Ist man auf der Suche nach Alternativen zur schulmedizinischen Behandlung von Nagelpilz, stößt man schnell auf Teebaumöl. Teebaumöl gilt in der Naturheilkunde als Heilmittel gegen verschiedene Erkrankungen. Doch es gibt Grenzen und die Behandlung hat ihre Risiken, zu denen eine starke Hautreizung gehört.
Lange Zeit wurde Teebaumöl als Allzweck-Heilmittel gegen Erkrankungen aller Art gefeiert. Dem Öl des australischen Teebaums (Melaleuca alternifolia) wird eine desinfizierende, keimabtötende und fungizide Wirkung attestiert. So sollen die enthaltenen Terpenalkohole unter anderem Pilze abtöten und damit gegen Nagelpilz helfen.
Verdünntes Teebaumöl (1:4) soll auf ein Wattepad gegeben werden. Dieses wird mit einer Mullbinde an dem betroffenen Zeh befestigt, sodass das Öl Zeit hat, einzuwirken. Der Verband sollte mehrmals täglich erneuert werden. Alternativ kann man eine Fußwanne mit warmem Wasser füllen, einige Tropfen Teebaumöl hinzugeben und den betroffenen Fuß zehn Minuten darin baden.
Wissenschaftlich ist nicht belegt, dass Teebaumöl gegen Nagelpilz helfen kann. Da Teebaumöl nicht als Arzneimittel zugelassen ist, wird es auch nicht auf eventuelle Nebenwirkungen geprüft. Hautärzte warnen vor den hautreizenden und allergieauslösenden Bestandteilen im Teebaumöl. Gerade dann, wenn es sich nicht um sehr hochwertiges Öl handelt, kann es zu unerwünschten Hautreaktionen kommen. Dies kann auch der Fall sein, wenn das Öl nicht ordnungsgemäß gelagert wurde oder bereits zu lange geöffnet ist. Keinesfalls darf das Öl ohne Verdünnung auf die Haut gebracht werden.
Wer seinen Nagelpilz unbedingt mit einem Hausmittel behandeln möchte, sollte lieber zu Essig greifen. Allerdings kann auch Essig Nagelpilz nicht heilen. Nagelpilz muss adäquat mit entsprechenden Salben, Tinkturen oder Nagellacken aus der Apotheke behandelt werden. Ist dies nicht der Fall, schreitet die Erkrankung voran. Essig und andere Hausmittel können eine Behandlung mit gängigen Wirkstoffen gegen Pilze (Antimykotika) lediglich begleitend unterstützen.
aktualisiert am 30.09.2019