Der Begriff Sehstörungen ist sehr allgemein, so werden meist neu aufgetretene Probleme mit dem Sehen bezeichnet. Diese Störungen können ganz unterschiedlicher Natur sein, nicht nur das unscharfe Sehen oder der Sehverlust gehören dazu. Auch Gesichtsfeldausfälle, Verzerrt- und Doppeltsehen, Augenflimmern, Farbsehstörungen, das Sehen von Blitzen sowie weitere Auffälligkeiten sind mögliche Sehstörungen. Sehstörungen sind damit ein Symptom einer Erkrankung, die von den Augen oder von anderen Organen wie dem Nervensystem herrühren können. Aufgabe des Augenarztes ist es, bei Sehstörungen die zugrunde liegende Erkrankung zu diagnostizieren. Dann ist eine Behandlung der Störung möglich, die an der Ursache ansetzt.
Die Sehstörungen verschiedener Art und Ausprägung sind häufig durch Augenkrankheiten verursacht. Zu diesen gehören:
Sehr oft können aber auch Erkrankungen außerhalb des Auges zu Sehstörungen führen. Ursachen von Sehproblemen, die nicht aus dem Auge stammen, sind beispielsweise:
Sehstörung ist ein sehr weit gefasster Begriff, der für vielerlei Erscheinungen stehen kann.
In der Regel ist eine akute Veränderung des Gesichtssinns aufgetreten, wenn von einer Sehstörung die Rede ist. Die Störungen können auf einem Auge oder auf beiden gleichzeitig vorkommen. Nicht selten sind die Sehstörungen auf der einen Seite stärker, aber auch auf dem anderen Auge vorhanden.
Im Wesentlichen können folgende Sehstörungen auftreten:
Zusammen mit den Sehstörungen treten häufig weitere Symptome auf. Einige Erkrankungen führen zu Augenschmerzen in Verbindung mit den Sehstörungen. Starke Schmerzen können unter anderem beim Glaukomanfall (plötzlich stark erhöhter Augeninnendruck) oder bei der Entzündung des Augeninneren (Uveitis) bestehen. Ebenso können diese Erkrankungen zu roten Augen führen. Kopfschmerzen können eine Begleiterscheinung von Krankheiten mit Sehstörungen sein, ebenso wie Müdigkeit und Schlappheit, Schwindelgefühl, Übelkeit und Erbrechen. Einige andere Erkrankungen mit der Folge von Sehstörungen führen aber zu überhaupt keinen anderen Symptomen.
Wenn sich ein Patient mit Sehstörungen zum Augenarzt begibt, so wird dieser erst einmal einige Fragen stellen (Anamnese). Anhand der Aussagen des Patienten kann er oft schon mögliche Ursachen eingrenzen. Der Arzt informiert sich über die Symptome und Begleiterscheinungen, er fragt auch, seit wann sie bestehen, sowie ob es augenheilkundliche oder allgemeinmedizinische Vorerkrankungen gibt.
In der Folge findet ein Sehtest statt. Dort kann festgestellt werden, ob die Sehschärfe abgenommen hat (Visusverlust). Je nach den Symptomen können spezielle Tests zum Sehvermögen wie z. B. ein Amsler-Gitter-Test (Test auf verzerrtes Sehen) oder ein Farbsehtest aufschlussreich sein. In vielen Fällen erfolgt eine Gesichtsfelduntersuchung.
Der Arzt betrachtet vor der Spaltlampe (mit Vergrößerung) das Auge und betrachtet gründlich den Augenhintergrund (Netzhaut, Sehnerv). Der Augendruck wird gemessen. Die Befunde können es erfordern, weitere Untersuchungsmethoden anzuwenden. So kann eine Farbstoffuntersuchung des Augenhintergrundes (Fluoreszenzangiographie) sinnvoll sein. Eine Blutuntersuchung kann ebenso wie ein Ultraschall oder eine Beurteilung durch den Neurologen manchmal notwendig sein.
Eine Behandlung von Sehstörungen ist auf unterschiedliche Weise möglich. Dies richtet sich hauptsächlich nach der zugrunde liegenden Erkrankung, weshalb eine genaue Untersuchung notwendig ist. Bei einer Sehverschlechterung sollte möglichst sofort ein Augenarzt aufgesucht werden, damit nötigenfalls rasch eine Behandlung erfolgen kann. Hier einige Beispiele, wie Allgemein- oder Augenerkrankungen mit der Folge von Sehstörungen behandelt werden können:
Die Prognose der Sehprobleme ist ebenso höchst unterschiedlich wie die möglichen Ursachen. Viele Sehstörungen verschwinden von alleine, andere können mit einer geeigneten Therapie beseitigt werden, wohingegen manche Schäden nicht wieder rückgängig zu machen (irreversibel) sind. Einmal eingetretene Schäden bestimmter Erkrankungen wie z. B. bei einem fortgeschrittenen Glaukom können nicht mehr behoben werden.
aktualisiert am 17.12.2020