Ziel der Rehabilitation (Reha) ist es, einen Menschen, der durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist, zu fördern. Die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sollen gesteigert werden. Der Patient soll unterstützt werden, so dass er seine Selbstständigkeit sowie berufliche und soziale Teilhabe auf das größtmögliche Maß wiederherstellen oder erhalten kann. Die Rehabilitation kann sich an eine ambulante ärztliche Behandlung anschließen oder auf einen stationären Aufenthalt in einer Klinik folgen. Nach Operationen mit Krankenhausaufenthalt ist in bestimmten Fällen eine Reha sinnvoll. Die Rehabilitation kann ambulant in Einrichtungen mit Tagesbetreuung oder in stationären Zentren (z. B. einer "Reha-Klinik") durchgeführt werden. Die Maßnahmen der Rehabilitation erstrecken sich über weite Teilbereiche der Medizin und erfolgen durch enge Zusammenarbeit verschiedenster Berufsgruppen, unter anderem durch Fachärzte, Pflegepersonal, Physiotherapeuten, Psychologen und Heilpädagogen.
Die Rehabilitation hat vielfältige Einsatzgebiete. Sie wird vor allem dann in Anspruch genommen, wenn sich an die Erstversorgung und Behandlung in einem Krankenhaus noch eine intensive medizinische und soziale Betreuung anschließen soll. Dies kann zum Beispiel nach schweren Unfällen, langer Krankheit, größeren Operationen und bei angeborenen oder erworbenen Behinderungen der Fall sein. Eine Rehabilitation ist sinnvoll, wenn eine Verbesserung oder Stabilisierung der Lebensqualität erreicht werden kann. Ebenfalls ist sie sinnvoll, wenn die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Patienten verbessert oder erhalten werden können. Die Rehabilitation wird oft dann durchgeführt, wenn die Wiedereingliederung in das soziale und berufliche Leben ermöglicht werden soll.
Einige Beispiele für Einsatzgebiete der Rehabilitation sind:
Leistungen im Rahmen der Rehabilitation können von verschiedenen Trägern übernommen werden. Es gibt unterschiedliche Varianten der Rehabilitation, die jeweils verschiedene Schwerpunkte haben und sich an unterschiedliche Interessensgruppen wenden. Als Beispiel für eine Aufteilung der Reha-Möglichkeiten sind hier die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung aufgeführt. Zu deren Rehabilitationsangeboten gehören:
Die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Durchführung einer Rehabilitation sind in Deutschland im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - sowie in den Sozialgesetzbüchern I und V geregelt. Im § 5 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind die Leistungsgruppen festgehalten. Die Leistung wird durch die Träger der Rehabilitation (zum Beispiel Rentenversicherungen, Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) bezahlt. Zu den Leistungen gehören:
Die Kosten dieser Leistungen werden von den so genannten Rehabilitationsträgern übernommen. Zu diesen gehören die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, Träger gesetzlicher Unfallversicherungen, Träger gesetzlicher Rentenversicherungen, Träger der Kriegsopferversorgung, Träger öffentlicher Jugendhilfe und Träger der Sozialleistungen.
Je nachdem, welcher Träger die Kosten für eine Rehabilitation übernehmen soll, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Aufnahmekriterien für ein Rehabilitationsprogramm. In der Regel kennt sich das Klinikpersonal sehr gut mit den gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten aus, so dass schon während der stationären oder ambulanten Betreuung mit dem Patienten besprochen werden kann, in welchem Rahmen eine Rehabilitation möglich ist. Prinzipiell ist dies vor allem abhängig vom gesundheitlichen Zustand und den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Patienten sowie den Erfolgsaussichten einer Rehabilitationsmaßnahme.
Die Rehabilitation kann ambulant oder stationär erfolgen. Ambulante Betreuung bedeutet, dass der Patient zu Hause wohnt und tagsüber täglich oder mehrmals pro Woche an Angeboten einer Reha-Einrichtung teilnimmt. Stationäre Behandlung erfolgt dagegen in einem spezialisierten Zentrum ähnlich einer Klinik, in die der Patient für einen gewissen Zeitraum aufgenommen wird. Dort kann er rund um die Uhr versorgt werden und direkt vor Ort an den für ihn sinnvollen Angeboten teilnehmen. Die Behandlungsdauer und -intensität richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen des Patienten.
Die Angebote in einer Rehabilitationseinrichtung sind so vielfältig wie die Berufsgruppen, die in diesen Zentren arbeiten und die Patienten, die dort versorgt werden. Unter anderem arbeiten dort verschiedene Fachärzte, spezialisiertes Pflegepersonal, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilpädagogen, Psychologen, Logopäden (Sprachtherapeuten), Ernährungsberater, Masseure und medizinische Bademeister, Orthopädietechniker und Sozialarbeiter zusammen. Sie bieten Krankengymnastik, Sporttherapien, Gruppentherapien, Einzelsitzungen, Schulungen im Umgang mit und Anpassung von Hilfsmitteln, Präventionsmaßnahmen, Ernährungsberatung, Schulungen über die Krankheiten, psychologische Betreuung und vieles mehr an. Die Planung der Maßnahmen für einen Patienten im Rahmen der Rehabilitation erfolgt in enger Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen unter Beachtung aller Voraussetzungen und Möglichkeiten des Patienten. Der Reha-Plan kann im Laufe der Zeit den Fortschritten und wachsenden Möglichkeiten angepasst werden. Ziel ist es, den Patienten mit einer möglichst großen Selbstständigkeit und einer möglichst geringen Pflegebedürftigkeit zu entlassen, so dass eine möglichst vollständige Anteilnahme am sozialen und beruflichen Leben möglich ist.
aktualisiert am 26.01.2021