Die Ruhr, auch als bakterielle Dysenterie bezeichnet, ist eine weltweit vorkommende, häufige Ursache von Durchfallserkrankungen. Sie tritt gehäuft in tropischen und subtropischen Ländern mit schlechtem Hygienestatus auf. Betroffen sind vor allem Kleinkinder, bei denen die Infektion ohne adäquate Behandlung letal verlaufen kann.
Verursacht wird die Ruhr durch mehrere Shigellen (S.)-Spezies, darunter S. sonnei, S. flexneri, S. dysenteriae und S. boydii. Shigellen gehören zu den gramnegativen Stäbchenbakterien. Das Erregerreservoir ist ausschließlich der Mensch. In manchen Fällen genügen 100 Erreger zur Auslösung einer Infektion. Shigellen werden von Infizierten mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Ansteckung erfolgt auf fäkal-oralem Weg oder durch kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder durch eine Schmierinfektion. Außerhalb des Körpers bleiben Shigellen nur eine kurze Zeit infektiös, während sie zum Beispiel in gekühlten Speisen über einen längeren Zeitraum vital bleiben.
Ein weiterer Übertragungsweg ist die mechanische Verschleppung von Stuhlpartikeln durch Insekten. Auch durch anal-orale Sexualpraktiken kommen Übertragungen, insbesondere bei Homosexuellen, vor.
Nach der Aufnahme der Shigellen kommt es zur Invasion der Dickdarmmukosa, was zur Entzündung und eitrig-blutigen Diarrhöen führt. Für die initialen Krankheitserscheinungen ist ein Enterotoxin, das sog. Shiga-Toxin, verantwortlich. Diese Toxin verursacht sowohl zytotoxische als auch enterotoxische Effekte.
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Krankheit) beträgt 2 bis 4 Tage. Die Erkrankung beginnt mit leichten oder z. T. schweren wässrigen Durchfällen, Fieber, abdominellen Krämpfen, Kopfschmerzen und Arthralgien (Gelenkschmerzen). Der Stuhl kann nach 1 bis 2 Tagen eine himbeergeleeartige Konsistenz aufweisen, was durch Schleim-, Blut- oder Granulozytenbeimengungen bedingt ist. Typisch sind bis zu 20 tägliche Stuhlentleerungen mit Tenesmen (Schmerzen beim Stuhlgang). Die Stühle weisen einen süßlich-faden Geruch auf.
Klinisch relevant ist der erhebliche Wasserverlust. Ohne antibiotische Therapie dauert die Erkrankung bis zu 10 Tagen, wobei jedoch die Shigellen dann immer noch bis zu 4 Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Ein Dauerausscheidertum ist bei Shigellosen eher selten.
Als Komplikation der akuten Erkrankung gilt die Exsikkose (Austrocknung - Dehydration), die vor allem für Säuglinge wie auch ältere Menschen klinisch bedeutsam sein kann. Bei schweren Verläufen kann es zur Darmperforation (Durchbruch des Darms) mit resultierender Peritonitis (Bauchfellentzündung) kommen. Gefürchtet ist zudem das toxische Megakolon.
Weitere Komplikationen sind eine reaktive Arthritis sowie der Morbus Reiter. Bei immunsuppremierten Patienten kann es zur Shigellensepsis kommen. Zudem kann es in Folge der durch die Ruhr bedingten Schleimhautulzerationen im Darm zum Eindringen von anderen Darmbakterien, wie insbesondere Escherichia coli oder Klebsiella-Spezies kommen.
Für die Therapie sind die Chinolone, wie Ciprofloxacin oder Ofloxacin, Mittel der Wahl. Alternativ wird Cotrimoxazol eingesetzt. Durch die antibiotische Therapie wird die Dauer des Durchfalls reduziert und die Erreger aus dem Stuhl eliminiert. Neben der Antibiose ist die Zufuhr (Substitution) von Elektrolyten sowie die Stabilisierung des Flüssigkeitshaushalts notwendig.
Der Erregernachweis erfolgt durch kulturellen Nachweis der Shigellen aus Stuhl oder Rektalabstrich. Die Differenzierung der Spezies erfolgt mittels Agglutination mit spezifischen Antiseren. Nach dem Abklingen der Beschwerden lassen sich Shigellen oftmals noch 1 bis 3 Monate aus dem Stuhl isolieren.
Im Blutbild zeigt sich meist eine Leukozytose mit Linksverschiebung. Das C-reaktive Protein ist in den meisten Fällen erhöht nachweisbar.
In endemischen Gebieten gilt es Wasser vor dem Genuss abzukochen sowie Obst und Gemüse zu schälen. Zur Vermeidung von Kontaktinfektionen gilt es enterische Übertragungen durch Einhaltung von strikten Hygienemaßnahmen zu vermeiden. Ein Impfstoff steht gegen Shigellen nicht zur Verfügung.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §7 besteht beim Nachweis einer akuten Infektion durch das Labor eine namentliche Meldepflicht. Darüber hat der behandelnde Arzt nach IfSG §6 die namentliche Meldepflicht zu beachten, wenn der Verdacht auf eine akute infektiöse Gastroenteritis besteht, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei den ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Letzte Aktualisierung am 02.12.2022.