Eine Transplantation ist die Übertragung von Körpergeweben oder Organen zum Ersatz für geschädigte, funktionsuntüchtige Gewebe oder Organe. Dies muss in einer Operation geschehen. Ein Transplantat kann aus Zellen, Geweben, Organen oder Organsystemen bestehen. Besonders eine Organtransplantation stellt eine Herausforderung für den Operateur und einen einschneidenden Eingriff für den Patienten dar. Außerdem gibt es vor, während und nach der Transplantation viele Besonderheiten zu beachten.
Je nachdem, wo das Ersatzgewebe oder -organ herkommt, werden folgende Transplantationen unterschieden:
Dies ist die Übertragung körpereigenen Gewebes von einem Körperteil auf einen anderen. Spender und Empfänger sind dieselbe Person. In der Regel verläuft die autogene Transplantation problemlos, da körpereigene Gewebe verwendet werden wie bei Eigenhautverpflanzungen nach Verbrennungen, bei Knochentransplantationen und Herzklappentransplantationen. Meist wächst das verpflanzte Gewebe ohne Komplikationen in der neuen Umgebung wieder an. Weil das Gewebe vom Immunsystem als eigenes erkannt wird und nicht abgestoßen wird, müssen keine Medikamente zur Unterdrückung der Abwehrreaktion (Immunsuppressiva) gegeben werden. Die Nebenwirkungen dieser Medikamente sind erheblich.
Spender ist der eineiige Zwilling, so dass in diesem Fall Spender und Empfänger genetisch identisch sind. Daher kann hier ebenfalls auf die Gabe von Immunsuppressiva (Medikamente zur Ausschaltung der Immunreaktion) verzichtet werden.
Übertragung von Geweben oder Organen von einem Menschen auf einen anderen. Der Spender gehört der gleichen biologischen Art (Spezies) an. Das Hauptproblem bei der allogenen Transplantation ist die Unverträglichkeitsreaktion beziehungsweise Abstoßungsreaktion zwischen Spenderorgan und Empfängerorganismus. Es handelt sich hierbei um eine Reaktion des Immunsystems, welches das Spenderorgan als fremd erkennt und es zerstört beziehungsweise abstößt. Nach der Transplantation von Mensch zu Mensch müssen Immunsuppressiva gegeben werden.
Organübertragung zwischen Individuen verschiedener Arten, etwa vom Tier auf den Menschen. Wegen großer genetischer Unterschiede (Unverträglichkeitsreaktionen) und ethischer Bedenken ist die xenogene/heterologe Transplantation nur begrenzt möglich.
Hier wird künstliches Material, also ein Implantat, in den Körper eingepflanzt. Da es sich nicht um organisches Material handelt, gehört die alloplastische Transplantation streng genommen nicht zu den Transplantationen.
Das Immunsystem erkennt das Spenderorgan als fremd und veranlasst Mechanismen, um es abzustoßen. Die Fremderkennung erfolgt aufgrund der individuell verschiedenen Merkmale auf den Körperzellen (Oberflächenantigene), die genetisch angelegt sind. Der Organismus bildet gegen fremde Zellantigene Antikörper (Antigen-Antikörper-Reaktion), so dass es in der Folge zu einer Transplantatabstoßung kommt.
Je geringer die genetischen Unterschiede zwischen Spender und Empfänger, desto schwächer ist diese Reaktion. Daher wird versucht, mittels so genannter Gewebetypisierung ein Spenderorgan zu finden, das in seinen Oberflächeneigenschaften (Antigene) möglichst weitgehend mit dem Empfänger übereinstimmt. Trotz allem ist zusätzlich die medikamentöse Behandlung zur Unterdrückung der Immunreaktion (Immunsuppression) erforderlich. Diese muss lebenslang durchgeführt werden. Ausnahme ist die Transplantation von Hornhaut und Gehörknöchelchen, da sie keine Abstoßungsreaktion hervorrufen.
Bei einer Transplantation müssen Gewebemerkmale und Blutgruppe von Spender und Empfänger optimal übereinstimmen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden, da der menschliche Körper ein neues Organ zunächst als Fremdkörper erkennt und versucht, das Transplantat abzustoßen.
Die Stärke der Reaktion ist von der Übereinstimmung von Gewebemerkmalen und der Blutgruppe abhängig. Je größer der Grad der Übereinstimmung, desto geringer ist auch die Abstoßungsreaktion.
Die Entnahme eines Organs, das daraufhin transplantiert wird, heißt Explantation. Bekannter ist der Begriff Organspende. Grundsätzlich werden dabei zwei Verfahren unterschieden:
Transplantationen können mit vielen unterschiedlichen Organen vorgenommen werden. Dazu gehören innere Organe wie Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und Bereiche des Darms, aber auch ganz andere Gewebe wie etwa Knochenmark oder die Hornhaut des Auges. Transplantationen sind beispielsweise bei folgenden Erkrankungen angezeigt (indiziert):
Zunächst müssen bei dem Verstorbenen oder dem gesunden Spender alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Organentnahme erfüllt sein. Auch dürfen bestimmte Vorerkrankungen nicht vorhanden sein, die einer Transplantation im Wege stehen. Krebserkrankungen sowie bestimmte Infektionskrankheiten oder Nervenleiden schließen eine Organspende aus. Spricht nichts gegen eine Spende, so entnimmt ein erfahrenes Ärzteteam die Organe und konserviert sie in einer speziellen Lösung.
Organe lassen sich unterschiedlich lang konservieren. So können beispielsweise Nieren heute bis zu 36 Stunden überdauern, andere Organe wie Herz, Leber, Lunge und Bauchspeicheldrüse müssen jedoch innerhalb weniger Stunden transplantiert werden. Hingegen müssen nicht durchblutete Organe wie Gehörknöchelchen oder Augenhornhaut gekühlt in einer Gewebebank aufgehoben werden. Bestehen keine medizinischen Vorbehalte, so wird das Gewebe bzw. das Organ transplantiert. Die Operation sollte in der Regel so schnell wie möglich erfolgen, da lange Konservierungszeiten die Organfunktionen beeinträchtigen.
Mit einer immunsuppressiven Therapie mit bestimmten Medikamenten kann eine Abstoßung meist stark minimiert werden. Aufgabe dieser Therapie ist es, das Transplantat zu erhalten, indem die Abwehrreaktion des Körpers gegen das fremde Organ unterdrückt wird. Ziel ist eine dauerhafte Immuntoleranz gegenüber dem eingepflanzten Organ, welches jedoch bis heute durch Medikamente nicht erreichbar ist. Deshalb ist eine permanente medikamentöse Prophylaxe gegen die Abstoßung erforderlich. Da solche Medikamente leider auch die Abwehr gegen Infektionen schwächen, sind die damit behandelten Transplantatempfänger besonders anfällig für erregerbedingte Erkrankungen (Bakterien, Viren, Pilze). Zudem können bestimmte Krebserkrankungen wie das Karposi-Sarkom auf der Haut oder PTLD (lymphoproliferative Erkrankung nach Transplantation) vermehrt auftreten.
Die Transplantation von Geweben menschlicher Spender unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland dem Transplantationsgesetz. Erlaubt sind Organentnahmen von lebenden Personen (Lebendspende) oder von Verstorbenen (Leichenspende). Organhandel ist strikt verboten, also die Bezahlung oder irgendwelche Gegenleistungen für den Spender oder dessen Angehörige. Transplantationen dürfen ausschließlich in zertifizierten Transplantationszentren durchgeführt werden.
aktualisiert am 09.02.2021