Eine Möglichkeit, bei einer Zervixinsuffizienz (Muttermundschwäche) einer Fehl- oder Frühgeburt vorzubeugen, ist die Cerclage. Wörtlich übersetzt heißt das Wort „Umschlingung“. Mit einem kleinen Eingriff wird der Muttermund mechanisch verschlossen. Eine Naht wird in den Gebärmutterhals (Zervix) eingeführt und die Zervix per Zug abgedichtet. Es besteht keine Einigkeit darüber, ob und wann eine Cerclage sinnvoll ist – Studienergebnisse sind teils uneinheitlich. Generell zeigt sich, dass mit der Cerclage die Schwangerschaftsdauer bei vielen Patientinnen erfolgreich verlängert werden kann und die Anzahl der Fehl- und Frühgeburten gesenkt wird. Dies hängt jedoch von weiteren Faktoren ab.
Bei einigen Schwangeren besteht ein erhöhtes Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt, wenn eine Gebärmutterhalsschwäche vorliegt. Nach Mehrlingsgeburten, bei verkürztem Muttermund oder Bindegewebsschwäche gibt es einige Möglichkeiten, dennoch ein Kind vollständig auszutragen.
Dazu zählen
Der Fetus drückt samt Fruchtblase nach einiger Zeit massiv nach unten und belastet den Verschluss des Muttermundes. Bei Gebärmutterhalsschwäche kann es zu Fehlgeburten kommen, die im Vorfeld kaum bemerkt werden, weil ausgeprägte Wehen oder Blutungen fehlen.
Eine Cerclage kann zahlreichen Frauen helfen, ein Kind entspannt bis zum Ende der Schwangerschaft auszutragen. An den Studien zum Thema lässt sich insgesamt ersehen, dass die Gefahr einer Frühgeburt oder Fehlgeburt sinkt, wenn die Cerclage eingesetzt wird. Dies gilt aber nur für bestimmte Voraussetzungen.
Bei den Eingriffen muss eine prophylaktische von einer therapeutischen Cerclage unterschieden werden.
Die prophylaktische Cerclage hat eine Erfolgsrate von 80 bis 90 Prozent. Das bedeutet, dass dieser Anteil der behandelten Frauen ihr Kind ab der 37. Woche zur Welt bringt und davor durch den Erhalt der Schwangerschaft eine Früh- oder Fehlgeburt verhindert wird. Die therapeutische Cerclage als „Noteingriff“ hat immerhin noch zu 40 bis 60 Prozent Erfolg.
Nach einer Studie der Universität München kann eine therapeutische Cerclage die Schwangerschaft um durchschnittlich etwa 70 Tage verlängern. Nach einer prophylaktischen Cerclage wird die Schwangerschaft um durchschnittlich etwa 140 Tage aufrechterhalten. Dabei ist jedoch zu erwähnen, dass eine Verlängerung der Schwangerschaft bei einem Teil der Patientinnen nicht oder nur für einige Tage gelingt, besonders nach einer therapeutischen Cerclage.
Umgekehrt lässt sich durch Bettruhe eine Schwangerschaft durchschnittlich um etwa vier Wochen verlängern, wenn eine Zervixinsuffizienz vorliegt.
Der Nutzen der Cerclage im Vergleich zu anderen Methoden lässt sich nicht einfach beurteilen. Vergleiche sind schwierig zu ziehen und die Ergebnisse sind von Studie zu Studie unterschiedlich. Die meisten Untersuchungen zeigen auf, dass die Cerclage eine wirkungsvolle Methode ist. Einige Studien haben jedoch auch Ergebnisse, nach denen eine Cerclage nicht empfehlenswert ist.
Zudem spielen die Voraussetzungen der Patientin eine erhebliche Rolle. Insbesondere Infektionen setzen die Erfolgsaussichten der Cerclage erheblich herab. Bei einer notfallmäßig durchgeführten Cerclage hängen die Chancen davon ab, wie stark sich der Muttermund bereits erweitert hat. Zwillings- und Mehrlings-Schwangerschaften lassen sich auch durch eine rechtzeitige Cerclage kaum beeinflussen. Der Arzt macht die Entscheidung pro oder contra Cerclage daher vom Einzelfall abhängig und wägt anhand der Voraussetzungen ab, ob sie sinnvoll ist.
Eine Cerclage nach der 22. oder 24. Schwangerschaftswoche zu setzen, bringt oft mehr Risiken als Nutzen mit sich: Die Gefahr, Wehen zu provozieren oder die Fruchtblase zu verletzen, ist in diesem Stadium bereits hoch.
Gegenanzeigen der Cerclage sind Infektionen im Bereich des Muttermundes, eine vorzeitige Ablösung der Plazenta (Mutterkuchen) oder eine schlechte Funktion der Plazenta (Plazenta-Insuffizienz), bei der das ungeborene Kind wenig Sauerstoff und Nährstoffe bekommt.
Bedeutung der Zervixcerclage für eine Schwangerschaftsverlängerung:
https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17125/1/Weitbrecht_Stephanie.pdf
aktualisiert am 25.08.2020