Die Entscheidung für eine Oberarmstraffung treffen Männer und Frauen nicht leichtfertig. Zwar handelt es sich um einen vergleichsweise einfachen Eingriff, dennoch fallen Kosten im vierstelligen Bereich an. Der psychische Druck ist für viele Betroffene so hoch, dass sie bereit sind, die finanziellen Nachteile in Kauf zu nehmen. Es besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Um eine Übernahme zu erwirken, sind allerdings bestimmte Voraussetzungen sowie eine Beantragung nötig.
Die Oberarmstraffung gehört zu den Schönheitsoperationen. Die Krankenkasse ist für allein ästhetische und medizinisch nicht notwendige Eingriffe nicht zuständig. Deshalb stellt sich im jeweiligen Fall die Frage, ob eine Oberarmstraffung medizinisch notwendig ist. Das kann der Fall sein, bei vielen Betroffenen trifft es jedoch nicht zu. Die Kosten für eine Oberarmstraffung muss die Krankenkasse nicht übernehmen. Der Versuch, einen Antrag auf Übernahme durch die Versicherung zu stellen, lohnt sich dennoch. Bei einigen Patienten bestehen aus medizinischer Sicht Gründe, den Eingriff durchführen zu lassen. Der begleitende Arzt wird klären, ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Allgemein gibt es Operationswünsche für ein schöneres Aussehen, die aus subjektiver Wahrnehmung heraus geäußert werden, und es gibt den Wunsch nach Schönheitsoperationen, die auch für Außenstehende nachvollziehbar sind. Die Oberarmstraffung gehört meist dazu. Grund ist, dass die verstärkte Faltenbildung nicht nur eine Folge des Alterns ist, sondern häufig auch das Resultat einer vernünftigen und gesunden, erheblichen Gewichtsabnahme. Dennoch können Fettpolster und herabhängende Hautpartien erhalten bleiben, die durch eine gesunde Lebensweise und ausreichend Bewegung nicht zu ändern sind. Das Resultat kann sein, dass die Arme optisch nicht mehr zum restlichen Körper passen und die Betroffenen sich unwohl fühlen. Das trifft auch zu, wenn nur Falten zurückbleiben. Diese Falten können so ausgeprägt sein, dass die Betroffenen keine kurzärmelige Kleidung mehr tragen wollen, denn bei jeder Bewegung sind die langen Falten gut erkennbar. Bei einer Straffung wird deshalb diese überschüssige Haut entfernt. Während des Eingriffs können außerdem restliche Fettdepots abgesaugt werden. Das Ergebnis sind schlanke Arme, die zum gesamten Erscheinungsbild passen.
Um die Frage nach der Kostenübernahme zu klären, sollten die Patienten einen Termin bei einem plastischen Chirurgen vereinbaren. Er wird sich einen Eindruck verschaffen, die Wünsche des Patienten anhören und eine Empfehlung abgeben. Außerdem kann er darüber aufklären, ob die gesetzten Ziele erreichbar sind. Darüber hinaus prüft er, ob der Zeitpunkt für den Eingriff günstig gewählt ist, denn auch das bezieht die Krankenkasse in ihre Entscheidung ein. Kommt der Arzt zu dem Schluss, dass eine medizinische Indikation (Notwendigkeit zur Durchführung) gegeben ist, wird er den Patienten bei der Antragstellung unterstützen. Hat er einen anderen Eindruck, wird er Alternativen vorschlagen.
Insbesondere nach einem stärkeren Gewichtsverlust können die Auswirkungen an den Hautüberschüssen und Hautfalten maßgeblich sein. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sprechen insbesondere folgende gesundheitliche Gründe:
Männer oder Frauen, die sich eine Oberarmstraffung wünschen, sollten die Finanzierung vorher klären und abwarten, wie die Krankenkasse entscheidet. Meist ist es erst dann sinnvoll, einen Operationstermin in der Klinik zu vereinbaren. Stimmt die Krankenkasse zu, kann die Operation durchgeführt werden, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen. Möglich ist es zudem, dass die Krankenversicherung in bestimmten Fällen einen Teilbetrag übernimmt.
Kommt es hingegen zu einer Ablehnung durch die Krankenkasse, sollte auch diese dem Arzt vorgelegt werden, denn er sieht anhand der Argumentation, was der Grund für die Ablehnung ist. Möglicherweise ergibt sich aus diesen Argumenten die Grundlage für einen erneuten Antrag zur Kostenübernahme zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Möglichkeit ist, dass die Krankenkasse der Einschätzung ist, dass erst ein deutlicher Gewichtsverlust nötig ist, da sie andernfalls den Erfolg der Operation gefährdet sieht. Folgt jedoch eine endgültige Ablehnung, müssen die Patienten den Preis für den Eingriff selbst zahlen. Hier empfiehlt sich gegebenenfalls ein Gespräch zwischen Patient und Klinik zur Frage, ob eine bestimmte Vereinbarung über die private Zahlung der OP-Kosten in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang sind Ratenzahlungen nicht ungewöhnlich.
aktualisiert am 30.08.2018