Ein Schienbeinbruch ist eine schwere Verletzung, deren Heilung sich bis zu sechs Monate ziehen kann. Besonders bei schweren Brüchen dauert es lange, bis das Bein wieder voll belastet werden kann, zumal auch die Rehabilitationszeit nach der Heilung des Knochens mit einbezogen werden muss. Sicher ist, dass ein Schienbeinbruch eine lange Krankschreibung mit sich zieht. Normalerweise ist es nach vollständiger Heilung wieder möglich, in den Beruf zurückzukehren. In einigen Fällen können jedoch Invaliditätsansprüche geltend gemacht werden.
Invalidität beschreibt die andauernde Beeinträchtigung von körperlicher oder geistiger Leistung durch Krankheit. Sie macht es auf Dauer nicht möglich, den Beruf weiter auszuüben und hat zu einer andauernden Berufsunfähigkeit geführt. Im Zuge einer Unfallversicherung bedeutet die Invalidität, dass dieser Schaden die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall einschränkt. Als Arbeitnehmer ist man pflichtversichert. Innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist enthalten, dass der Arbeitnehmer gegen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit versichert ist. Die so genannte Erwerbsminderungsrente hieß in den vorherigen Jahren Invaliditätsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Neben der gesetzlichen Absicherung gibt es auch private Invaliditätsversicherungen in unterschiedlichen Höhen und Ausprägungen.
Es wird gezielt darauf therapiert, einen Schienbeinbruch vollständig zu heilen und die Belastbarkeit des betroffenen Beines wiederherzustellen. In manchen Fällen kann es jedoch zu Folgeschäden nach einem Schienbeinbruch kommen. Dazu zählen Knocheninfektionen, die die Heilung erheblichen hinauszögern können und für Entzündungen innerhalb des Knochenbereichs sorgen. Desweiteren kann der Knochen schief zusammenwachsen. Das hat eine Fehlstellung des Beines oder eingeschränkte Belastbarkeit zur Folge. In diesem Fall muss der Knochen mittels einer Operation erneut gerichtet werden. Auch die so genannte Pseudarthrose (oder Pseudoarthrose), auch unechtes Gelenk genannt, kommt nach einer unzureichenden Behandlung der Schienbeinfraktur vor und kann zu einem instabilen Unterschenkel führen. Langfristige Folgen sind unter anderem auch Gelenkschäden.
Inwiefern sich diese Langzeitfolgen auf die Ausübung des Berufes des Patienten auswirken, ist abhängig von dessen Tätigkeit. Für Arbeiten, bei denen das betroffene Bein kaum benutzt wird, wie etwa bei Bürotätigkeiten, wird es kaum möglich sein, Invaliditätsansprüche geltend zu machen. Dabei sieht es bei anderen Berufen, in denen der Betroffene viel stehen oder laufen muss, ganz anders aus. Hier wird die Versicherung prüfen, inwiefern der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und ob eventuell innerhalb der Firma ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden kann.
Eine dauerhafte Invalidität kann bei Sportlern geltend gemacht werden, die aufgrund der Verletzung das Bein nie wieder so belasten können wie zuvor. Ein Schienbeinbruch bringt immer ein erhöhtes Risiko für eine erneute Fraktur mit sich. Zudem können die Folgeschäden dafür sorgen, dass der Patient nicht wieder die Leistung erreicht, die er vor der Fraktur erbracht hat. Besonders Hochleistungssportler sind hiervon betroffen. Dazu zählen vor allem die Sportarten wie Fußball, Basketball, Turnen oder Laufen.
aktualisiert am 18.04.2016