Immer wieder ist die Rede davon, dass bei Maßnahmen zur Wiederbelebung leicht Rippen brechen können. In der Tat sind Rippenbrüche häufig die Folge davon, dass ein Patient reanimiert wurde. Die Herzmassage erfordert einen beträchtlichen Druck auf den Brustkorb beziehungsweise das Brustbein.
Bei einer Herzdruckmassage gilt die Rippenfraktur sogar bisweilen als unvermeidlich. Sie tritt auch bei absolut korrekter Durchführung oft auf.
In einigen Studien wird davon ausgegangen, dass es bei ungefähr jeder dritten Herz-Lungen-Wiederbelebung zum Bruch mindestens einer Rippe kommt. Bei Laien ist die Rate an Rippenbrüchen durch Reanimation höher als bei professionellen Helfern.
Besonders ältere Menschen erfahren häufig einen Rippenbruch bei einer Reanimierung. Stärker gefährdet als andere Menschen sind auch Patienten mit geschwächten Knochen wie etwa aufgrund einer Osteoporose.
Um das Leben von Betroffenen zu retten, kann bei einem Herzstillstand ein Rippenbruch in Kauf genommen werden. Im Zweifelsfalle sollte die Reanimation fortgesetzt werden, auch bei Verdacht, Rippen gebrochen zu haben. Das Leben von Menschen hat Vorrang und eine eventuelle Rippenfraktur stellt dagegen das geringere Problem dar. Der gebrochene Knochen heilt innerhalb von vier bis sechs Wochen wieder zusammen.
Es ist sogar besser, eine eher große Kraft auf die Brust auszuüben, als zu wenig zu drücken. So kann eine ausreichende Herzfunktion erreicht werden. Beim Erwachsenen sollte die Brust bei der Herzmassage etwa vier bis fünf Zentimeter eingedrückt werden. Dies sollte mindestens 100 Mal pro Minute geschehen.
Ein Rippenbruch ist unangenehm, aber für sich genommen meist nicht gefährlich. Weitere Komplikationen können jedoch die Folge von Rippenbrüchen sein. Wird ein Bruch-Ende der Rippe zu sehr in die Brust hineingedrückt, kann es zu einer Verletzung der Lunge und der umgebenden Schicht kommen. Luft aus der Lunge kann in die Brusthöhle treten und zu einem Pneumothorax (gefährliche Einengung der Lunge durch den Druck umgebender Luft) führen. Diese Gefahren bestehen hauptsächlich bei sehr unsachgemäßem Umgang.
Sowohl gesundheitlich als auch rechtlich gesehen brauchen sich Helfende keine Sorgen zu machen, dass ein Rippenbruch erhebliche negative Konsequenzen haben könnte. Im Gegenteil, wer in einem solchen Notfall keine Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführt, kann wegen unterlassener Hilfeleistung verantwortlich gemacht werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein bewusstloser Mensch mit Atemstillstand in eine Wiederbelebung einwilligt, wenn nicht ausdrücklich gegenteilige Informationen vorhanden sind (was in den seltensten Fällen so sein wird). Andere, durch die Hilfemaßnahmen ausgelöste Verletzungen sind damit gerechtfertigt und in aller Regel nicht strafbar. Selbst bei einer Hilfeleistung, die im Nachhinein nicht gerechtfertigt war, sind Helfer gut vor einer Strafe geschützt. Nur wenn wirklich schuldhaft gehandelt wurde, können Ausführende dafür belangt werden.
Im Endeffekt ist die Erste Hilfe rechtlich abgesichert. Schäden aufgrund der Durchführung einer Wiederbelebung sind nahezu immer als zweitrangig anzusehen gegenüber dem Interesse, das Leben eines Opfers zu retten.
Es gibt keine Möglichkeit, sicherzugehen, dass keine Rippe bei den Wiederbelebungsmaßnahmen bricht. Die richtige Lage der Hände bei der Herzmassage kann die Gefahr aber reduzieren.
Der Druckpunkt für die Herzmassage sollte möglichst mittig über dem Brustbein und nicht seitlich auf den Rippen liegen. Der Druck sollte nur senkrecht auf die Herzgegend einwirken. Außerdem sollte der Druckpunkt nicht zu weit zum Bauch oder zum Hals hin liegen, sondern in mittlerer Höhe des Brustkorbes.
Haben Helfende während der Reanimation den Verdacht auf einen Rippenbruch, dann sollten sie überprüfen, ob die Hände an der richtigen Stelle angesetzt werden und nicht zu viel Druck ausgeübt wird.
aktualisiert am 20.02.2024