Nierentumore und Tumore des Nierenbeckens oder des Harnleiters sind in vielen Fällen bösartig. Eine Operation zur Entfernung des Tumors ist meist angezeigt.
Der häufigste Nierentumor ist das Nierenkarzinom, das von der Nierenrinde ausgeht. Bei Kindern tritt am häufigsten der Wilms-Tumor auf, ein angeborener An Nierenkelchen, Nierenbecken und Harnleitern kann hauptsächlich ein Tumor der oberen Gewebeschichten, die die Harnwege auskleidet, entstehen (Urothelkarzinom). Neben diesen bösartigen Tumoren können sich auch gutartige Tumore oder andere, seltene Arten von bösartigen Geschwülsten bilden.
Die Ursache von Tumoren kann in der Regel nicht festgestellt werden. Risikofaktoren für die Entstehung von Harnwegstumoren sind eine Belastung mit krebsauslösenden Stoffen wie aromatischen Aminen (oft eine Berufskrankheit) oder Nikotin sowie eine lang andauernde Entzündung der Harnwege.
Nierentumore werden zuerst oft nicht bemerkt. Schmerzen treten eher selten beziehungsweise erst in einem fortgeschrittenen Stadium auf. Es kann bei bösartigen Tumoren zu blutigem Harn kommen, manchmal kommen auch lebensbedrohliche Blutungen vor. Es kann des Weiteren zu einer tastbaren, manchmal sogar sichtbaren Verhärtung im Bauchraum kommen.
Beim Nierenbecken- oder Harnleiterkarzinom kann es ebenfalls zu Blutungen kommen. Koliken (an- und abschwellende starke Schmerzen) können vorkommen. Durch Harnaufstau kann es zu Nierenschäden kommen, im Extremfall wird die Niere funktionsuntüchtig.
Bösartige Tumore können in Nachbarorgane einwachsen und dort Gewebe zerstören. Ebenso können sie Tochtergeschwülste (Metastasen) bilden, die sich in anderen Körperbereichen absiedeln und auch dort schwerwiegende Probleme verursachen können.
Es erfolgt zunächst die Befragung und die Schilderung des Patienten zur Symptomatik sowie die körperliche Untersuchung. Es erfolgen Blut- und Urinuntersuchungen. Oftmals kann der Tumor in bildgebenden Verfahren, z. B. Röntgen, Ultraschall oder Computertomographie (CT), dargestellt werden. Eine Blasen- und Harnleiterspiegelung kann sinnvoll sein (Ureteroskopie). Eine definitive Diagnose kann nur durch eine feingewebliche Untersuchung gestellt werden, die nach einer Gewebe-Probeentnahme (Biopsie) oder aber der Operation selbst erfolgt.
Die einzelnen Arten von Tumoren müssen unterschieden werden, insbesondere gutartige von bösartigen Tumoren. Ebenso müssen Nierenzysten (flüssigkeitsgefüllte Hohlräume) und sackförmige Erweiterungen des Nierenkelchsystems (Hydronephrose, „Wassersackniere“) ausgeschlossen werden. Des Weiteren können Harnsteine oder Entzündungen ähnliche Symptome verursachen.
Bisweilen erfolgt eine Chemotherapie oder Bestrahlung zusätzlich zur Operation. Bei gutartigen Wucherungen ist nicht immer eine operative Therapie erforderlich.
Nur eine Operation mit kompletter Entfernung des Tumors kann einen bösartigen Tumorbefall von Niere, Nierenbecken oder Harnleiter heilen.
Die Operation erfolgt in Vollnarkose.
Der Eingriff kann je nach Ausdehnung und Art des Tumors durch einen Bauch- oder Flankenschnitt oder aber durch eine Bauchspiegelung (Laparoskopie) erfolgen. Bei der Operation mittels Bauchspiegelung wird über einen kleinen Einschnitt am Bauchnabel ein optisches Gerät (Laparoskop) mit einer kleinen Videokamera eingeschoben. Um das Bauchgewölbe aufzuspannen und die Sicht zu verbessern, wird CO2-Gas eingeblasen. Benötigte Instrumente werden über weitere Einschnitte in den Bauchraum eingeführt. Auf einem Monitor sieht der Operateur in Echtzeit das Operationsgebiet und kann die erforderlichen Maßnahmen durchführen.
