Ein Schienbeinbruch ist eine schwere Verletzung, die zunächst immer eine Krankschreibung mit sich zieht. Wie lange der Patient krankgeschrieben ist, hängt jedoch davon ab, an welcher Stelle sich der Bruch befindet. Auch spielt es eine Rolle, ob der Betroffene operiert werden muss und vor allem auch, welchen Beruf der Patient ausübt.
Schienbeinbrüche können sich in verschiedenen Formen äußern. Gleich ist, dass es sich dabei um eine Fraktur des Knochens handelt, die eine lange Zeit zur Heilung benötigt. Grundsätzlich kann man sagen, dass einfache Schienbeinbrüche circa sechs Wochen zur Heilung benötigen. Der Patient bekommt zunächst einen Liegegips angelegt und ihm wird Bettruhe verordnet. Nach einer gewissen Zeit wird der Liegegips gegen einen Gehgips ausgetauscht. Erst dann können die ersten vorsichtigen Gehversuche gemacht werden. Dabei ist vorerst eine Teilbelastung des Beines möglich. Üblicherweise ist der Betroffene in der Zeit, in der das Bein eingegipst ist, krankgeschrieben.
Auf Anfrage kann der Arzt jedoch eine Gesundschreibung ausstellen, wenn das gesundheitliche Risiko beziehungsweise das allgemeine Risiko gering ist. Das kann zum Beispiel bei Bürojobs der Fall sein. Hier sollte der Patient nicht gleich die volle Stundenanzahl bewältigen, da es nicht förderlich ist, acht oder mehr Stunden in ein und derselben Haltung vor dem Rechner zu sitzen. Lieber sollte die Zeit verwendet werden, um zu Kräften zu kommen und die Muskulatur des Beines aufzubauen.
Damit ein Knochenbruch zusammenheilen kann, ist es notwendig, dass die verordnete Ruhe eingehalten wird. Besonders bei Berufen, in denen die Beine beansprucht werden, so auch zum Beispiel bei längerem Stehen vor Maschinen, ist eine Gesundschreibung vor Entfernung des Gipses nicht anzuraten. Generell wird der Patient erst gesundgeschrieben, sobald das Bein wieder voll belastbar ist. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Berufe, die die Beine stark fordern, wie beispielsweise bei professionellen Fußballspielern, können erst in Absprache des Arztes wieder ausgeübt werden. In diesen Berufen ist es möglich, dass der Patient aufgrund von Folgeschäden nicht wieder in den Beruf zurückkehren kann und die Möglichkeit hat, Invaliditätsansprüche geltend zu machen.
Nach einer Operation ist es meist nicht notwendig, noch einen Gips am Bein zu tragen. Der chirurgische Eingriff hilft, die Bruchstücke des Knochens, die sich verschoben haben, wieder in die richtige Position zu bringen. Dies geschieht mit Osteosynthesematerial in Form von Schrauben, Nägeln oder Platten. Hier dauert es nicht ganz so lange, bis das Bein wieder belastet werden kann, da die Bruchstücke relativ stabil zusammengefügt sind und nach einer kurzen Schonzeit nach der Operation mit dem Aufbautraining der Muskeln begonnen werden kann. Trotzdem bedeutet eine Operation immer, dass eine ernsthafte Verletzung zugrunde liegt, weshalb hier eine Krankschreibung über mehrere Wochen verordnet wird.
Zudem müssen eventuelle Begleiterscheinungen einbezogen werden. Kommt es zu einem offenen Bruch, weil die Bruchstücke des Knochens sich extrem verschoben haben und durch die Haut treten, kann es in seltenen Fällen zu Infektionen kommen, die den Heilungsprozess verlangsamen.
Ein Schienbeinbruch entsteht nicht einfach, weil der Patient gestolpert ist. Das Schienbein ist stabil und es bedarf eines starken Aufpralles oder Gewalteinwirkung von außen, bis der Knochen bricht. Da dies meist bei einem Unfall oder schweren Sturz passiert, sind Begleiterscheinungen keine Seltenheit. Hier sind oftmals das Knie und das Sprunggelenk betroffen. Auch Bänder oder Sehnen werden meist in Mitleidenschaft gezogen. Begleiterscheinungen können die Krankschreibung ebenfalls verlängern.
Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass es mehrere Wochen dauert, bis der Knochen zusammengeheilt ist und der Patient das Bein auch im Zuge des Berufes wieder belasten kann. Wie erwähnt gibt es hier auch Ausnahmen, besonders bei Extremsportlern oder Berufen, bei denen die Beine stark beansprucht werden. In seltenen Fällen kann es zu Langzeitfolgen durch den Schienbeinbruch kommen. Hier ist es möglich, dass der Patient Invaliditätsansprüche anmeldet, weil er seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es ist immer davon abhängig, wie schwer die Verletzung ist und wie sie verheilt beziehungsweise davon, welcher Beanspruchung das betroffene Bein durch den Beruf ausgesetzt ist.
aktualisiert am 11.04.2016