Einige Voraussetzungen können gegen eine Operation sprechen. Eine Kontraindikation ist in der Medizin ein Kriterium oder ein Sachverhalt, der eine an sich angezeigte Maßnahme der Diagnostik oder Therapie (z.B. Operation) verbietet. Die Nichtbeachtung einer Kontraindikation kann für die Patientin oder den Patienten erhebliche gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Im Einzelfall muss der Arzt abwägen, ob die Gegenanzeigen (Kontraindikationen) mit ihren möglichen Risiken in Kauf genommen werden kann, um mit der Operation einen Nutzen zu erzielen.
In der Regel sollte kein Patient mit einem Infekt (insbesondere Atemwegsinfekte) operiert werden beziehungsweise in eine Narkose versetzt werden - es sei denn, es liegt eine Notfall-Operationsindikation vor. Auch andere Infektionen können dazu führen, dass eine OP verschoben werden muss. So stellt ein Herpes simplex an der Lippe eine Kontraindikation dar, wenn ein Facelift oder eine Nasenoperation durchgeführt werden soll.
Patienten unter einer Therapie mit der Medikamentengruppe der Zytostatika werden nur ungern operiert, da hier eine hohe Infektgefahr besteht und Wundheilungsstörungen auftreten können. Soweit möglich sollte die Operation verschoben werden.
Des Weiteren gelten Allergien gegen Lokalanästhetika (örtliche Betäubungsmittel) als Kontraindikation. Auch dürfen die Medikamente nicht angewandt werden, wenn der Patient unter extremen Ängsten vor Injektionen und/oder dem Aufenthalt im OP-Bereich in wachem Zustand leidet.
Grundsätzlich hat jede Operation oder medizinische Maßnahme ihre eigene Kontraindikation, die man mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen sollte.
Eine relative Kontraindikation ist zwar ein Gegenargument gegen einen Eingriff, doch prinzipiell kann die Operation trotzdem vorteilhaft sein. Der Nutzen des Eingriffs kann höher sein als die Bedrohung, die von den möglichen unerwünschten Folgen in ihrer Häufigkeit und Schwere ausgeht. Bei wichtigen Eingriffen würde ein gewisses Risiko in Kauf genommen werden.
Als relative Kontraindikationen gelten unter anderem:
Bei absoluten Kontraindikationen muss auf die geplante medizinsiche Maßnahme verzichtet werden. Die negativen Folgen für den Patienten wären gravierend.
Als absolute Kontraindikationen gelten Zustände, von denen eine erhebliche Gefahr für den Patienten bei einer Operation ausgeht. Alle Erkrankungen, bei denen man mit nichtbeherrschbaren Blutungen rechnen muss, gelten als absolute Kontraindikationen. Auch bei bestimmten ausgedehnten Tumoren kann eine Operation nicht möglich sein.
Ist jedoch eine Operation unumgänglich, so müssen fachärztliche Konsile (Untersuchungen und Behandlungen anderer Fachbereiche wie Kardiologie oder Neurologie) angefordert werden. Oft erfolgt zunächst noch eine intensive Vorbehandlung von Erkrankungen/Funktionsstörungen, um den Zustand des Patienten vor der Operation zu verbessern. Gegebenenfalls müssen Operationstermine verschoben oder ganz aufgehoben werden, bis die Narkosefähigkeit beziehungsweise Operationsfähigkeit wieder gegeben ist.
Keine Kontraindikation für Operationen stellen folgende Erkrankungen oder Zustände dar:
Grundsätzlich stellt die Menstruation keine Kontraindikation dar, auch wenn sie für einige Frauen sehr belastend ist. Allerdings kann die Menstruation eine Kontraindikation darstellen, wenn im Intimbereich operiert wird. Auch starke Blutungen, die durch die Menstruation verursacht werden, können eine Kontraindikation darstellen.
Auch mit einer leichten Erkältung kann operiert werden. Eine leichte Erkältung ist keine absolute Kontraindikation. Wichtig ist jedoch, dass der Patient kein hohes Fieber oder eine schwere Grippe hat. In diesem Fall wird die Operation verschoben. Wer erkältet ist, sollte mit dem Arzt oder der Ärztin darüber sprechen. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab.
Geplante Operationen sollten frühestens sieben Wochen nach einer Covidieninfektion durchgeführt werden. Frühere Eingriffe gehen mit einer höheren Sterblichkeit der Patienten einher. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie zu Eingriffen nach Covid-Infektionen des Forschungsnetzwerks COVIDSurg.
aktualisiert am 06.10.2023