Die Frage, ob ein Bizepssehnenriss als Arbeitsunfall gewertet wird oder nicht, ist häufig nicht ganz einfach zu beantworten. Dies muss dann im Rahmen medizinischer Gutachten geklärt werden. Insbesondere bei älteren Menschen kann eine Vorschädigung der Sehne die Zugfestigkeit so weit beeinträchtigen, dass ein Sehnenabriss bereits während der Ausübung normaler beruflicher Tätigkeiten vorkommen kann. In diesem Fall wird der Sehnenriss als Folge des altersbedingten Verschleißes betrachtet und nicht als Arbeitsunfall eingestuft. Beispielsweise kann eine Ruptur (Riss) der Bizepssehne während dem Anheben schwerer Gegenstände oder beim Schaufeln auftreten. Diese Tätigkeiten sind normaler Bestandteil des Berufsalltags und werden nicht als entschädigungswürdige Unfallereignisse eingestuft. Um einen Arbeitsunfall geltend zu machen, müsste beispielsweise während des Schaufelns eine unvorhergesehene zusätzliche Belastung auftreten. Diese wäre gegeben, wenn ein herabstürzender Gesteinsbrocken eine plötzlich auftretende zusätzliche Kraft auf die Schaufel und damit auch auf die Arme ausübt.
Als rechtlich wesentliche Ursache wird ein Ereignis betrachtet, während dessen eine unvorhergesehene, nicht beabsichtigte Überlastung der Bizepssehne eintritt. Mögliche Unfallereignisse, die als juristisch relevante Teilursache betrachtet werden, können beispielsweise das Nachfassen bei einem aus der Hand gleitenden schweren Gegenstand sein. Auch das Abfangen eines Sturzes zählt hierzu. Ein weiteres Kriterium ist das Zeitintervall zwischen dem möglichen Unfallereignis und dem Auftreten des Sehnenrisses. Auch zusätzliche Verletzungen des Bizepsmuskels oder nachweisbare Schädigungen der knöchernen Gleitrinne im Schultergelenk sind beeinflussende Faktoren.
Ob ein Bizepssehnenriss die Folge eines Arbeitsunfalls ist oder nicht, muss nicht selten im Nachhinein von Spezialisten geklärt werden. Das Interesse des Betroffenen an einer angemessenen Entschädigung steht in diesen Fällen dem Interesse beispielsweise der Berufsgenossenschaft oder eines Versicherers entgegen. Eine mögliche Argumentation, die in der Vergangenheit von Geschädigten ins Feld geführt wurde, ist die Sehnenruptur infolge von Verschleiß: Der Verschleiß ist vielfach berufsbedingt und wird von den Betroffenen damit ebenso als entschädigungswürdig angesehen. Wer diesbezüglich in einen strittigen Fall involviert ist, sollte sich schnellstmöglich juristischen Rat von kompetenter Seite einholen, um keine Nachteile zu erleiden.
aktualisiert am 19.04.2016