Die Labioplastik (Operation an den Schamlippen) liegt gewissermaßen „im Trend“: Die weibliche Schamregion wurde enttabuisiert. Dabei wurde definiert, was als schön, was als weniger schön gilt. Glücklicherweise wagen sich nun auch Frauen zum Arzt, die tatsächlich durch die Form und Größe der Schamlippen gesundheitliche Probleme erleiden. Dabei dürfen sie hoffen, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Schamlippenverkleinerung übernehmen.
Dass Kostenträger eine strenge Trennungslinie zwischen medizinisch notwendigen und rein ästhetischen Intimkorrekturen ziehen, ist begreiflich. Ob die Krankenkasse tatsächlich den Eingriff ganz oder teilweise bezahlt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese sind die
Handelt es sich ausschließlich und eindeutig um eine ästhetische Korrektur im Intimbereich, müssen Patientinnen selbst tief in die Tasche greifen. Zu den reinen OP-Kosten kommen noch die für die Anfahrt zum behandelnden Experten, für eine Unterbringung vor Ort, eventuell für eine kurze stationäre Aufnahme und entsprechende Nachkontrollen. Dabei laufen Kosten zwischen 800 und 3000 Euro auf, zuweilen auch mehr.
Eine Reihe von medizinischen Begründungen lassen sich dennoch bei den Krankenkassen vertreten. Für eine vollständige Kostenübernahme ist allerdings ein zweites, unabhängiges medizinisches Gutachten erforderlich, das die erste Diagnose bestätigt.
Rein ästhetische „Abweichungen“ sind entweder Sache der Veranlagung oder entwickeln sich nach einer Schwangerschaft und Geburt. Meist sind entweder die inneren oder die äußeren Schamlippen asymmetrisch oder stark vergrößert. Auch im Bereich der Klitoris wird überschüssiges Gewebe als störend empfunden.
Als normal gilt, dass die äußeren Schamlippen die inneren bedecken oder umschließen. Dies schützt die Intimregion und deren Haut vor Reibung und zu starkem Austrocknen.
Wiederholte Schwangerschaften beispielsweise führen dazu, dass das Gewebe sich stark dehnt. Selbst die Bekleidung kann dann etwa bei körperlicher Betätigung zu Unbehagen führen.
Daraus entstehende, medizinisch-funktionale Beeinträchtigungen sind zum Beispiel
In all diesen Fällen ist die Situation eindeutig. Bei diesen Folgen, die auf Besonderheiten der Schamlippen zurückzuführen sind, sind die Chancen hoch, eine Kostenübernahme von der Krankenversicherung bewilligt zu bekommen. In vielen Fällen trägt die Krankenkasse auch nur einen Teil der Kosten, während die Patientin den Rest selbst zahlen muss.
Oft werden die Anomalien oder überschüssiges Gewebe im Intimbereich auch als psychisch belastend empfunden. Sie führen zu Depressionen und extremen Schamgefühlen. Intime Kontakte und sogar der Umgang mit dem vertrauten Partner werden zur Qual.
Fragen, die hier wichtig sein können, sind:
Diese Fragen lassen sich in ausführlichen Gesprächen klären. Auch hier ist für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ein weiteres Gutachten notwendig.
Nach einer Untersuchung erstellt der Operateur einen Kostenplan, der alle Schritte des Eingriffs sowie die medizinischen Gründe dafür im Detail auflistet. Die Krankenkasse überprüft die aufgeführten Positionen und entscheidet über die vollständige oder teilweise Kostenübernahme.
PraxisVita, Ines Fedder – Schamlippenverkleinerung: Kosten, Fakten und Risiken: https://www.praxisvita.de/schamlippenverkleinerung-kosten-fakten-und-risiken-17486.html (online, letzter Abruf: 05.08.2021)
Plastische Chirurgie Giessler, Dr. Svenja Giessler – Schamlippenverkleinerung – Kostenübernahme durch Krankenkassen: https://plastische-chirurgie-giessler.de/schamlippenverkleinerung-kostenuebernahme-durch-krankenkassen/ (online, letzter Abruf: 05.08.2021)
aktualisiert am 05.08.2021