Rund eine Viertelmillion Menschen leidet in Deutschland pro Jahr unter einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT): Ein Schlag oder Stoß auf den Kopf genügen, damit das Gehirn gegen den harten Schädelknochen prallt und Symptome wie Kopfschmerzen, Bewusstlosigkeit oder Übelkeit folgen. In schweren Fällen leiden die Patienten anschließend unter verschiedenen Folgeerkrankungen oder fallen sogar in einen komatösen Zustand. Ist eine dritte Person für das SHT verantwortlich, kann der Geschädigte in der Regel Schmerzensgeld von diesem fordern. Wie hoch dieses ausfällt, ist unter anderem von der Schwere der Verletzung abhängig.
Damit eine geschädigte Person laut deutschem Recht einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen kann, muss eine dritte Person für die Verletzung verantwortlich gemacht werden können. Kam es beispielsweise im Rahmen eines Autounfalls zu einem Schädel-Hirn-Trauma, so kann der Geschädigte vom Unfallverursacher Schmerzensgeld verlangen. Das Schmerzensgeld übernimmt in der Regel die Versicherung des Verursachers. Geregelt wird der Sachverhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 253.
Grundsätzlich werden drei Schweregrade von Schädel-Hirn-Traumata unterschieden, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.
Eine Pauschalaussage über die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich allerdings nicht bestimmen. Denn neben der Schwere der Verletzung spielen noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle:
Als Laie hat man wahrscheinlich selten mit der Geltendmachung von Schmerzensgeld zu tun, sodass man sich über die zustehende Höhe kaum auskennen wird. Wer sich eine erste Orientierung wünscht, der kann einen Blick in die sogenannte Schmerzensgeldtabelle werfen. Dort finden sich Gerichtsurteile, die über die Höhe von Schmerzensgeld in den vergangenen Jahren entschieden haben. So kann ein leichtes SHT durchaus für mehrere tausend Euro Schmerzensgeld sorgen, während Patienten mit einem schweren SHT mitunter mehrere hunderttausend Euro erhalten können. Dies hängt wie beschrieben aber mit vielen Faktoren zusammen, sodass eine pauschale Angabe nicht möglich ist und der einzelne Fall erheblich abweichen kann.
Nach der ersten Behandlung des Schädel-Hirn-Traumas wird Patienten meist bewusst, dass sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Um dieses zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag beim Zivilgericht stellen. Der Geschädigte muss detaillierte Auskünfte über die Schwere der Verletzung, die zu erwartende Behandlung sowie wahrscheinliche Folgeschäden machen. Je detaillierter diese Ausführungen sind, desto einfacher lässt sich später das Schmerzensgeld errechnen. Außerdem muss in dem Antrag deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Schädiger die Verletzung verschuldet hat. Nur so besteht auch tatsächlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Betroffene sollten sich übrigens nicht mit weniger Geld zufrieden geben, als ihnen zusteht. Schließlich handelt es sich bei einem SHT um eine Kopfverletzung, die mit schwerwiegenden Folgen einhergehen kann. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Führt die Anzeige zu Erfolg, so muss die Versicherung des Schädigers die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen.
aktualisiert am 26.02.2018