Mittels einer Riechprüfung (Olfaktometrie) in der Medizin können Einschränkungen des Geruchsvermögens (Hyposmie, Anosmie) untersucht werden. Die Testung erfolgt an Geruchsproben unterschiedlicher Substanzen.
Eine Riechprüfung (Olfaktometrie) dient der Untersuchung, ob ein Patient an einer Krankheit leidet, bei der das Geruchsempfinden herabgesetzt ist. Der Schweregrad der Riechschwäche kann bestimmt werden. Der Mediziner unterscheidet zwischen einem bloß eingeschränkten Riechvermögen (Hyposmie) und einer komplett fehlenden Riechfähigkeit (Anosmie).
Der Mensch riecht mit Sinneszellen in der Schleimhaut der Nase, die Geruchsstoffe wahrnehmen und als Reaktion einen Impuls an den Riechnerv (Nervus olfactorius) abgibt. Der Nerv leitet die Information aus der Nase in das Gehirn weiter. Das Riechen kann also durch Beeinträchtigungen der Nase, den Nasennebenhöhlen, den Riechzellen oder der Nerven eingeschränkt sein. Ursächlich liegt bei gestörtem Geruchsempfinden oft eine Entzündung (z. B. durch Infektion, Allergie oder andere Umstände) vor, die die Nase, die Nasennebenhöhlen oder die weiteren oberen Atemwege betrifft.
Zur Riechprüfung (Olfaktometrie) gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die auch in Kombination vorgenommen werden. In allen Geruchstests werden dem Patienten Riechstoffe vorgehalten. Die Riechprüfung kann auf subjektive oder objektive Weise durchgeführt werden. Bei der subjektiven Olfaktometrie gibt der Patient selbst an, was er gerade riecht, wohingegen bei der objektiven Olfaktometrie die Hirnströme als Reaktion auf die Geruchssubstanzen bestimmt werden (olfaktorisch evozierte Potenziale).
Die verschiedenen Stoffe können dem Patienten in mehreren möglichen Tests angeboten werden. Oftmals kommen die so genannten Sniffin' Sticks zum Einsatz, die wie Filzstifte aussehen und bestimmte Gerüche enthalten. Bisweilen wird ein Güttich-Riechtest durchgeführt, indem der Patient Geruchsstoffe (teilweise zusammen mit Geschmacksstoffen) auf die Zunge bekommt.
Als Stoffe zur Geruchsprobe kommen unterschiedliche Substanzen zum Einsatz. Teilweise handelt es sich um reine Riechstoffe, beispielsweise Vanille oder Zimt. Andere Substanzen reizen zusätzlich den Trigeminusnerv, bewirken also eine „Schärfe", z. B. Pfefferminz oder Alkohol. Noch andere Stoffe sind nicht nur Geruchs-, sondern auch Geschmacksstoffe, beispielsweise Chloroform.
Bevor die Riechprüfung (Olfaktometrie) erfolgt, werden Nasentropfen zur Abschwellung verabreicht. Die Augen werden oft verbunden, um den Sinneseindruck nicht zu beeinflussen. Der Patient bekommt verschiedene Gerüche angeboten, z. B. über Sniffin’ Sticks oder durch Gabe auf die Zunge. Beide Nasenlöcher werden getrennt geprüft. Der Untersucher hält fest, welche Gerüche wahrgenommen werden konnten. Während der objektiven Form der Olfaktometrie werden zeitgleich die Gehirnströme gemessen und als Kurven dargestellt. Der Arzt wertet die Aufzeichnungen aus.
Nicht nur eine Riechprüfung, sondern auch weitere Untersuchungsmethoden können Informationen über mögliche Geruchssinnsstörungen geben. Bereits durch Befragung des Patienten (Anamnese) erhält der Untersucher Hinweise. Bei der Nasenspiegelung wird die Nase von innen angeschaut. Oft wird eine Geschmacksprüfung (Gustometrie) vorgenommen. Es können auch bildgebende Verfahren sinnvoll sein, beispielsweise Computertomographie (CT) oder Kernspintomographie (MRT).
Letzte Aktualisierung am 27.04.2021.