Abhängig vom Befund kann eine komplette oder eine teilweise Entfernung der Niere mit weiteren Maßnahmen vorgenommen werden.
Oftmals muss die Niere zusammen mit der Nieren-Fettkapsel komplett herausgeholt werden (Nephrektomie), gegebenenfalls auch zusammen mit der Nebenniere und Teilen des Harnleiters (radikale Entfernung). Bei Nierenbecken- oder Harnleiterkrebs wird der vollständige Harnleiter sowie Teile der Blase herausgeholt. Es kann im Übrigen sinnvoll sein, bestimmte Lymphknoten ebenfalls mit herauszuoperieren.
Bei gutartigen Wucherungen oder begrenzten bösartigen Tumoren kann oftmals auch eine Teilentfernung der Niere oder die Entfernung des bloßen Tumors vorgenommen werden. Auch bei ungenügender Funktionsfähigkeit der gegenseitigen Niere oder bei beidseitigem bösartigem Nierentumor wird nur ein Teil des Organs herausgenommen, damit später möglichst auf eine Dialyse (Blutwäsche) verzichtet werden kann.
Die entfernten Gewebeanteile werden einer feingeweblichen Untersuchung (Histologie) zugeführt.
Falls ein bösartiger Tumor in umliegende Organe eingewachsen ist, so müssen diese teilweise oder vollständig herausoperiert werden. Komplikationen können ebenfalls eine Abänderung oder Erweiterung der Operationsmethode notwendig machen, z.B. muss gegebenenfalls von einer Bauchspiegelung zu einem Bauchschnitt umgeschwenkt werden.
Organe und Strukturen im Operationsbereich können verletzt werden. Bei Organverletzungen (z.B. Darm) kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen wie beipielsweise einer Bauchfellentzündung kommen, bei Gefäßverletzungen kann es zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Nervenverletzungen können zu Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühl und weiteren Ausfällen führen. Verwachsungen im Bauchraum können entstehen, bei diesen besteht die Gefahr weiterer späterer Komplikationen. Infektionen, Wundheilungsstörungen, überschießende Narbenbildung oder Narbenbrüche (Hernien) können vorkommen. Bei Eröffnung des Brustraums kann es dort zur Flüssigkeits- oder Luftansammlung kommen. Nach Lymphknotenentfernung ist es nicht ausgeschlossen, dass es zur Zeugungsunfähigkeit kommt (Ejakulation gelangt in die Harnblase). Eine Ansammlung von Lymphflüssigkeit kann sich ergeben. Durch Einlegen eines Blasenkatheters kann die Harnröhre geschädigt werden. Allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose ist abhängig vom Befund sowie von der rechtzeitigen Entdeckung beziehungsweise Behandlung. In vielen Fällen kann ein bösartiger Tumor mit einer Operation komplett herausgeholt werden. Bei einem bösartigen Tumor können bereits Tochtergeschwülste vorhanden sein, manchmal kommt es auch im Nierenbereich zu einem Wiederauftreten (Rezidiv).
Wenn auf der Gegenseite noch eine funktionstüchtige Niere vorhanden ist, so ist dies zur Ausscheidung der harnpflichtigen Substanzen vollkommen ausreichend. Nur wenn beide Nieren entfernt werden mussten oder die verbliebene Niere ebenfalls wesentlich geschädigt wird, muss eine Dialyse oder eventuell eine Nierentransplantation vorgenommen werden.
Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Aspirin® oder Marcumar®, müssen in der Regel in Absprache mit dem Arzt vor der Operation abgesetzt werden.
Meist ist für eine gewisse Zeit eine körperliche Schonung erforderlich. Dies wird mit dem Arzt besprochen. Eine besondere Diät muss meist nicht eingehalten werden. Der Patient sollte nach der Operation genügend Flüssigkeit zu sich nehmen.
Kontrolluntersuchungen sind nach der Entfernung von bösartigen Tumorerkrankungen wichtig und sollten wahrgenommen werden.
Ergeben sich Auffälligkeiten, die auf eine Komplikation hindeuten könnten, so sollte umgehend der Arzt informiert werden.
aktualisiert am 16.11.2023