Die Ringelröteln sind eine Infektionskrankheit, die normalerweise harmlos verläuft. In der Schwangerschaft können Ringelröteln jedoch zu einer Ansteckung des ungeborenen Kindes mit schwerwiegenden Folgen führen. Die Erkrankung Ringelröteln wird durch ein Virus verursacht, das Parvovirus B19. Dieses Virus wird hauptsächlich über Tröpfchen beispielsweise beim Niesen übertragen, eine schwangere Mutter bekommt es nicht selten von einem Kind, das sich etwa im Kindergarten angesteckt hat. Ein ungeborenes Kind, das über die Mutter infiziert wurde, kann unter anderem eine Blutarmut (Anämie) und Flüssigkeitseinlagerungen bekommen. Gegebenenfalls muss es mit einer Bluttransfusion über die Nabelschnur behandelt werden.
Die Ringelröteln sind durch eine Infektion mit dem Parvovirus B19 bedingt. Eine Ansteckung mit dem Virus geschieht von einem anderen Menschen aus durch Niesen oder auch Husten oder Sprechen. Das Virus gelangt über Tröpfchen auf die Schleimhaut des Empfängers und kann sich dann ausbreiten. Der Übertragungsweg entspricht damit z. B. demjenigen bei einer Grippe. Die Häufigkeit dieser Übertragung ist im Winter und Frühjahr höher als in den restlichen Jahreszeiten. Manchmal reicht eine Berührung mit der Hand aus, um das Virus vom einen zum anderen Menschen überspringen zu lassen. Das Parvovirus B19 kann aber auch über Blut und Blutprodukte übertragen werden. Überdies kann es von einer infizierten Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden. Die Gefahr dafür liegt bei etwa 30 Prozent.
Ungefähr die Hälfte der werdenden Mütter hatte schon zuvor in ihrem Leben eine Ringelröteln-Infektion und ist damit immun. In einem solchen Fall besteht auch für das Kind keine Gefahr. In ganz seltenen Fällen ist ein Mensch auch nach einer bereits abgelaufenen Ringelröteln-Infektion nicht immun.
Werdende Mütter, die nicht immun sind, bekommen häufig dann Ringelröteln, wenn sie bereits ein kleines Kind haben. Dieses infiziert sich oftmals z. B. im Kindergarten und kann das Virus an die Mutter weitergeben. Die Inkubationszeit der Ringelröteln, also die Zeit zwischen der Infektion und dem ersten Auftreten der Symptome, dauert etwa zwei Wochen.
Ringelröteln zeigen sich als rote, ringförmige, teils girlandenartige Hautausschläge, die teils über das normale Hautniveau herausragen. Sie beginnen oftmals an den Wangen und können sich über den ganzen Körper ausbreiten. An den Stellen besteht ein Juckreiz. Insbesondere bei Erwachsenen (und somit auch bei Schwangeren) fehlen die Rötungen auf der Haut häufig. Zu den Symptomen kommen oftmals Unwohlsein, Fieber und unter Umständen Gelenkschmerzen und -schwellungen hinzu.
Beim ungeborenen Kind kann das Ringelröteln-Virus (Parvovirus B19) zu einer Schädigung der Vorläuferzellen roter Blutkörperchen führen. Die Menge der roten Blutzellen kann deutlich abnehmen, es kommt somit zu einer Anämie (Blutarmut). Flüssigkeitseinlagerungen (Ödeme) am Ungeborenen können die Folge sein, sie können auch den ganzen Körper betreffen (Hydrops). Zehn bis zwanzig Prozent der infizierten Kinder im Mutterleib bekommen Wassereinlagerungen. Wasser kann sich auch frei in der Bauchhöhle des Kindes befinden (Aszites) und zu weiteren Komplikationen führen. Die Herzfunktion des Kindes kann stark beeinträchtigt sein, schließlich kann das Kind durch die Folgen der Ringelröteln sterben.
Ringelröteln kann mit einer Blutuntersuchung nachgewiesen werden. Bei Hautausschlag, der nach Ringelröteln aussieht, führt der Arzt eine kurze Befragung (Anamnese) durch sowie eine einfache körperliche Untersuchung. Bisweilen wird eine intensive Diagnostik am Fruchtwasser oder am kindlichen Blut betrieben, um zu ermitteln, ob dort die Viren nachweisbar sind.
Schon im Rahmen der Vorsorge von Schwangeren kann ein Test auf Antikörper gegen Ringelröteln erfolgen. Wenn das Blutgehalt eine gewisse Menge dieser Antikörper enthält, kann davon ausgegangen werden, dass die angehende Mutter gegen Ringelröteln immun ist. Der Antikörpersuchtest ist keine Leistung der Krankenversicherung und muss von der Patientin selbst bezahlt werden.
Sind Ringelröteln bei einer schwangeren Frau nachgewiesen oder besteht ein starker Verdacht auf die Infektion, so wird wiederholt eine Ultraschalluntersuchung des ungeborenen Kindes durchgeführt. Mittels Ultraschall kann der Arzt erkennen, ob sich entsprechende Wassereinlagerungen im Gewebe gebildet haben und die Erkrankung somit an dem Kind besteht.
Der Arzt muss beim Verdacht auf Ringelröteln eines Kindes im Mutterleib ausschließen, dass es sich um andere Störungen handelt, die zum Hydrops (Flüssigkeitseinlagerungen im Kindskörper) geführt haben. Dazu gehört etwa die Rhesusfaktor-Unverträglichkeit zwischen dem Blut der Mutter und dem Blut des Kindes.
Gegen Ringelröteln beziehungsweise das Parvovirus B19 existiert keine gezielte Behandlung. Ebenfalls gibt es bislang keine Impfung gegen die Ringelröteln (nur Hygienemaßnahmen können bisher die Ausbreitung des Virus eindämmen. Die möglichen Beschwerden bei den Ringelröteln können mit geeigneten Schmerzmitteln und Fiebermedikamenten, Hautpflegeprodukten und Mitteln gegen das Jucken gelindert werden. In jedem Fall muss der Arzt die Medikamente verschrieben oder genehmigt haben, denn einige Mittel können zu Schäden am Kind im Mutterleib führen.
Wenn das ungeborene Kind an Ringelröteln erkrankt ist, dann erfolgt eine Therapie, um dessen Zustand zu verbessern. Mit einer Bluttransfusion über die Nabelschnur kann der Mangel an Blut beziehungsweise roten Blutkörperchen ausgeglichen werden. In vielen Fällen müssen diese Transfusionen mehrfach wiederholt werden.
Die werdende Mutter wird von der Ringelröteln-Infektion normalerweise nur wenig beeinträchtigt. Für das Kind kann die Infektion mit dem Virus aber sehr gefährlich werden und in manchen Fällen sogar zum Tod des Ungeborenen führen. Eine Behandlung des ungeborenen Kindes ist über die Nabelschnur möglich, aber nicht in allen Fällen erfolgreich. Gelegentlich können sich die Wassereinlagerungen durch die Erkrankung am Ungeborenen von alleine zurückbilden. Jedoch gibt es auch viele Infektionen von ungeborenen Kindern mit Ringelröteln, die gar nicht mit ausgeprägten Schäden verbunden sind. Deshalb sind Ringelröteln kein Grund, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Nach einer abgelaufenen Ringelröteln-Erkrankung sind die allermeisten Patienten für ihr restliches Leben immun.
aktualisiert am 15.12.2020