser Zeit auf Rauchen verzichtet werden.
Der Patient sollte nach dem Eingriff für mehrere Tage nur wenig und vorsichtig sprechen, was mit dem Arzt vereinbart werden sollte.
Zeigen sich Auffälligkeiten, die auf Komplikationen hindeuten, so sollte umgehend der Arzt konsultiert werden.
aktualisiert am 16.11.2023