Ambulante Operationen sind chirurgische Eingriffe ohne eine anschließende Übernachtung (Hospitalisation). Die jeweiligen chirurgischen Leistungen werden entweder in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht. In der Regel erfolgen ambulante Operationen auf Überweisung eines niedergelassenen Arztes. Das Recht auf freie Arztauswahl gilt auch für ambulante Operationen.
Mit ambulanten Operationen kann erreicht werden, dass vollstationäre Krankenhausbehandlungen vermieden werden können, die vom Patienten meist unerwünscht und aus wirtschaftlicher Sicht teuer sind. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Erkrankung und der Patient das zulassen. Solche Behandlungen erfordern eine gute Zusammenarbeit von Krankenhaus und niedergelassenen Leistungserbringern (Ärzte, Physiotherapeuten).
Für eine ambulante Operation sollten einige Kriterien erfüllt sein:
Die Operationsräume inklusive Aufwachraum und Kontrollmöglichkeiten müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, egal wo die ambulante Operation vorgenommen wird (Praxis oder Klinik). Ebenso muss entsprechend ausgebildetes OP- und Pflegepersonal vorhanden sein.
Die ambulante Durchführung einer Operation kommt beispielsweise für folgende Anlässe in Frage:
Eine Vielzahl weiterer Operationen können ebenfalls ambulant durchgeführt werden. Umgekehrt kann es bei bestimmten Umständen beziehungsweise Risiken auch bei Operationen, die normalerweise ambulant erfolgen, notwendig sein, den Patienten stationär aufzunehmen.
Der Patient wird über den Eingriff informiert beziehungsweise aufgeklärt. Er muss nicht nur seine Konsequenzen verstehen, sondern sich auch um andere Dinge wie den Transport und die Rückkehr nach Hause kümmern. Zudem muss er versichern, dass er entweder selbst oder durch eine Betreuungsperson nach der Operation erreichbar und ansprechbar ist. Wichtig ist also vor allem, dass der Patient für die Zeit nach der Operation bei möglichen Komplikationen umgehend medizinisch versorgt werden kann. Auch die Nachsorge muss im Vorgespräch besprochen und geklärt werden.
Ist die Diagnose einer operationsbedürftigen Erkrankung gestellt und der Patient entsprechend beraten worden, so erfolgt die erste Kontaktaufnahme mit dem Chirurgen beziehungsweise dem Operateur. Dieses Gespräch soll dem Patienten die Gelegenheit geben, ohne Zeitdruck alle Fragen zu besprechen. Der Arzt ist wiederum verpflichtet, den Patienten über alle Aspekte gewissenhaft aufzuklären und die Notwendigkeit eventueller Voruntersuchungen zu prüfen. Im Anschluss an das Gespräch werden dann auch der Operationstermin festgelegt und alle notwendigen Anweisungen bezüglich der Narkosevorbereitung besprochen.
Der Patient muss die Anweisungen der Narkoseärzte bezüglich Nüchternheit und der Einnahme von Medikamenten genau befolgen. Sollte der Patient sich kurz vor den Eingriff krank fühlen, so sollte auf jeden Fall noch einmal mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden und im Zweifelsfall der OP-Termin verschoben werden. Am Operationstag sollte sich der Patient von einer vertrauten Person begleiten lassen. Die Dauer der Nachsorgezeit in der Klinik oder Praxis ist abhängig vom Gesundheitszustand und dem individuellen Befinden des einzelnen Patienten. Sie kann sehr variieren, weshalb es sich für eventuelle Wartezeiten auf jeden Fall lohnt, etwas Unterhaltung wie Zeitschriften mitzubringen.
Nach dem ambulanten Eingriff wird der Patient erst dann entlassen, wenn Kreislauf und Herzfunktion für mindestens eine Stunde normal sind. Des Weiteren muss der Patient Zeit, Ort und bekannte Personen erkennen können und sich entsprechend seines körperlichen Zustands anziehen und bewegen können. Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Benommenheit sollten nur minimal vorhanden sein, ebenso sollten Wunden nur minimal bluten und keine Entzündungszeichen zeigen.
Grundsätzlich muss der Patient sowohl vom Operateur als auch vom Anästhesisten entlassen werden. Bei der Entlassung müssen sowohl der Patient als auch die Begleitpersonen angewiesen ist, was bei Problemen der Nachsorge oder bei bestimmten Symptomen zu tun ist. Zudem muss der Patient mit einer Kontaktadresse für den Notfall und ausreichend mit Schmerzmedikamenten versorgt werden.
aktualisiert am 17.12.2020