Wenn die Schwangerschaft aufgrund einer Fehleinnistung (Extrauteringravidität) ein abruptes Ende gefunden hat, ist bei vielen Frauen die Angst vor einer erneuten Eileiterschwangerschaft groß. Tatsächlich liegt das Wiederholungsrisiko laut Medizinern nach einer Eileiterschwangerschaft bei bis zu 25 Prozent. Das bedeutet allerdings nicht, dass trotz eines bestehenden Wunsches nach einem Kind keine Schwangerschaft mehr angestrebt werden sollte. Wichtig ist nur, dass die Betroffene im Fall einer weiteren Schwangerschaft baldmöglichst eine ärztliche Kontrolle vornimmt. Auf diese Weise lässt sich eine Fehleinnistung frühzeitig feststellen, sodass sofort entsprechend reagiert werden kann.
Sobald ein Spermium eine Eizelle befruchtet hat, wandert diese im Normalfall über den Eileiter in die Gebärmutter und nistet sich dort ein. Bei rund einer von 100 Schwangerschaften kann es jedoch passieren, dass die Eizelle im Eileiter verbleibt. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte Tubargravidität (Eileiterschwangerschaft). Eine solche Fehleinnistung ist immer mit einer Fehlgeburt verbunden. Schon diese Erfahrung ist für Betroffene schmerzlich. Doch mit jeder Eileiterschwangerschaft erhöht sich das Wiederholungsrisiko. Ist es bei der Patientin einmal zu einer Eileiterschwangerschaft gekommen, so schätzen Fachleute das Wiederholungsrisiko auf bis zu 25 Prozent. Sollte bereits eine zweite Eileiterschwangerschaft vorgelegen haben, erhöht sich das Risiko sogar auf bis zu 70 Prozent. Allerdings gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen, sodass andere Ärzte das Wiederholungsrisiko in diesem Fall auf 40 Prozent schätzen.
Zusätzlich begünstigen folgende Faktoren ein erneutes Auftreten (Rezidiv) einer Eileiterschwangerschaft:
Sollte ein Kinderwunsch bestehen, ist es wichtig, dass die Betroffene ärztliche Hilfe frühzeitig in Anspruch nimmt. Ist die Patientin erneut schwanger, sollte sie bald ihren Frauenarzt aufsuchen. Ist es zu einer weiteren Fehleinnistung gekommen, lässt sich die Eileiterschwangerschaft sehr gut medikamentös beenden, sodass zumindest die körperlichen Beschwerden auf ein Minimum reduziert werden.
aktualisiert am 01.12.2017