Eine Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr wird als Paukenerguss bezeichnet. Da das Hören eingeschränkt ist und sich weitere Beschwerden ergeben können, sollte eine Behandlung, etwa mit Operation des Trommelfells, erfolgen.
Zwischen Mittelohr und Nasenrachenraum besteht ein Verbindungsgang, die so genannte Ohrtrompete oder Eustachische Röhre. Die Ohrtrompete sorgt dafür, dass der Luftdruck im Mittelohr mit dem Luftdruck in der Umgebung übereinstimmt. Dies geschieht durch Bewegungen, wie sie beim Schlucken vorkommen. Bei einer Mittelohrentzündung, einer Rachenmandelverdickung, Erkältungskrankheiten, Allergien oder bei Polypen kann es zu einer Verlegung der Ohrtrompete kommen. Dies führt zu einem ständigen Unterdruck im Mittelohr, woraufhin sich Flüssigkeit ansammeln kann (Paukenerguss, Mittelohrerguss). Die Gehörknöchelchen und das Trommelfell können sich nicht mehr optimal bewegen, und es kommt zu einer Mittelohrschwerhörigkeit.
Bei einem sich ausbildenden Unterdruck in der Paukenhöhle wird vom Patienten zunächst ein Druckgefühl mit eventuellen Schmerzen wahrgenommen. Später kommt es durch den Paukenerguss zu einer Einschränkung des Hörvermögens auf dem jeweiligen Ohr. Beim Sprechen wird dennoch die eigene Stimme als laut empfunden. Zusätzlich kann es zu störenden Geräuschen kommen, manchmal auch zu Schwindelgefühl. Bei kleinen Kindern kann ein Paukenerguss über längere Zeit vorhanden sein, ohne dass er auffällt. Insbesondere bei Kindern kann der Hörschaden dauerhaft bestehen bleiben.
Zunächst erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese). Daraufhin wird ein Hörtest vorgenommen und der äußere Gehörgang sowie das Trommelfell mit einem Instrument betrachtet (Otoskopie). Auch der Nasenrachenraum muss untersucht werden. Durch spezielle Tests kann die Art der Schwerhörigkeit und ein für den Paukenerguss charakteristischer Befund ermittelt werden. Zusätzlich werden bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder Computertomographie (CT) durchgeführt. Auch ein Allergietest kann empfehlenswert sein.
Weitere Ursachen von Schwerhörigkeit müssen von einem Mittelohrerguss unterschieden werden. Dazu gehören ein Hörsturz (Innenohrschwerhörigkeit), eine akute oder chronische Mittelohrentzündung, Probleme in der Schallleitung innerhalb der Gehörknöchelchenkette oder am Trommelfell sowie auch eine Verstopfung des Gehörgangs mit Ohrenschmalz.
Durch abschwellende Nasentropfen kann bei Schnupfen versucht werden, die Ohrtrompete wieder durchgängig zu machen. Ebenfalls kann die Gabe von antibiotischen oder antiallergischen Medikamenten sinnvoll sein. Des Weiteren empfiehlt sich bei bestimmten Ursachen des Paukenergusses eine (nichtoperative oder auch operative) Therapie der zugrundeliegenden Erkrankung.
Damit das Gehör wieder gebessert wird und es zu keiner bleibenden Hörverminderung auf dem jeweiligen Ohr kommt, kann eine Operation sinnvoll sein.
Die Operation wird oft in örtlicher Betäubung, bei Kindern meist in Vollnarkose durchgeführt.
Im Trommelfell wird zunächst eine Öffnung geschaffen. Dies kann durch einen herkömmlichen Einschnitt, durch Laser oder durch ein spezielles Strom-Hitze-Instrument geschehen. Die Flüssigkeit im Mittelohr wird über die Öffnung abgesaugt.
Trat der Erguss bereits häufiger oder längerfristig auf oder ist bereits dickflüssig, wird oftmals ein Röhrchen (Paukenröhrchen) in den Einschnitt eingefügt, um einen Luftstrom in das Mittelohr zu gewährleisten. Das Paukenröhrchen kann aus Kunststoff, Gold oder Titan bestehen. Es fällt meist von alleine nach ungefähr einem halben Jahr aus dem Trommelfell heraus.
Selten können unerwartete Befunde oder Komplikationen eine Erweiterung oder Abänderung der Operationsmethode bedingen.
Schwindelgefühl, Ohrensausen und Auslauf aus dem Ohr sind in aller Regel nicht dauerhaft. Strukturen im Operationsbereich können bei dem Eingriff beschädigt werden. Dadurch kann es unter anderem durch Schäden an den Gehörknöchelchen zu einer Hörverschlechterung bis hin zur Taubheit kommen. Verletzungen von Nerven wie dem Geschmacksnerv oder äußerst selten dem Gesichtsnerv können zu Lähmungen oder anderen Ausfallerscheinungen führen. Zellen aus dem äußeren Gehörgang können über das Loch des Trommelfells in das Mittelohr vorwandern und dort eine chronische Vereiterung des Knochens bedingen. Blutungen, Nachblutungen und Blutergüsse können auftreten. Infektionen sind möglich. Wundheilungsstörungen und Narbenbildung sowie allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden. Das Loch im Trommelfell kann bestehen bleiben. Das Paukenröhrchen kann in sehr seltenen Fällen in das Mittelohr gelangen und dort verbleiben, es muss dann eventuell durch eine erneute Operation herausgeholt werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In der Regel kommt es nach der Operation zum Verschwinden des Paukenergusses und zur Besserung des Hörens. Bei liegendem und offenem Trommelfell-Röhrchen ist ein bleibend gutes Hörvermögen zu erwarten. Bei weiterhin verlegter Ohrtrompete kann sich bei nicht oder nicht mehr liegendem Paukenröhrchen ein erneuter Erguss bilden, so dass meist eine weitere Operation notwendig ist. Bei frühzeitigem Herausfallen des Paukenröhrchens und weiterer Hörminderung sollte erneut ein Röhrchen eingesetzt werden. Falls das Paukenröhrchen nach mehr als sechs Monaten noch nicht herausfällt, kann der Arzt es entfernen. Falls die Öffnung im Trommelfell länger verbleibt, so muss sie durch eine Operation geschlossen werden.
Oftmals müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Aspirin® oder Marcumar®, abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Rücksprache mit dem Arzt.
Bei der Operation darf, sofern sie in örtlicher Betäubung erfolgt, vier Stunden vorher nichts mehr gegessen und nicht mehr geraucht werden und zwei Stunden vorher nichts mehr getrunken werden.
Falls die Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss der Patient beachten, dass er aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte er sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Bei einer Öffnung im Trommelfell, z. B. nach einem Einschnitt oder bei liegendem Paukenröhrchen, muss der Gehörgang vor Wasser geschützt werden.
Termine für Kontrolluntersuchungen beim Arzt sollten eingehalten werden.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die Zeichen von Komplikationen sein können, so sollte möglichst rasch der Arzt kontaktiert werden.
aktualisiert am 13.12.2022