Eine schlechte Nacht ist kein Grund, am nächsten Morgen nicht arbeiten zu gehen. Halten die Schlafstörungen an, kann eine Krankschreibung sinnvoll sein.
Von 2005 bis 2017 ist die Zahl der Fehltage aufgrund von Schlafstörungen um etwa 70 Prozent gestiegen. Trotzdem sind Schlafstörungen verhältnismäßig selten ein Grund für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nur 0,2 Prozent aller Krankschreibungen nennen Schlafstörungen als Ursache. Eine Krankschreibung erfolgt dann für durchschnittlich elf Tage.
Da die gesetzliche Grundregelung vorsieht, dass der Arbeitnehmer erst nach dem dritten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss, ist die Dunkelziffer hoch: Fehltage, die auf Schlafstörungen zurückgehen und nicht in Form einer Krankschreibung dokumentiert werden, sind anscheinend häufig. Rund vier Prozent der Erwerbstätigen berichten, dass sie im letzten Jahr mindestens einmal wegen Schlafstörungen nicht zur Arbeit gehen konnten.
Medizinisch gesehen liegt dann eine Schlafstörung vor, wenn der Betroffene in mindestens drei Nächten pro Woche unter Schlafproblemen leidet:
Entscheidend ist der Leidensdruck. Wenn Tagesmüdigkeit und Erschöpfung zu Leistungsabfall und Konzentrationsstörungen führen, kann eine berufliche Auszeit notwendig werden.
Obwohl viele Menschen von einem schlechten Schlaf berichten, waren fast drei Viertel von ihnen noch nie deswegen in ärztlicher Behandlung. In Zeiten von hohen beruflichen Leistungsanforderungen berichten viele Menschen, dass sie zu wenig Schlaf bekommen. Die Gründe sind vielfältig: Viele Arbeitnehmer machen Überstunden und kommen erst spät nach Hause. In der Folge gehen sie zu spät ins Bett und schlafen zu wenige Stunden. Andere können nach der Arbeit nicht richtig abschalten, nehmen die beruflichen Probleme mit ins Bett, wo ihre Gedanken weiter darum kreisen. Andere leiden unter dem permanenten Druck, ihre Aufgaben nicht fristgerecht zu erledigen oder ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht zu werden. Hinzu kommt manchmal Mobbing im Kollegenkreis oder von Seiten der Vorgesetzten, die zu schlaflosen Nächten führen. Der Angst vor Jobverlust ist ebenfalls ein Schlafkiller.
Neben den psychischen Ursachen kann der schlechte Schlaf körperliche Ursachen haben wie Schilddrüsenfehlfunktion, Schlafapnoe (der Atem stockt immer wieder während des Schlafens) oder Blutdruckprobleme.
Wer bis zum Limit arbeitet und sein körperliches Bedürfnis nach Pause und Ruhe ignoriert, der leidet häufig nachts unter Schlafstörungen. Dies betrifft vor allem Menschen, die auch nach Feierabend noch beruflich erreichbar sind und sich in ihrer Freizeit und im Urlaub um berufliche Belange kümmern. Eine besonders betroffene Berufsgruppe sind Menschen, die in Nachtschichten oder in Wechselschichten arbeiten und deren natürlicher Biorhythmus durch diese Arbeitszeiten durcheinander kommt.
Jeder ist schon mal übermüdet zur Arbeit gegangen. Müdigkeit per se ist kein Grund, sich krank zu melden. Wenn die Müdigkeit aber andauert, sollte man einen Arzt aufsuchen. Vor allem Menschen, die einen Beruf mit Unfallgefahr ausüben, sollten nicht übermüdet arbeiten gehen. Nur Sekunden der Unaufmerksamkeit gefährden nicht nur den Betroffenen selbst, sondern möglicherweise andere.
Der Konsum von Schlafmitteln hat sich zwischen 2010 und 2017 fast verdoppelt. Wer synthetische Schlafmittel einnimmt, hat jedoch am nächsten Morgen einen Hang-Over-Effekt. Das heißt, das Schlafmittel wirkt nach und der Betroffene fühlt sich unausgeschlafen und müde.
Betroffene können versuchen, Schlafstörungen mit Hausmitteln oder Entspannungsübungen in den Griff zu bekommen. Auch eine Analyse der Arbeitssituation und die Frage, wie sich diese verbessern lässt – gegebenenfalls mithilfe eines Coachs oder eines Psychotherapeuten – können hilfreich sein.
aktualisiert am 02.01.2019