Wer häufig unter Kopfschmerzen leidet weiß, wie unterschiedlich die Schmerzen sein können. Die Sinusitis wird von einer Form von Kopfschmerzen begleitet, die sich von anderen Kopfschmerzarten unterscheiden kann. Genau diese Unterscheidung hilft bei der Diagnose. Die Sinusitis, also die Entzündung der Nasennebenhöhlen, ist weit verbreitet.
Kopfschmerzen als Begleiterscheinung der Nasennebenhöhlenentzündung sind typisch. Die Kopfschmerzen treten zwischen den Augen auf und fühlen sich bohrend an. Den Kopfschmerzen gesellt sich ein permanentes Druckgefühl dazu, das sich beim Beugen nach vorne verstärkt.
Die Schmerzen begrenzen sich nicht nur auf den Kopf. Zeitgleich können in verschiedenen Bereichen des Gesichts zusätzlich Schmerzen auftreten, zum Beispiel an Ohren oder an den Zähnen. Der Schmerz strahlt vom der Nebenhöhle in die Ohren oder in den Zahnbereich aus. Gerade die Zähne können auch die Ursache einer Sinusitis sein. Ausgehend von einer Zahnwurzelentzündung, die den Kieferknochen angreift, können Keime der Mundflora in die Nasennebenhöhlen gelangen und eine Sinusitis auslösen. Der Arzt muss also die Ursache der Erkrankung finden und bekämpfen. Sobald eine Besserung der Sinusitis eintritt, lassen die Kopfschmerzen wieder nach.
In einigen Fällen tritt der beschriebene Kopfschmerz als einziges Symptom einer Nasennebenhöhlenentzündung auf. Besonders häufig kommt das beim Vorliegen einer chronischen Sinusitis vor. Die Patienten leiden unter den Kopfschmerzen, die sie sich häufig nicht erklären kann.
Eine Erkältung im Vorfeld einer Sinusitis kann auch einen wichtigen Hinweis darauf geben, dass die Kopfschmerzen durch eine Entzündung der Nasennebenhöhlen verursacht werden.
Der Sinusitis-Kopfschmerz kann heftig sein, sollte aber nicht mit einer Migräne oder mit Spannungskopfschmerzen verwechselt werden. Spannungskopfschmerzen treten ebenfalls an der Stirn auf, lassen aber nach, wenn der Betroffene zur Ruhe kommt. Spannungskopfschmerzen treten bei dafür empfänglichen Personen regelmäßig auf. Migräne hingegen verursacht starke neurologische Symptome und kann mit extremen Kopfschmerzen einhergehen. Die Patienten sind so licht- und geräuschempfindlich, dass jeder Reiz eine Schmerzattacke auslösen kann. Das Sehvermögen ist oftmals stark beeinträchtigt. Migräne geht in den meisten Fällen mit Übelkeit und Erbrechen einher. Gewöhnliche Schmerztabletten genügen nicht, die Migräne zu unterbrechen, die Tage anhalten kann.
Der typische Sinusitis-Kopfschmerz
Beim Kopfschmerz, der durch eine Nasennebenhöhlenentzündung ausgelöst wird, spricht der Arzt vom Sinusitis-Kopfschmerz. Der Kopfschmerz ist ein klassisches Symptom der Nasennebenhöhlenentzündung, dass er unter den Kopfschmerzformen mit dem Code 11.5 klassifiziert wird. In der ICD-Klassifizierung der WHO wird er unter Code G44.845 erfasst. Diagnostiziert wird der Sinusitis-Kopfschmerz mit einer nasalen Endoskopie unter lokaler Betäubung. Dienen können aber auch CT, MRT und Labordiagnostik als Nachweis. Wichtigster Hinweis ist das Nasensekret. Es ist verfärbt, zumeist gelb-grünlich und recht zäh, was den Abfluss deutlich erschwert.
Die Bekämpfung einer akuten Nasennebenhöhlenentzündung ist der wichtigste Schritt der Behandlung. Wer die Sinusitis in den Griff bekommt, der bekämpft gleichzeitig auch die Kopfschmerzen. Es helfen:
Wenn die Kopfschmerzen in der akuten Phase zu stark werden, bringt eine Ruhepause etwas Linderung.
Schnelle Bewegungen, bestimmte Körperhaltungen (nach vorne beugen) verstärken die Kopfschmerzen ebenso wie eine Verschlimmerung der eigentlichen Erkrankung.
In den meisten Fällen sind die Kopfschmerzen unangenehm, aber harmlos. Werden die Kopfschmerzen stärker, kommen Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit hinzu, dann sind das möglicherweise Anzeichen für eine Hirnhautentzündung. Es droht Lebensgefahr! Ein Notarzt sollte schnellstmöglich aufgesucht und konsultiert werden. Ganz besonders bei Kindern ist Vorsicht geboten. Kommt Fieber hinzu und können die Kinder den Kopf nicht mehr auf die Brust legen, ist eine schnelle Klinikeinweisung erforderlich.
aktualisiert am 01.09.2020